Moin,
im März stehen in Hessen Kommunalwahlen an. Natürlich gilt es in Zeiten der Pandemie den Infektionsschutz zu berücksichtigen. Bei den allgemeinen Wahllokalen funktioniert das sehr gut, das durften wir im November bei zwei Wahlen schon mal testen, und das Hygienekonzept hat sich bewährt. Jetzt stehen wir vor der Herausforderung, ein Hygienekonzept für die Auszählungswahlvorstände zu entwickeln. Auszählungswahlvorstände arbeiten wie folgt:
Alle Stimmzettel des Wahlsonntages, bei denen nicht nur eine Partei angekreuzt wurde, landen bei den Auszählungswahlvorständen, die ab Montag darauf die Stimmzettel digital erfassen, bei denen kumuliert und panaschiert wurde. Ein Mitglied des Auszählungswahlvorstandes liest den Stimmzettel vor, während ein zweites Mitglied daneben sitzt und mitliest, ob der Ansager korrekt vorliest. Ein weiteres Mitglied erfasst den Stimmzettel digital, während ein weiteres Mitglied zuschaut, ob die Stimmen und Streichungen korrekt eingegeben wurde. Das letzte Mitglied des Auszählungswahlvorstandes überwacht die Auszählung insgesamt. Die Mitglieder des Wahlvorstandes wechseln sich in den jeweiligen Rollen ab.
Wir haben anhand des Raumvolumens und der Fenstergrößen Lüftungsintervalle und die jeweilige Lüftungsdauer in Abhängigkeit des Deltas zwischen Außen- und Innenraumtemperatur festgelegt. Für die Auszählungswahlvorstände haben wir das Tragen von Typ-1 Masken verpflichtend vorgegeben. Weiterhin fahren wir das große Besteck mit Haushaltsreiniger, Desinfektionsmittel, Handschuhe, Blätterhilfen (die Minikondome für die Finger, damit die Personen beim Blättern nicht die Finger benetzen), Handschuhe, FFP2-Masken usw. auf, damit auch jedem Paranoiker Rechnung tragen. Die Datenerfassung und Datenerfassungskontrolle erfolgt an gegenüberliegenden Schreibtischen, wobei der Kontrolleur über einen zweiten Bildschirm, der an die Datenerfassungsworkstation angeschlossen ist, die Eingabe verfolgen kann. Der Abstand zwischen diesen beiden Personen ist >1,6m. Zwischen diesen beiden steht eine Trennscheibe aus Plexiglas.
Knackpunkt in dem ganzen Konzept sind der "Ansager", der die Stimmzettel vorliest und dessen Kontrolleur. Der Kontrolleur muss so nah an dem Ansager dran sein, dass er verifizieren kann, dass der Ansager korrekt vom Stimmzettel abliest. Die Stimmzettel gehen von DIN-A4 bis zu DIN-A2 (in jedem Wahlvorstand). Es ist meines Erachtens nicht möglich, zwischen dem Ansager und dem Kontrolleur ebenfalls eine trennende Schutzeinrichtung zu installieren. Diese müsste wieder auf einem Tisch stehen, und selbst wenn der Tisch nur 60cm tief wäre, halte ich es für ausgeschlossen, dass man im Schrägblick durch eine Plexiglasscheibe über eine Entfernung von >60cm verifizieren kann, dass der Stimmzettel korrekt abgelesen wird, da wir hier nicht von Schriftgröße Arial 24 reden und der Wähler mit seinen Kreuzen und Streichungen sein übriges dazu tut, dass das Ablesen und die Kontrolle nicht ganz so einfach ist. Das war schon in nicht-Corona-Zeiten nicht trivial.
Die Auszählungswahlvorstände nutzen in der Regel Büros und Besprechungszimmer. Damit man sich das Ganze vorstellen kann, hier eine Grafik eines exemplarischen Büros mit ca. 25m²,
Trotz aller Mühen, die wir uns gemacht haben, gibt es Beschäftigte, denen das alles noch nicht ausreicht, aber den umluftunabhängigen Schutzanzug kann man bei den Auszählungswahlvorständen nicht einsetzen. Für den Ansager und den Kontrolleur sehe ich eigentlich nur die Möglichkeit der Umsetzung der SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel.
Zitat von SARS-CoV2-Arbeitsschuzregel Nr. 4.1 (3)
Soweit arbeitsbedingt die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und technische Maßnahmen wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umsetzbar sind, müssen die Beschäftigten mindestens MNB zum gegenseitigen Schutz tragen. Entsprechend der Höhe des Infektionsrisikos, das sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, sind filtrierende Halbmasken (mindestens FFP2 oder vergleichbar [6]) als persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Gleiches gilt, wenn in einer unmittelbaren Interaktion einer der Beteiligten keine MNB tragen kann. Die MNB und die filtrierenden Halbmasken sind vom Arbeitgeber bereitzustellen.
Statt MNB stellen wir Typ-1 Masken bereit. Zusätzlich liegen in den Räumen noch FFP2-Masken für die, die sie tragen wollen. Ich wüsste jetzt nicht, was wir noch für die Mitglieder der Auszählungswahlvorstände machen sollten, aber vielleicht hat ja einer von Euch noch eine zündende Idee. Ich bin für jeden Vorschlag dankbar, der eventuell das Schutzniveau noch ein Level höher heben könnte, kann aber auch prima damit leben, wenn die Aussage kommt: "Mehr geht nicht". Man muss auch immer mal daran denken, dass die Menschen in der Pflege von Covid-19 Patienten außer der PSA keine weiteren Schutzmaßnahmen haben (Abstand, trennende Schutzeinrichtung etc.), wenn sie nicht bereits geimpft sind. Zur Veranschaulichung das Ganze nochmals in 3D.
Gruß Frank