Masken im KH-Alltag

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  • Guten Morgen,


    mein Mann arbeitet als Krankenpfleger in einem städtischen Klinikum. Zur aktuellen Situation habe ich mehrere Fragen.


    Sie sind ausdrücklich angewiesen worden, eine FFP2 Maske 1 Woche lang zu tragen. Sollte man einen häufigeren Wechsel wünschen, sind zusätzliche Masken privat zu erwerben. Auch Tragepausen sind nicht gestattet. Ist dies üblich?


    Des Weiteren wurden nach positiv getesten Patienten weder die Kontaktpersonen abgestrichen noch die Station geschlossen. Ist dies Vorgehen richtig?


    Wo kann ich mich bezüglich der entsprechenden Richtlinien informieren und an wen muss man sich ggf. wenden?


    Vielen Dank

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  • Hallo Tirila,


    ich komme aus der Zertifizierung, ich bin die Tante, die die Labels macht und die Herstellerinfos schreibt.


    Zur Wiederaufbereitung habe ich diesen Link gefunden:

    https://www.management-kranken…ereitung-von-ffp-2-masken


    Privat trage ich meine Maske auch mehrmals. Ist ja immer nur kurz zum Einkaufen.

    Hätten wir Masken für den Einmalgebrauch zertifiziert und ein Kunde würde mit dieser Fragen an uns herantreten, dann würde ich dies verneinen.

    Denn die Prüfungen basieren auf dem Neuzustand der Ware, was damit im Gebrauch geschieht habe ich als Hersteller nicht mehr unter Kontrolle.

    Sofern der Träger nach dem Tragen und entsprechenden Wartezeiten oder Desinfektionen nochmal Prüfungen durchführt und diese Prüfungen ergeben, dass die Maske immer noch die Anforderungen erfüllt, dann kann man das schon machen.

    Eventuell hat auch das RKI entsprechende Informationen herausgegeben.


    Ob das Vorgehen in der Klinik korrekt ist kann ich Dir leider nicht beantworten.

    Einmal editiert, zuletzt von Felidaea ()

  • Auch Tragepausen sind nicht gestattet. Ist dies üblich?

    Nein

    weder die Kontaktpersonen abgestrichen noch die Station geschlossen. Ist dies Vorgehen richtig?

    Kann man so handhaben. Ist auch durchaus in einigen Kliniken gängige Praxis

    Wo kann ich mich bezüglich der entsprechenden Richtlinien informieren und an wen muss man sich ggf. wenden?

    Das zuständige Gesundheitsamt. Intern an die Arbeitsmedizin, evt. unterstützt auch die Hygiene, wobei deren Fokus in der Regel die Patientensicherheit ist, nicht die der Mitarbeiter.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,


    das tragen einer FFP2 Maske in der Klinik, ist schon eine gängige Regelung, die immer mehr gefordert wird. Auch gehört ein Wechsel der Maske dazu. Die Maske gehört zum Arbeitsmittel deines Mannes und sollte vom Arbeitgeber gestellt werden. Meiner Meinung gehört eine Tragepause dazu, aber Achtung, durch ständiges anfassen der Maske wird dies natürlich auch schneller verunreinigt.

    Schwierig ist halt die Beschaffung dieser Masken. Es gibt auf dem Markt sehr viele Anbieter, die aber nicht alle Vertrauenswürdig sind und gefäschte Zertifikate vorweisen.


    Viele Grüße


    Lars

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  • Ich danke euch sehr für eure Antworten und Links.


    Er hat heute auch Gelgenheit gehabt, mit der Hygienebeauftragten zu sprechen. Sie sagt ganz klar, dass die Ressourcenschonung an erster Stelle steht. Soll heißen, so wenige Masken wie möglich dürfen benutzt werden. Also eine pro Woche. Nach Dienstende sollen diese dann möglichst hygienisch einwandfrei gelagert werden. Wäre dann auch spannend zu wissen wo und wie. Im Spint neben den Arbeitsschuhen?


    Mal sehn was die kommenden Wochen noch bringen.

  • Ressourcenschonung kann momentan kein Argument sein. Masken sind verfügbar. Auf den gängigen Masken dürfte die Kennung NR sein => Einwegprodukt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • moin

    Das Thema wird auch im Entwurf der TRBA 255 behandelt, zwar nur ein Entwurf, aber trotzdem was in der Hand was man einem Verantwortlichen vorlegen kann.

    Und im andern Post von mir angehängten Paper der Regierung gibt es die 7 Tage "lüften" Methode.

    Also braucht der MA 7 Masken und Haken im Spind (Ironie).

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil ()

  • Ich danke euch sehr für eure Antworten und Links.


    Er hat heute auch Gelgenheit gehabt, mit der Hygienebeauftragten zu sprechen. Sie sagt ganz klar, dass die Ressourcenschonung an erster Stelle steht. Soll heißen, so wenige Masken wie möglich dürfen benutzt werden. Also eine pro Woche. Nach Dienstende sollen diese dann möglichst hygienisch einwandfrei gelagert werden. Wäre dann auch spannend zu wissen wo und wie. Im Spint neben den Arbeitsschuhen?


    Mal sehn was die kommenden Wochen noch bringen.

    Interessante These, dass das Geld hinter der Gesundheit steht (nicht, dass ich das nicht wüsste - aber dennoch immer wieder erschreckend) mein Argument gegenüber dem Vertrieb und der GF ist immer die Frage, was ist ein Menschenleben wert? Wenn sie mal wieder mit komplett haarsträubenden Ideen um die Ecke kommen.


    Das Argument der Ressourcenschonung gilt nicht mehr, denn lt. Regierung ist genug Material vorhanden.

    Hab ich sogar schriftlich von der Bfarm, verbunden mit der Ablehnung unserer Masken, beim Abklingen des ersten Lockdowns.


    Mein privates Vorgehen wäre eine Mail an das zuständige Gesundheitsamt mit der Frage ob das so richtig ist, aber verbunden mit der Bitte, dass man diese Information bitte vertraulich behandeln möchte.

    Nicht dass Dein Mann sonst ohne Job dasteht.

    Oder er fasst sich jeden Abend nach der Schicht mit ordentlichen Dreckhänden an die Maske,. zufällig natürlich. Wenn das Ding vor Dreck steht, dann sieht das im Krankenhaus schon ziemlich blöde aus, wenn damit rumläuft.





    Als Ergänzung: ich könnte im Stahl kotzen, wenn ich sowas lese *sorry für die Ausdrucksweise*

    2 Mal editiert, zuletzt von Felidaea ()

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  • Die BAua hat zu dem Thema wiederaufbereitung von Einwegmasken ein Faktendokument rausgebracht.

    In der Zusammenfassung heisst es dort:

    "Wurde eine FFP2- oder FFP3-Maske entgegen den Vorgaben des jeweiligen Herstellers wiederaufbereitet, so handelt es sich in der Folge weder um eine konforme Maske im Sinne der PSA-Verordnung noch um eine ordnungsgemäße bzw. geeignete Maske im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung. Die Maske darf daher auch aus rechtlichen Gründen im beruflichen Kontext nicht mehr als PSA eingesetzt werden."


    Ist zwar nichts was wir nicht schon wussten, aber hier deutlich auf den Punkt gebracht.


    VG

    Torben