Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung - in Kürze

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  • Moin,


    also ich habe von meiner BG/UK eine ziemlich eindeutige Antwort erhalten.

    Zitat
     

    Möglich wären hier vor allem eine regelmäßige Lüftung, das Einhalten des Abstandes und geeignete Abtrennungen. Vorrangiges Ziel ist es aber, die Verbreitung von Aerosolen zu verhindern. Dies ist vor allem in Hinblick auf die sich zunehmend verbreitende Mutation des Virus nötig. Abtrennungen genügen hier alleine nicht.


    Wenn alle diese Möglichkeiten entschieden nicht bestehen, erst dann stellt sich die Frage der Auslegung im Hinblick auf das Tragen von MNS.


    Wir verstehen die Verordnung so, dass sowohl im Hinblick auf die 10 m2 pro Person (Raumbelegung) als auch beim zur Verfügung stellen/ Tragepflicht der medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken die Möglichkeit anderer geeigneter Schutzmaßnahmen explizit genannt wird:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • "Wir verstehen die Verordnung so, dass sowohl im Hinblick auf die 10 m2 pro Person (Raumbelegung) als auch beim zur Verfügung stellen/ Tragepflicht der medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken die Möglichkeit anderer geeigneter Schutzmaßnahmen explizit genannt wird"


    Gibt viel Spielraum

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Moin,


    also ich habe von meiner BG/UK eine ziemlich eindeutige Antwort erhalten.

    Gruß Frank

    Das habe ich gestern bei meiner Aufsichtsperson auch versucht zu erhalten... er konnte dazu nichts sagen. (Einerseits beruhigend, dass er nicht allwissend ist - andererseits hätte ich wirklich mal Hilfestellung beim Interpretieren gebraucht, da Betriebsleiter mal wieder einen Experten im Radio gehört hat, der wieder was ganz anderes sagt...) ?(

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Moin,


    so jetzt ist es so weit. Jetzt wird auch auf die Rücksicht genommen, denen nicht mal ein Führerschein gehört. ;)


    "Muss ich dem Klaus Home-Office anbieten?"


    Guudsje: "Ja"


    "Warum, das Zimmer hat doch 20,17m². Außerdem sind die Schreibtische 80cm tief, so dass zwischen Klaus und Sonja genug Luft ist, und Du weist genau, wie gern Klaus mit Sonja zusammenarbeitet." :love:


    Ich habe es weiß Gott versucht. Ich habe nicht einfach die verordnung rumgeschickt, sondern die Kernpunkte zusammengefasst und meines Erachtens auch erläutert, was wann warum. Da das aber scheinbar alles nichts hilft, gibt es jetzt die Corona-ArbschV in leichter Form oder wie es Dan Gookin formuliert hätte "ArbSchV für Dummies." :doppelthumbsup:


    Corona_ArbSchV.jpg

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Das habe ich gestern bei meiner Aufsichtsperson

    Und die sollen die Umsetzung in den Betrieben kontrollieren ;)

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Und die sollen die Umsetzung in den Betrieben kontrollieren ;)

    Moin Kollegen/innen,


    die waren am Mittwoch, pünktlich zum Inkrafttreten schon da! BR-Düsseldorf.


    Mich ärgert am meisten die elende Diskussion um das verdammte HomeOffice. Bei uns ist der Krawattenbunker seit gut einem Jahr zu 95% zu Hause.

    Da haben die MA aus der Fertigung (... die in der Regel unser Geld verdienen) keine Chance. Die sind jetzt mit allen zugelassenen Masken ausgestattet.

    Die ersten zwei wurden nach Hause geschickt, weil sie ein Attest hatten und mit Gesichtsschild gearbeitet haben. Ausnahmen lässt die Verordnung des heiligen Heil nicht zu. Und dann der Kampf mit internationalen LKW-Fahrern, die Material bringen und Umsatz abholen sollen, die das Werk, wie im Kaufmannsladen, ohne die passende Maske nicht mehr betreten dürfen... Danke für nichts Berlin.

    Aber in der Öffentlichkeit und auch hier redet man nur von der HomeOfficeV. :cursing:

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

  • Aber in der Öffentlichkeit und auch hier redet man nur von der HomeOfficeV.

