Alarmauslösung im Brandfall ohne BMA

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  • Hallo,

    aber ich sehe das Richtig das eine Alamierung via Zuruf rechtlich in Ordnung wäre ?

    Ja, siehe auch die hier bereits im Thread ausgeführte ASR A2.2.

    Sie müssen lediglich prüfen, ob es praktisch auch funktioniert

    (damit es auch von allen gehört wird) und sich überlegen, wie

    es organisatorisch (z.B. jeder Mitarbeiter, nur BSH) umgesetzt

    werden kann.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi Simon,

    Danke für die Antwort.

    Dann überlege ich mir mal wie ich das organisiere und niederschreibe und dann mach ich ne Übung zur Überprüfung ob es Funktioniert.

    Gruß

    Welli

  • ggf. kann ich ja nach der Übung den Ablauf anpassen.

    Du wirst nach jeder Übung oder nach jedem Alarm die BSO anpassen müssen. Vergiss die GBU nicht. Ganz wichtig

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo,

    Sie müssen ja schauen, ob Sie z.B. mittels Handsirene/ Zuruf oder

    sonst was, die Leute auch erreichen. Und wenn dieses nicht der

    Fall ist, müssen Sie sich Gedanken über andere/weitere Maßnahmen

    machen.

    Gleiches ist auch hinsichtlich der Organisation, jeder Mitarbeiter

    oder nur BSH? Was ist aber z.B. wenn einzelne Mitarbeiter krank/

    Geschäftsreise/Urlaub sind? Ist dann die "Meldekette" durch Zuruf

    noch gewährleistet oder braucht es anderweitige/ergänzende

    Maßnahmen? Bei solchen Sachverhalten muss man auch

    Besonderheiten berücksichtigen, wie zum Beispiel aktuell die Pandemie.

    Ist da jeder Mitarbeiter/in da oder gibt es hier durch Homeoffice/

    Schichtbetrieb eine reduzierte Anzahl an Mitarbeiter? Ist in einem

    solchen Fall dann noch die Meldekette gewahrt? Oder gibt es z.B.

    Mitarbeiter mit unterschiedlichen Arbeitszeiten? Wie werden diese

    frühzeitig gewarnt, wenn z.B. nicht mehr die Belegschaft im

    Haus ist? Und so gibt es eine Vielzahl an Fragestellungen und mögliche

    Maßnahmen, zu denen man sich Gedanken machen muss und

    letztlich mündet das natürlich auch im bereits erwähnten Dokument

    als Grundlage für die Umsetzung. Anpassung BSO ist natürlich auch

    noch ein wichtiger Punkt.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hm, direkt bei mir im Betrieb kommen da noch Mitarbeiter anderer Firmen die hier eingemietet sind (aber nicht immer da) dazu und Privatpersonen...

    Wir können das nur per Zuruf, Klingeln, Rufen und Co. gewährleisten...

    :010:

  • Gefährdungsbeurteilung ? Verstehe ich nicht ? Kannst du mir auf die Sprünge helfen ?

    s. #27

    @Danke Herr Schmeisser

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