Psychische Gefährdungsbeurteilung - Einordnung

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  • Guten Morgen in die Runde.

    Ich habe interessiert mitgelesen und möchte das Thema nochmal aufgreifen.

    Ich bin eine externe Sifa und betreue verschiedene Kunden von verschiedenen Berufszweigen, demnach auch von unterschiedlichen Berufsgenossenschaften.

    Ein Kunde (Ingenieurbüro ca. 30 Mitarbeiter - VBG) möchte gerne die Gefährdungsbeurteilung für Psychische Belastungen mit meiner Hilfe durchführen. Ich habe bereits bei den verschiedenen Berufsgenossenschaften nach Handlungshilfen und Vorlagen gesucht.

    Aus meiner Sicht ist die Handlungshilfe - Was stresst? Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung der Unfallversicherung Bund und Bahn mit einer Exceldatei zur Auswertung der Fragebögen ganz praktikabel.

    Wie seht ihr die Handlungshilfe? Habt ihr damit Erfahrungen gemacht?

    Eine weitere Frage ist, wie verhält es sich mit den Urheberrechten sowie die Nutzung dieser Handlungshilfen und sowie freiverfügbaren Tools? Der Kunde sowie ich sind ja keine Versicherten der Unfallversicherung Bund und Bahn. Ist eine schriftliche Zustimmung seitens der Unfallkasse von Nöten?

    Habt ihr damit Erfahrungen und wie geht Ihr damit um?

    Oder gibt es eine andere Diskussionsrunde, wo diese bereits diskutiert wurde?

    Vielen Dank vorab für Eure Antworten.

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  • Die VBG bietet ebenfalls ein Tool an, dass genau auf diesem Fragebogen basiert.

    VBG - Online-Tool zur Erfassung der psychischen Belastung

    Ob die Vorgabe von mindestens 50 Beschäftigten ein Ausschlusskriterium ist, weiß ich jetzt allerdings nicht.

    Bei kleineren Unternehmen wird dort die Workshop-Methode empfohlen: VBG - Kurzanalyse im Team (KiT) - ein moderiertes Verfahren der VBG

    Einmal editiert, zuletzt von trygg (24. März 2022 um 12:14)

  • Eine weitere Frage ist, wie verhält es sich mit den Urheberrechten sowie die Nutzung dieser Handlungshilfen und sowie freiverfügbaren Tools? Der Kunde sowie ich sind ja keine Versicherten der Unfallversicherung Bund und Bahn. Ist eine schriftliche Zustimmung seitens der Unfallkasse von Nöten?

    Ich würde das auf dem kurzen Dienstweg klären. Anrufen, Email und ganz nett den Fall schildern und fragen, ob man es verwenden darf.

    By the way: Wiele BGen sind übergreifend Kooperationen eingegangen oder erlauben diese... sollte also auch hier möglich sein...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker