Hallo zusammen,
die DGUV hat zwei neue Handlungshilfen zu dem Thema
" Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona Pandemie" für:
- Ersthelfende
- Unternehmen
Zu beachten ist unter anderem:
"Es können auch Ersthelfende, deren Ausbildung oder letzte Fortbildung länger als zwei Jahre zurückliegt,
weiterhin als Ersthelfende eingesetzt werden. Als zeitliche Höchstgrenze kann derzeit ein Zeitabstand von bis zu drei Jahren toleriert werden."