    Da soll doch noch was anderes kommen, das "Mobile Arbeit Gesetz", welches dann die Gewerbeordnung ändert und so richtig nette Bürokratie in die Betriebe bringt, sofern diese nicht über einen Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abgefangen wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das gefällt mir! Ich hätte es auch am liebsten einfach so übernommen... aber dann kommt sicher sofort der erste Kunde mit dem Hinweis, das Homeoffice angeboten wird, es aber ja keine Pflicht für den Mitarbeiter darstellt und er deswegen blablabla ^^


    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Moin,


    ich stelle einmal den Link der FAQs zur neuen Arbeitsschutzverordnung online:


    https://www.bmas.de/DE/Schwerp…ASVO/faq-corona-asvo.html


    Dort wird alles ein bißchen genauer erläutert.


    Ausnahmen von der Maskenpflicht, zumindest laut FAQs zur Landesverordnung in Schleswig-Holsten


    Wer ist von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen?

    Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Diese Ausnahme gilt aber nicht für Kinder, die eine Hortgruppe besuchen (Weitere Informationen dazu unter "Mund-Nasen-Bedeckungen in Kitas und Horten").

    Auch Personen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung (einschließlich Behinderungen) nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sind von der Tragepflicht ausgenommen. Das betrifft insbesondere einen Personenkreis, für den auch Bedeckungsalternativen nicht in Frage kommen. Diese Menschen dürfen aber weiterhin freiwillig Visiere tragen. Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen dürfen eine Mund-Nasen-Bedeckung auch abnehmen, soweit dies zum Zwecke der Kommunikation mit anderen erforderlich ist.

    An einen Nachweis, dass jemand von der Tragepflicht ausgenommen ist, sind aktuell keine hohen Anforderungen zu stellen. Ein Nachweis kann ein Schwerbehindertenausweis, Allergikerausweis oder ähnliches sein, verbunden mit der Glaubhaftmachung des Betroffenen, dass aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist. Eine ärztliche Bestätigung ist derzeit noch nicht erforderlich. Die Landesregierung behält sich jedoch vor, in einer der nächsten Anpassungen der Verordnung strengere Anforderungen an den Nachweis der Befreiung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu formulieren. Hier kommt insbesondere das Erfordernis einer ärztlichen Bestätigung in Betracht.

    Aus der ärztlichen Bestätigung müsste dann zu erkennen sein, dass sie von einem:einer approbierten Mediziner:in ausgestellt wurde und der Betroffene daraus erkennbar ist. Eine gesonderte Begründung wäre weder erforderlich noch gewollt. Vergleichbare Bescheinigungen können auch von Psychotherapeut:innen ausgestellt werden, aber nicht von anderen Gesundheitsberufen, z.B. Ergotherapeuten.


    https://www.schleswig-holstein…B1A2ADE1.delivery1-master

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Landesverordnung in Schleswig-Holsten

    schleswig-holstein.de - Coronavirus - A - Z - Welche Regelungen gelten für den Arbeitsschutz? (schleswig-holstein.de)


    Dort wird dann auf die Bundesweiten Regelungen verwiesen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Mir wurde als Fasi erklärt, dass Corona nichts mit Arbeitsschutz zu tun hat, sondern ein rein hygienisches Problem darstellt:!:Es wurde eine Sonderhygienekommision zu Covid eingerichtet und fertig :saint: Ab und zu schlägt ein Sitzungsprotokoll auf, eben nur so viel, dass die Fasi den gesamten Prozess nicht nachvollziehen kann, schwierig:!:

    Da hilft nur eins, abwarten, sich aus der Schußlinie bringen und*TeTa*Bin aber für Tipps zu haben :doppelthumbsup:

  • Mir wurde als Fasi erklärt, dass Corona nichts mit Arbeitsschutz zu tun hat, sondern ein rein hygienisches Problem darstellt:!:Es wurde eine Sonderhygienekommision zu Covid eingerichtet und fertig :saint: Ab und zu schlägt ein Sitzungsprotokoll auf, eben nur so viel, dass die Fasi den gesamten Prozess nicht nachvollziehen kann, schwierig:!:

    Da hilft nur eins, abwarten, sich aus der Schußlinie bringen und*TeTa*Bin aber für Tipps zu haben :doppelthumbsup:

    ok,..

    bei der VBG steht z. B. dazu
    "Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel bildet den aktuellen Stand der Technik, Hygiene und Arbeitsmedizin ab und stellt differenzierte Umsetzungsmaßnahmen für die Betriebe vor. Neben Arbeitgebern werden die Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes wie Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner angesprochen und die Instrumente des Arbeitsschutzes, wie zum Beispiel die arbeitsmedizinische Vorsorge, in Bezug genommen. "also nach dieser Info bin ich schon im Boot.

