Anwendung Zeichen "Warnung vor elektrischer Spannung" (DIN EN ISO 7010 "W012")

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  • Hallo zusammen,


    ich benötige einmal das Schwarmwissen...


    Situationsbeschreibung:

    • An einen Schulungsraum angrenzend befindet sich ein gefangener Raum mit zu öffnendem Fenster, Erdgeschoß.
    • Dieser Raum wird als Lager für Büromaterial genutzt.
    • In diesem Raum befindet sich aber auch "der Server", der in Wirklichkeit nur ein 24 Port Ethernet-Switch ist und in einem einem (hinten offenen) Serverschrank verbaut wurde.
      Dieser steht neben einem Tisch (Ablagemöglichkeit) in einer Ecke, mind. 1 Meter von Regalen und Schränken entfernt
    • In diesem Raum befindet sich auch die "Einspeisung" für Telefon und Internetzugang (Fritzbox mit Lan & WLAN)
    • Weitere Elektrogeräte sind nicht vorhanden, wenn man von ein paar batteriebetriebenen Taschenrechnern für die TN einmal absieht.
    • Auf der Zugangstür prangt das Warnzeichen "Warnung vor elektrischer Spannung" (DIN EN ISO 7010 "W012").


    Nachforschung:

    Meine Frage "Warum 'Elektrischer Betriebsraum'?" wurde mit "Das steht ja der Server drinnen!" beantwortet. (Nochmal: Es ist ein Switch, kein Server! Wir haben keinen Server bei uns am Standort)
    Gefolgt von: "Das hat der alte Standortleiter angebracht. Das hängt schon ewig!"


    Mein Wunsch:
    Ich möchte das Zeichen gerne entfernen, denn dieses Zeichen auf einer Tür sagt mir: "Stop! Elektrischer Betriebsraum! Hier darf nur qualifiziertes Personal rein!".
    (Wenn man nun argumentiert, das dort Elektrogeräte stehen, dann muss der Blitz an jeden Schulungsraum, Büro und Küche angebracht werden...)


    Ich halte das Zeichen in diesem Fall für obsolet und würde es lieber durch einen kleinen Aufkleber am Serverschrank, der übrigen nur mit diesem einen Rack bestückt ist, ersetzen.


    Meine Frage:
    Gibt es irgendeine Vorgabe, die mir dann nicht bekannt ist, nach der ein Raum, in dem sich ein Serverschrank befindet (unabhängig vom Inhalt) als elektrischer Betriebsraum an der Tür gekennzeichnet werden muß? - Ich möchte ja nichts verschlimmbessern.


    Liebe Grüße
    Micha

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  • Danke für den Ansatz und nach fast zwei Stunden suche habe ich dann herausgefunden, das es sowas in Hessen nicht (einzeln) gibt.


    Die Seite http://www.hessen.de hat, wenn man nach Verordnungen und ähnlichem Landesrecht sucht erhebliche Defizite. :pu:


    Fündig wird man in der "Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen", der Link führt zur Ausgabe 2017/1.

    https://wirtschaft.hessen.de/s…ungen_h-vv_tb_index_3.pdf


    In diesem Werk verstecken sich so tolle Sachen wie

    • Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie M-LüAR
    • Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr 2009-10
    • Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise – M-HFHHolzR: 2004-0
    • Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster- Leitungsanlagenrichtlinie – MLAR): 2015-02, Redaktionsstand 05.04.2016
    • Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden (MSysBöR): 2005-09
    • Muster einer Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO): 2009-01
    • Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richt- linie M-LüAR): 2005-09, zuletzt geändert am 11.12.2015
    • Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL): 1992-08
    • Muster-Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Muster-Kunststoff- lagerrichtlinie - MKLR): 1996-06
    • Hessische Beherbergungsstättenrichtlinie (H-BeR)
    • Hessische Richtlinie über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (H-VkR)
    • Hessische Richtlinie über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (H-VStättR)
    • Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen: 2009-04
    • Hessische Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Hessische-Hochhaus-Richtlinie - H-HHR)
    • Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Muster-Industriebaurichtlinie - MIndBauRL): 2014-07
    • Bauaufsichtliche Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen, Ausgabe April 2009


    Das Dingen ist eigentlich ein muss für jeden in Hessen tätige(n) BSB, Sifa und SiGeKo

    Edit: Fragt mich nicht, warum das alles nur Muster sind. Die Seite http://www.hessen.de ist bei mir mittlerweile genauso beliebt wie die SVLFG.

    Wer etwas "ordentliches" findet, darf mich gerne darauf hinweisen.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    2 Mal editiert, zuletzt von Micha_K ()

  • Das ist doch etwas ordentliches ...
    Denn durch den Beschluss der (übergeordneten) Verwaltungsvorschrift werden die Muster-Verordnungen zum geltenden Recht.
    Dadurch spart sich Hessen die Notwendigkeit, jede Muster-Verordnung oder Muster-Richtlinie einzeln zu erlassen.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)