Schimmel Gefährdungsbeurteilung für nicht gezielte Tätigkeit

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  • Moin,


    wir haben in einem Aktenarchiv (Obergeschoss) eine feuchte Wand und Anzeichen für Schimmel (schwarze Punkte und Flaum vorhanden) entdeckt.


    Ein Feuchtigkeitseintritt ist möglich (Außenwand weißt Risse auf), daher haben wir einen Dienstleister beauftragt.

    Maßnahmen:

    - Der Dienstleister hat den Raum abgehangen, damit der restliche Raum normal genutzt werden kann.

    - Der Putz wird morgen beseitigt.


    Jetzt muss ich ja noch eine Gefährdungsbeurteilung "Biostoffe für nicht gezielte Tätigkeiten" durchführen, da unsere Mitarbeiter im gleichen Raum arbeiten (hinter der Folie)

    Hat da jemand ein Muster für mich? Maßnahme Gefährdungsstufe 1 "Trennung". Mehr dürfte nicht sein.

    - Der Schrank wurde direkt entsorgt und der Inhalt wird durch den Dienstleister gereinigt und begast.

    - Der restliche Raum soll nicht betroffen sein - aber es wurden keinerlei Messungen etc. durchgeführt..

    - Laut dem Dienstleister muss nur der Teppich im befallenen Bereich erneuert werden.


    Hatte noch nie die Begegnung mit so einem dicken Flaum.

    Mein Bauchgefühl bezweifelt die Fachkunde des Dienstleisters.. auf dem Papier ist sie da.

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  • mika2013

    Hat den Titel des Themas von „Schimmel Gefährdungsbeurteilung für nicht geziehlte Tätigkeit“ zu „Schimmel Gefährdungsbeurteilung für nicht gezielte Tätigkeit“ geändert.
  • Sollte da nicht erst einmal festgestellt werden, welche Sorte von Schimmel aufgetreten ist? Danach richten sich dann später auch die Maßnahmen.

    Bei Aspergillus kommt man bei eurer Situation schon gleich in Teufels Küche, weil sich Leute im gleichen Raum aufhalten. Deshalb ist erst einmal wichtig, welche Sorte dort an der Wand blüht.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Moin,


    ohne Messung halte ich eine Gefährdungsbeurteilung für mehr als gewagt, wenn nicht gar fahrlässig. Wir hatten eine ähnliche Problematik, und ich kann Dir nur dringend raten, entsprechende Messungen vornehmen zu lassen. Schimmel ist nicht nur da, wo man ihn sieht.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Und wenn ihr eine Schimmelpilzmessung durchführen lasst, dann auch gleich das Nennen von notwendigen Maßnahmen im Auftrag anfordern. Je nach Art und Menge des SchiPis ist das ohne Fachwissen nämlich nicht so einfach festzulegen


    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Ohne Messung wird es schwer.

    Bei uns wurde einmal eine Messung durch den Messdienst der BGHW durchgeführt.

    Sehr kompetent und kostenlos.


    Gruß

    Peter

  • DGUV Information 201-028 Schimmelpilzsanierung

    Als Ergänzung


    C 323, Schimmelpilze bei der Gebäudesanierung (bgbau-medien.de)

    Dateien

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.