    Aber des obligt dem AG wen er wie einbindet.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Corona nichts mit Arbeitsschutz zu tun hat,

    § 6 (4) ASiG

    darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.

    Da hilft nur eins, abwarten, sich aus der Schußlinie bringen

    Wenn die fachliche Kompetenz der Sifa nicht erwünscht wird. Selber Schuld. Wenn Du gravierende Mängel feststellen solltest würde ich das dann schon schriftlich der GF und der Sonderhygienekommision mitteilen.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
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    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Danke für Eure Beiträge, die BG hat sich den Fall angeschaut, Reaktionen auf den BG Besuch gab es noch keine, oder ist noch nicht angekommen.

    Die BG hat die Gefährdungsbeurteilung zu Covid angefordert - auch dazu keinen Rückläufer, schwierig, sehr schwierig, nicht nur wie das Anpassen der GBU laufen soll, eigentlich unmöglich.

  • Mir wurde als Fasi erklärt, dass Corona nichts mit Arbeitsschutz zu tun hat, sondern ein rein hygienisches Problem darstellt

    Hmmm.

    Ich würde fast sagen, dass damit dein Arbeitgeber seine Garantenverantwortung / Garantenpflicht verletzt.


    "Die Garantenpflicht des Unternehmers (und seiner für ihn handelnden Personen) besteht inhaltlich allgemein darin, den Umgang mit gefahrIichen Einrichtungen und Anlagen sowie Produktionsprozessen und -mitteln so zu gestalten, dass keine RechtsgutsverIetzungen (Leben/Körper/Gesundheit/Freiheit) eintreten!"


    Jeder Unternehmer übernimmt im Rahmen seiner Rechtsstellung die Garantenverantwortung. Das bedeutet er hat eine so genannte "Garantenstellung". Vor allem im Strafrecht ist die Garantenstellung von Bedeutung. Aus dieser Garantenstellung ergibt sich, dass sich der Unternehmer nicht nur wegen eines aktiven Handelns, sondern auch wegen einer Unterlassung ggf. verantworten muss.


    Garantenstellung im Sinne des Artikels 2 Grundgesetz bedeutet zugleich, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Mitarbeiter während der beruflichen Tätigkeit zu garantieren.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Gedankensprünge einer Fachkraft für Arbeitssicherheit



    …wieder mal was neues

    …die SARS CoV-2 Arbeitsschutzverordnung...

    …ich bin gespannt!

    ...mal schauen, was es Neues gibt

    ...oh je, das ist erst der Entwurf!

    ...ab wann ist die Verordnung den gültig

    ...ok, dann prüfe ich mal...

    ...naja, alle können ja nicht ins Homeoffice, ich meine natürlich mobil Arbeiten!

    …jeder sagt homeoffice

    …keiner weiß, was zu tun ist, wenn man von Homeoffice spricht...

    …Vertragliche Regelung etc.

    …stop, du wolltest die Verordnung lesen…

    …okay!

    • • mobiles Arbeiten nicht möglich
    • • 10m2 einhalten nicht möglich
    • • Schutzabtrennung nicht möglich


    ... da gibt es ja noch den Arbeitsbereich, da müssen die Mitarbeiter zusammen Arbeiten

    …alle Schutzmaßnahmen schon umgesetzt

    …trotzdem zusammen arbeiten

    ...das bedeutet nach Vorgabe der Verordnung ->Tragen von FFP2 Maske

    ...na dann, überlege mal nach Maßnahmen und Schutzzielen

    ...und was sonst noch zu erledigen ist


    Unterweisung der Mitarbeiter zum Tragen der PSA

    ...das steht in der PSA BV!

    ...ah, und da war doch noch was!

    ...wenn irreversible Schäden oder der Tod zu erwarten durch ein nicht benutzen einer persönlichen Schutzausrüstung zu erwarten ist, dann ist das Kategorie III

    ...von was eigentlich nochmal?

    ...hab ich das überhaupt richtig verstanden?

    ...egal, weiß eh keiner von was ich spreche😁

    ...also muss ich praktisch unterweisen

    ...wie mache ich das?

    ...blödes Corona

    ...kann ich das als E-Learning machen?

    ...ach ja, wir habe kein E-Learning System!

    ...also dann über Teams

    ...mit praktisch hat das ja nix zu tun!

    ...warum diskutiert man immer noch darüber, online Unterweisungen rechtlich nicht gültig sind🙄

    ...ja, ich weiß muss, ich muss die Möglichkeit geben Fragen zu stellen bla bla bla, usw.

