Umfrage zum Thema Schutzmasken

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  • OMG...


    Ich hatte zwar keinen Ton (meine Hardware Schuld - wenn Teams gestartet wurde, ist der Ton für alle Anderen weg), aber zwei Dinge:


    Der bärtige FFP2-Träger mit der 6% Filterrate und der Sentias hat wohl seine Maschine direkt aus der aussortierten Schrotthalde von Bangladesh importiert:


    pasted-from-clipboard.png

    Nur ein Beispiel....


    Stern geht leider gar nicht :(

  • Auf diesem Bald kann man leider nicht erkennen, was das Problem ist.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Habe ich gesehen. Danke

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • zzz ich weiß gar nicht worüber du dich aufregst, unser Maschinenpark ist bestimmt mindestens doppelt so alt, bzw. fast so alt wie unser GF (*1950) ... :Lach:

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

  • Hallo,


    ich würde gern bei meiner jetzigen Frage auf die Tragezeitbegrenzung von filtrierenden Halbmasken ohne Ausatemventil zurückkommen, insbesondere der damit verbundenen Angebotsvorsorge zurückkommen.

    Filtrierende Halbmasken o. Av. haben eine Tragzeitbegrenzung von 75 Minuten, 30 Minuten Erholungspause, das Ganze dann 5 mal je Arbeitsschicht.

    Das sind ja Angaben für einen Mitarbeiter (m/w/d) in einem Industriebetrieb oder Handwerksbetrieb.

    So, jetzt schreibt die BGW, dass bei leichten Tätigkeiten die TBzg. auf 180 Minuten erweitert werden kann. Bei einer Arbeitszeit von 8 h (480 Minuten)

    ergibt sich ein Intervall --> 180 - 30 - 180 - 30 - 60 Minuten). Im worst case. Gehen wir davon aus, das die Maske längstens ca. 60 Minuten getragen wird.

    Beratungsgespräche bei uns dauern längstens 60 Minuten. Dann hat er ca. 30 Minuten Zeit, zu desinfizieren, zu lüften und andere Vorbereitungen zu treffen.

    --> 60 - 30 - 60 - 30 - 60 - 30 - 60 - 30 - 60 - 30. Bleibt ein Rest von 30 Minuten.

    Bei einer verlängerten Tragezeit von 75 auf 180 Minuten spricht aber immer noch keiner so direkt von einer Angebotsvorsorge. Auch die BGW nicht.

    Ich habe diesbezüglich eine Stellungnahme verfasst. Betriebsarzt lehnt weiterhin eine Angebotsvorsorge ab.

    Ich bin nicht damit einverstanden. Nur sind mir die Argumente ausgegangen. Arbeitgeber stimmt dem BA zu. Natürlich wegen der aufkommenden Kosten.

    Gibt es Vorschläge von Euch?

    Soll ich mich zurücklehnen? Hab ja alles gemacht?

    Ich könnte natürlich ein paar besorgte Mitarbeiter wuschig machen. Die schließen die Dienststelle schon, wenn irgendwo eine Tube Silikon offen rumsteht.

    Wenn ich denen etwas beiflüstere von Vororge wegen FFP2.............:Lach:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Bei der Thematik Vorsorge stoße ich auch in schönster Regelmäßigkeit auf taube Ohren, vor allem bei denen die sonst das Gras wachsen hören

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953


    Viele Grüße Mario

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  • ich hatte bezüglich der Vorsorge und Tragezeit letztens ein informatives Gespräch mit der Gewerbeaufsicht.

    Wir halten uns ja an die normalen Vorgaben. Sprich jeder der eine Maske tragen muss darf zur Vorsorge. Auch die, die die Maske freiwillig tragen dürfen hin. Bislang wollte keiner zum Arzt.

    Allerdings ist es gerade politisch nicht gewünscht da genaue Richtlinien zu machen. Somit muss man sich an nichts halten. Es wird auch in der Hinsicht eher keine Kontrollen bezüglich Vorsorgen und Tragezeit geben. Es ist ja Pandemie.

    Wenn der BA und die GF dagegen sind hast nicht wirklich viel Argumente.

  • Abgebotsvorsorge

    Beratungsgespräche bei uns dauern längstens 60 Minuten. Dann hat er ca. 30 Minuten Zeit, zu desinfizieren, zu lüften und andere Vorbereitungen zu treffen.

    --> 60 - 30 - 60 - 30 - 60 - 30 - 60 - 30 - 60 - 30. Bleibt ein Rest von 30 Minuten.

    Stimmt nicht! Laut DGUV-Rege 112-190 sind nur 3 Einsätze pro Schicht bei 4 Schichten die Woche (2-1-2) erlaubt.
    Vergleiche DGUV-Regel 112-190 "Benutzung von Atemnschutzgeräten", Tabelle 32 "Tragezeitbegrenzungen von Atemschutzgeräten)

    Also gilt: {60 - 30 - 60 - 30 - 60} - {60 - 30 - 60 - 30 - 60} - [Homeoffice] - {60 - 30 - 60 - 30 - 60} - {60 - 30 - 60 - 30 - 60}


    Zitat

    Bei einer verlängerten Tragezeit von 75 auf 180 Minuten spricht aber immer noch keiner so direkt von einer Angebotsvorsorge. Auch die BGW nicht.

    Ich habe diesbezüglich eine Stellungnahme verfasst. Betriebsarzt lehnt weiterhin eine Angebotsvorsorge ab.

    Ich bin nicht damit einverstanden. Nur sind mir die Argumente ausgegangen. Arbeitgeber stimmt dem BA zu. Natürlich wegen der aufkommenden Kosten.

    Gibt es Vorschläge von Euch?

