Prüfberechtigte von RWA-Anlagen

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  • Servus zusammen!

    Es geht um das Warten/Prüfen von RWA Fenstern.
    Ich habe gelesen, dass RWA-Anlagen von einem Sachverständigen alle 3 Jahre geprüft werden müssen. --> Check

    Und in der Folge jährlich und anlassbezogen gewartet werden müssen. --> Check
    Die jährlichen Wartungskontrollen können von einem Sachkundigen durchgeführt werden. --> Check


    Die Frage dazu ist jetzt, können diese 3-jährlichen Prüfung nur von einem Sachverständigen oder auch von einem Sachkundigen durchgeführt werden?

    Und wo finde ich dazu Info-Material das, dass dann so ist.


    Besten Dank und alles Gute!

    Einmal editiert, zuletzt von Ke_Jae ()

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  • Hallo,


    maßgeblich ist hier die DIN 18232 Teil 2.


    Infos:

    https://www.fvlr.de/rwa_pflegewartung.htm#4


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Kleiner Tipp am Rande:


    Bei uns hat der Sachverständiger bei der Prüfung 8 von 40 Licht-Kuppeln in einer Lagerhalle beschädigt, da sie beim Auslösen der RWA nicht gegen unkontrolliertes aufspringen gesichert wurden. Schadenssumme knapp 15.000,-€ , also am besten jemanden bei der Prüfung vor Ort zur Kontrolle abstellen. Der Rechtstreit hat sich fast 3 Jahre gezogen, bis wir die Reparaturkosten wieder bekommen haben und dem Sachverständiger die Schuld nachgewiesen wurde.


    Viele Grüße

  • Hast Du ein Aktenzeichen oder das Gerichtsurteil dazu?


    Das würde ich mir gerne mal anschauen, da ich (so) nicht nachvollziehen kann, war um "er" für Schäden haften soll, die auf "handeln durch Unterlassung Dritter" beruhen. (Hersteller, Monteur, Durchführende früherer Prüfungen ...)

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Hast Du ein Aktenzeichen oder das Gerichtsurteil dazu?


    Das würde ich mir gerne mal anschauen, da ich (so) nicht nachvollziehen kann, war um "er" für Schäden haften soll, die auf "handeln durch Unterlassung Dritter" beruhen. (Hersteller, Monteur, Durchführende früherer Prüfungen ...)

    Leider nein, bin nicht mehr für die Firma tätig. Der Sachverständiger selbst hat die RWA Patronen ausgelöst und hätte dafür Sorge tragen müssen, dass bei dieser Prüfung die Klappen fixiert und gesichert gewesen wären. Das war nicht der Fall. In der DIN EN 16763 ist der Vorgang meines Wissens nach festgelegt, wie die Prüfung abzulaufen hat. Das ganze ist auch leider schon ein paar Jahre her.

  • Leider nein, bin nicht mehr für die Firma tätig. Der Sachverständiger selbst hat die RWA Patronen ausgelöst und hätte dafür Sorge tragen müssen, dass bei dieser Prüfung die Klappen fixiert und gesichert gewesen wären. Das war nicht der Fall. In der DIN EN 16763 ist der Vorgang meines Wissens nach festgelegt, wie die Prüfung abzulaufen hat. Das ganze ist auch leider schon ein paar Jahre her.

    Schade. Danke für die Antwort.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!