    ...ok, mach ich es in einer Präsensunterweisung

    ...ist es aber zulässig?

    ...für mich schon!

    ...aber ich muss die Unterweisung schriftlich dokumentieren!

    ...also doch eine Präsensunterweisung mit Abstand und Maske und Lüftung!

    ...wann wurde die Lüftungsanlage eigentlich das letzte mal geprüft und gewartet???

    ...Klasse, als Barträger bin ich natürlich ein super Vorbild

    ...Mitarbeiter eingeladen

    ...alle sagen ab🙈

    ...ist zu unsicher

    ...also doch online!

    ...alle per Teams eingeladen!

    ...schlechte Verbindung…

    …hätte doch vorher mal einen Testlauf starten sollen

    ...keiner sagt was?

    …hört ihr mich?

    …ah jetzt, ja

    ...ich kann nicht, mein Kind hat Homeschooling

    ...die Kameras sind aus

    …hab doch gesagt, sie sollen an bleiben

    ...schlechte Verbindung, so what!

    ...warum sehen die anderen nur die Referentenansicht?

    ...wo ist jetzt das Fenster mit den Teilnehmern?

    ...ich könnte 3 Bildschirme gebrauchen!!!

    ...den Unterweisungsnachweis habe ich in der Einladung mit verschickt

    ...Bitte ausdrucken, unterschreiben, scannen und wieder zurückzuschicken!

    ...kann ich auch digital unterschreiben?

    ...ich habe keinen Scanner!

    ...i only speak English 🇬🇧

    ...kann den Nachweis auch abfotografieren...

    ...was ist mit dem Original?

    ...ob ich die Aufzeichnung der Unterweisung im Vorfeld abgefragt habe?

    ...ist das auch alles DSGVO konform?

    ...mich hat keiner gefragt, ob ich da zustimme!


    So das hätte ich geschafft... ich brauch einen Kaffee


    Dann schauen wir mal nach der ArbMedVV


    ...Anhang...Teil ???

    ...so ein Mist, wo steht das jetzt?

    ...hätten die nicht die G-Untersuchungen beibehalten können?

    ...staatliches Recht

    ...und dann vergisst man die Eignungsuntersuchungen zu regeln!

    ...wenn ich meine Arbeit so machen würde, wäre ich nicht lange im Job, tschuldigung!

    ...ich höre jetzt schon die Antworten

    …wissen Sie was das kostet?

    …muss ich das machen,

    …ich geh da nicht hin, ist ja Corona

    …wir haben keine Kapazität die Untersuchungen durchzuführen

    ...die Mitarbeiter müssen zu uns in die Praxis kommen

    …kann man das nicht Inhouse durchführen?

    …nein!

    …na klasse, und jetzt?


    Morgen geht´s weiter!


    Einhaltung der Tragezeitbegrenzung


    …wie kann man das überwachen???

    …muss ich das auch schriftlich dokumentieren

    …wo steht das nochmal???

    …DGUV Vorschrift, nein es war eine DGUV Regel!

    …112-190 Bingo, hab sie!

    …wo stehen die Zeiten?...

    …there it is!!! 75min

    …jetzt muss ich den Mitarbeiter noch aufklären, dass er in der Erholungszeit, die nach DGUV Regel 112-190 vorgeschrieben ist, seine Arbeit weiter zu verrichten kann

    …warum, ist doch Erholungszeit?

    …ja, aber du hast halt keine Maske auf und kannst trotzdem weiterarbeiten, hallo?

    ...jetzt kommt die „baua“ und erhöht die Tragezeitbegrenzung von 75 min auf 120 min...

    …aaaahhhh!

    …könnt ihr Euch nicht mal auf was einigen!!!

    …Lieber Mitarbeiter, ich hätte da noch was…

    …wie und wo soll er die Erholungspause machen, wenn die 10m2 nicht eingehalten werden können, keine Schutzabtrennungen usw. nicht möglich ist!

    …Warum habe ich mir eigentlich diesen Job ausgesucht?

    …weil es spass macht

    ...naja eigentlich kann mir das egal sein, ich bin als SiFa nur beratend tätig!

    …soll sich der Vorgesetzte drum kümmern und überwachen

    ...der ist im Homeoffice (sorry, er arbeitet mobil!)


    Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung (kurz GBU)

    …boah, wie oft denn noch?

    …seit Corona jede GBU gefühlt 2 mal pro Woche!