    Soll ich mich zurücklehnen? Hab ja alles gemacht?

    Hast Du bei der BGW diese Seite gefunden?


    Ruf mal die ArbMedVV auf, gehe in den Teil 4 des Anhangs und lese im Absatz 2, Punkt 2

    Zitat

    (2) Angebotsvorsorge bei:

    1.Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

    <...>
    2.Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern;
    <...>

    Drucke das gesamte Werk aus, weil es nur 11 Seiten sind empfehle ich Stahlplatten, und haue es dem BA um die Ohren :21:


    Mein Fazit: Die Angebotsvorsorge ist anzubieten, und zwar völlig unabhängig von Tragedauer und -häufigkeit.


    Ergänzung:

    Ich würde das genau so begründet empfehlen. Was die GL dann daraus macht ist deren Entscheidung ... und Haftung.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    2 Mal editiert, zuletzt von Micha_K ()

  • Eine Aussage, die ich in den letzten Tagen von Aufsichtspersonen unterschiedlicher gesetzlicher Unfallversicherungsträger gehört habe: theoretisch ist die Vorsorge bei regelmäßig mehr als 30 Minuten Tragezeit je Arbeitstag anzubieten. Praktisch wissen wir nicht, wie das umgesetzt werden könnte, da wegen der Pandemie auf einmal x Millionen Beschäftigte den Anspruch darauf hätten und diese Kapazitäten bei den Ärzten nicht mal ansatzweise vorhanden sind. Insofern verstehen wir auch jeden Betriebsarzt, der diese Angebotsvorsorge nicht empfiehlt oder gänzlich ablehnt.


    Mein Fazit: Da wurde eine Corona-ArbSchV mit heißer Nadel gestrickt und der Verordnungsgeber hat dabei halt ignoriert, dass sich gewisse Dinge in der Praxis nicht umsetzen lassen werden. Neben den Arbeitgebern sind die Leidtragenden Sifa, Betriebsarzt und die aufsichtsführenden Stellen, die den Mist mit ausbaden müssen.

  • Laut DGUV-Rege 112-190 sind nur 3 Einsätze pro Schicht bei 4 Schichten die Woche (2-1-2) erlaubt.
    Vergleiche DGUV-Regel 112-190 "Benutzung von Atemnschutzgeräten", Tabelle 32 "Tragezeitbegrenzungen von Atemschutzgeräten)

    Also gilt: {60 - 30 - 60 - 30 - 60} - {60 - 30 - 60 - 30 - 60} - [Homeoffice] - {60 - 30 - 60 - 30 - 60} - {60 - 30 - 60 - 30 - 60}

    Das ist zwar richtig,
    aber bei kürzeren Tragzeiten kann nicht nur die Erholungsdauer reduziert werden, sondern auch die Zahl der Trageintervalle erhöht werden (siehe Anhang 2 DGUV Regel 112-190, erster Absatz mit Rechenformel für verkürzte Erholungsdauer).

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Hallo zusammen,


    wir haben eine FFP2 (KN95/ N95) Tragepflicht, hierzu haben wir laut der

    DGUV-R 112_190 unter 3.2.2 eine Gefährdungsbeurteilung erstellt unter Einbeziehung unseres Betriebsrates, Betriebsarzt, TAP der BG und sind zu den Ergebnis gekommen das Aufgrund der erhöhten Infektionsgefährdung bei uns FFP2 getragen werden muss.

    Tragedauer 2 Stunden dann 15 Minuten Tragezeitpause in speziellen Bereichen.

    Angebotsvorsorge würde der Betriebsarzt auf Wunsch machen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ganau das hatte ich auch angeboten / empfohlen. Daraufhin sind natürlich die Bestellungen an FFP2 Masken sprunghaft angestiegen. Dann wurde ich zurückgepfiffen.

    Dazu muss man wissen: zwei Parteien AG und AN. Die AN sind empfindlich und würden lieber mehr als zu wenig --> teuer. Beispiel: wir wollen FFP2 keine OP

    AG --> das wird jetzt aber teuer. Müssen wir nicht, amcen wir auch nicht. Die haben noch nie nich eine Maske getragen (FFP2). Die wissen gar nicht, was die MA bei der Beratung etc. für eine zusätzliche Belastung haben.

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    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • AG --> das wird jetzt aber teuer. Müssen wir nicht, amcen wir auch nicht. Die haben noch nie nich eine Maske getragen (FFP2). Die wissen gar nicht, was die MA bei der Beratung etc. für eine zusätzliche Belastung haben.

    Bei uns sind in den letzten Wochen einige tausend Masken in der Woche rausgegangen.

    Unsere GL ist der Meinung lieber diese Kosten als ein hoher Krankenstand oder Mitarbeiter in Quarantäne.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo zusammen,


    wir geben (relativ großzügig) FFP2 und OP-Masken aus, die BA ist informiert und wird in der kommenden ASA (nächste Woche) das Thema Angebotsvorsorge darlegen.


    Die Masken wurden gut angenommen und in 19 von 20 Fällen auch korrekt getragen:doppelthumbsup:.



    Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • So eng sehen unser GLs das auch nicht. Aber wenn eine FK einen 2 Monatsbedarf für 10 Mitarbeiter von 800 FFP2 Masken hat. Dann fällt das auf.

    Bei uns sind in den letzten Wochen einige tausend Masken in der Woche rausgegangen.

    Unsere GL ist der Meinung lieber diese Kosten als ein hoher Krankenstand oder Mitarbeiter in Quarantäne.

    Das soll halt unterbunden werden. Nur die Rechnung einen Tag = eine FFP2 finde ich dann doch wieder knausrig.

    Viel sprechen, viel feucht, viel wechseln.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick