Hallo zusammen,
in der Firma will man ein bestehendes Hochregallager seitlich erweitern. Hier gibt es aber eine Notausgangstür. Die Palettenabstellplätze würden im Bereich der Notausgangstür oberhalb der Tür liegen. Ich weiß nicht, ob so etwas im Bauordnungsrecht geregelt wird? Konnte in den Technischen Regeln für Arbeitsstätte auch nicht finden. Doch lieber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Wie sind eure Erfahrungen? Danke.
Gruß
Cooley