    …Also ich bin ja nicht doof, dann mach ich eine für Covid-19 und verweise in den andere GBU‘s auf die COVID-19 GBU!

    …ja das ist gut

    ...wenn ich denn dann alle GBU’s erstellt hätte!

    …Warum mach ich das eigentlich?

    …Ist doch Aufgabe der Vorgesetzten

    ...naja sonst macht es ja keiner, aber warum eigentlich

    ...da war doch was

    ...ach so, die Übertragung der Unternehmerpflichten,

    …will ja kein Vorgesetzter unterschreiben#...


    das sollte ja auch schon geregelt sein, aber wegen Corona, bleibt ja alles liegen!


    …da fällt mir ja noch was ein

    …es fehlen noch Erst- und Brandschutzhelfer

    …sind ja alle im Homeoffice!

    …keiner der Anwesenden ist ausgebildet!

    ...Rotes Kreuz bildet nicht aus

    ...und die Evakuierungsübung steht auch noch aus!



    Hatte ich in der Unterweisung erklärt der Unterschied zwischen FFP2 und KN95 Maske ist?



    Musste ich einfach mal loswerden!



    Viele Grüße


    Bleibt gesund!

    Mario

    ...wenn es einfach wäre, könnt es jeder ;)

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  • Tja... Und jetzt bei uns:


    Mitarbeiter hatte C und ist gesund wieder bei der Arbeit.


    Sein Kind hat nun C und ist zu Hause in Quarantäne.

    Gesundheitsamt sagt: er hatte schon C, also keine Maßnahme, er soll arbeiten.


    Stimmung im Team des Kollegen: am Boden.

    Vorschlag GF als Maßnahme: er soll den ganzen Tag FFP2 tragen.

    SiFa: mach mal Tragezeitenfestlegung und Unterweisung.


    ...für WAS denn!?


    Der Mitarbeiter schützt nicht SICH, sondern soll eine kollektive Schutzeinrichtung auf sein Gesicht packen.


    Ich brauche unbedingt eine Unterweisungsvorlage für das Thema:


    "Tragen von kollektiven Schutzeinrichtungen".


    Wovon sprechen wir hier eigentlich: Zwei Wochengehälter.

    Wer zahlt (nicht): der Staat und ein Weltkonzern.


    Und warum ist das gut so? Weil wir das so wollen(*).


    (*) Zum Hintergrund meines Spruchs "Wir wollen das so":


    Ein Mann kommt in die Hölle. Überall sieht er nur Golfplätze, Tennisplätze, Swimmingpools etc. -und vor allem überall nur glückliche Menschen. Er wandert umher und sieht eine Wand. Dahinter: Höllenfeuer, Seelen, die auf den Scheiterhaufen verbrannt werden, kurz: alle Qualen, die man sich vorstellen kann. Der Mann fragt den Teufel: “Du, sag mal, hier ist es doch überall so schön, was ist denn mit den Leuten hinter der Mauer?”

    Und der Teufel sagt: “Ach, das sind die Katholiken, die wollen das so!”

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Mitarbeiter hatte C und ist gesund wieder bei der Arbeit.


    Sein Kind hat nun C und ist zu Hause in Quarantäne.

    Gesundheitsamt sagt: er hatte schon C, also keine Maßnahme, er soll arbeiten.

    <flöt>

    Wenn das Verhältnis zum Hausarzt stimmt, sollte dieser ihn aus dem Verkehr ziehen.
    F43.9 ist recht weit interpretierbar.

    </flöt>

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • <flöt>

    Wenn das Verhältnis zum Hausarzt stimmt, sollte dieser ihn aus dem Verkehr ziehen.
    F43.9 ist recht weit interpretierbar.

    </flöt>

    Ja, ich weiß. Das Thema hatten wir schon - ist ohne positiver Entscheidung durch. Aber das Ergebnis wäre identisch: wir müssen die ersten 6 Wochen zahlen. Ob nun ein gelber Schein vorliegt oder nicht, ist kaufmännisch egal. Von daher ist es völlig unnötig von unserer Seite aus zu "flöten" - wir würden damit nur unnötige Ressourcen binden.


    Für mich selbst wäre die Entscheidung klar, dass ich es GENAU so täte. Ich hoffe aber, dass Corona spurlos an mir vorbeigeht.


    Vor dem Hintergrund: "Lockdown-Verlängerung wegen Mutation" ist "Geh zur Arbeit, Du hattest schon die alte Mutante, die Neuen interessieren nicht" schon recht hammermäßig.


    Aber wie ich schreibe: wir wollen das so.