Hochregallager über einer Notausgangstür

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  • Hallo zusammen,


    in der Firma will man ein bestehendes Hochregallager seitlich erweitern. Hier gibt es aber eine Notausgangstür. Die Palettenabstellplätze würden im Bereich der Notausgangstür oberhalb der Tür liegen. Ich weiß nicht, ob so etwas im Bauordnungsrecht geregelt wird? Konnte in den Technischen Regeln für Arbeitsstätte auch nicht finden. Doch lieber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?

    Wie sind eure Erfahrungen? Danke.


    Gruß

    Cooley

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  • Gefährdungsbeurteilung ist immr eine gute Idee. |?;)


    Guckt euch die Verhältnisse genau an und überlegt, was sich ändern könnnte:

    Staplerverkehr vor der Tür?

    Blockade der Tür wegen Paletten oder Förderzeugen?

    Gibt es dort Sperrflächen, die für Personen reserviert sind?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo,


    Weitere Fragen ergeben sich, wenn man sich folgende Aussage anschaut:

    "...Unfällen kann man vorbeugen, indem man Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger voneinander trennt. In der Praxis bedeutet das zum Beispiel, dass eine Regalgasse im Lager nur dann von einer Person begangen werden darf, wenn im betreffenden Gang kein Flurförderzeug unterwegs ist...."

    https://www.sifa-sibe.de/fachb…/im-notfall-schnell-raus/

    Was passiert, wenn im Notfall auf einmal Mitarbeiter vor die Flurförderzeuge springen, um die Tür zu erreichen?

    Könnte man am Regal hängen bleiben?

    Könnte eingelagertes Material aus dem Regal vor die Tür fallen?

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Vielen Dank für die Antworten, es gibt viele Punkte die dagegen sprechen, also dürfte das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung ein Nein sein.

    Hatte zusätzlich gehofft, dass hierzu z.B. in einer Regel oder DGUV Vorschrift etc. noch etwas drin steht

  • Naja, würd ich nicht so sagen. Du sprichst von einem Hochregallager, da gehe ich davon aus das keine "normalen" FFZ unterwegs sind sondern geführte oder Regalbediengeräte. In dem Fall ist im Betrieb absolutes Fußgängerverbot und die Türe dient als Fluchtweg für das Wartungspersonal oder Bediener. Diese sind nur zu Fuß unterwegs wenn die Geräte stillgesetzt sind.

    Dann bleibt für mich nur noch das sicherstellen der Zugänglichkeit. ein leeres Regalfach lädt immer zum krimskrams abstellen ein.


    Gruß,

    Carsten

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  • Vielen Dank für die Antworten, es gibt viele Punkte die dagegen sprechen, also dürfte das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung ein Nein sein.

    Hatte zusätzlich gehofft, dass hierzu z.B. in einer Regel oder DGUV Vorschrift etc. noch etwas drin steht

    Gäbe es eine entscheidende Änderung für den Fall, dass dort Hochregal wäre?


    Würde der Stapler/die Ladung den Notausgang blockieren oder den Fluchtweg unzulässig verengen?


    Wie viele Personen müssten den Notausgang "worst case" benutzen?


    In welche Richtung geht der Notausgang: rein oder raus? Rauswärts ist die Sache weniger kritisch...


    Gibt es die Möglichkeit, "Langsamdreher" - oder gar nur Archiviertes dort zu lagern, und das Regal nur unter bestimmten, kompensierenden Voraussetzungen nutzen? Zum Beispiel vorher alle Anwesenden über Start und Ende der Regalbedienung informieren?


    Wenn Ihr zum Beispiel alte Rückstellmuster dort lagert, die bisher Fläche verbraucht haben, die erst in 20 Jahren ausgelagert werden müssen (da muss der neue Lagerleiter die GBU anpassen), sehe ich keine kritische Größe, wenn sich sonst nichts Wesentliches ändert...


    Bitte meine Fragen nicht zu beantworten - ich muss (und will) die Info gar nicht haben. Es sind nur Fragen, die Ihr diskutieren könntet.

  • Dann bleibt für mich nur noch das sicherstellen der Zugänglichkeit. ein leeres Regalfach lädt immer zum krimskrams abstellen ein.

    Schräge Ebene, einziehen eines Durchschiebeschutzes vorne oder sowas... Flatterband halte ich da für nicht geeignet. Das ist zu schnell weg.


    Ich habe in meinen Betrieben oft solche Konstellationen. Ein Regal gehört an die Wand (optimale Platzausnutzung) und dann muss halt der "notausgang" umbaut werden. Und dann muss irgendwie gesichert sein, dass da nichts passiert.

    Ich sehe da nicht wirklich ein Problem.


    Am besten noch den Bereich vor der Türe mit einer schraffierten Fläche ausstatten.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike