ich bin gerade mit der Erstellung einer BSO Teil C beschäftigt und stell mir die Frage ob dieses Dokument tatsächlich in schriftlicher Form mit unterschriebenen Rückläufer an jeden Mitarbeiter der besondere Aufgaben wahrnimmt verteilt werden muss.
Meine Idee wäre es die BSO auf unserer Homepage für Arbeitsschutz zu publizieren und die Bestätigung über ein Antwortformular einzuholen.
Was meint Ihr ? Wäre das eine rechtlich ordnungsgemäße Vorgehensweise ?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Gruss
Welli