Mutterschutz in Kitas

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  • Hallo zusammen,


    Kurz zu mir ich bin eigentlich "nur" Leser hier und das schon seit einigen Jahren (seit über 10 Jahren Sifa), habe aber jetzt ein Frage zu der ich noch nicht wirklich eine schlüssige Antwort erhalten habe.

    Ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage und kann von eventuellen Erfahrungen mit dieser Thematik profitieren. Vielen Dank schon mal.


    Es stellt sich die Frage ob grundsätzlich bei "jeder" Schwangerschaftsanzeige (auch in der gleichen Einrichtung) eine GBU erstellt werden muss/soll. Grundsätzlich gilt doch das eine GBU "vor" Aufnahme der Tätigkeit erstellt werden soll und die GBU bei Vorkommnissen wie z.B. Unfall, Änderung der Arbeitsweise usw. die GBU angepackt wird.

    Kann mir da vielleicht weiterhelfen das wäre toll.


    Bis dahin herzlichen Dank und Grüße

    MaOri

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953


    Viele Grüße Mario

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  • Moin,


    die Gefährdungsbeurteilung machst Du schon im Vorfeld. Wenn dann die Schwangerschaftsanzeige kommt, prüfst Du, ob die festgelegten Maßnahmen in Deiner Gefährdungsbeurteilung für die Person/Tätigkeit passen. Falls nicht steuerst Du nach, ansonsten ist alles gut. Meist wollen die Regierungspräsidien aber trotzdem die althergebrachten Checklisten, die es auf deren Webseiten gibt, in ausgefüllter Form haben.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    da ist die gesetzliche Meldepflicht der Auslöser, die über das GAA diese Forderung stellt. Hier muss man in der Begrifflichkeit GBU etwas erweitert denken. Im Mutterschutz wurde, wegen genereller Arbeitsverbote, ja die Forderung erweitert.

    Hier kommt eigentlich die Version vom GAA zu Einsatz (Vordruck auf deren Amtsseiten) die dann in Abstimmung mit der Schwangeren betrieblich abgearbeitet wird und abschließend von beiden gezeichnet wird.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Herzlichen Dank für die Antworten, genauso kannte ich das auch, im Vorfeld die GBU erstellen und dann nach Bedarf. Wird hier an meiner neuen Arbeitsstelle wohl etwas anders gehandhabt deshalb die Nachfrage.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953


    Viele Grüße Mario

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  • Bei uns macht das der Betriebsarzt in einem persönlichen Gespräch mit der werdenen Mutter (m/w/d).

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Danke Mick, ich habe gerade bei einer Stadtverwaltung als Sifa gestartet und schau mir jetzt die Strukturen und Vorgehensweisen an die mein Vorgänger (keine Sifa) so iniziert hat. Mir ging es darum ob bei bekanntwerden einer Schwangerschaft eine neue vollständige GBU erstellt werden muss, so wie es wohl momentan ist.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953


    Viele Grüße Mario

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  • Danke Mick, ich habe gerade bei einer Stadtverwaltung als Sifa gestartet und schau mir jetzt die Strukturen und Vorgehensweisen an die mein Vorgänger (keine Sifa) so iniziert hat. Mir ging es darum ob bei bekanntwerden einer Schwangerschaft eine neue vollständige GBU erstellt werden muss, so wie es wohl momentan ist.


    Ich habe die Erfahrung machen dürfen, dass es sich je nach Branche anders verhält.


    Wir haben eine Musterbeurteilung - diese hat im Ergebnis ein Beschäftigungsverbot - da die Kolleginnen im Rettungsdienst nicht mehr arbeiten können. Ersatzarbeitsplätze können wir in der Regel nicht zur Verfügung stellen - hier darf/muss ich für jede Beschäftigte eine namentliche Gefährdungsbeurteilung verfassen.

    Hier haben wir je nach Qualifikation und Aufgaben uns Muster erstellt.


    Diese Auflage haben wird durch mehrere Gewerbeaufsichtsämter bekommen und machen das mittlerweile für alle Schwangeren pauschal.


    Und ja es gibt sehr viele Coronababys - 2021 dürfte nach meinem Dafürhalten ein Geburtenstarker Jahrgang werden ;)

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Das kann natürlich sein. Die Formblätter der SGD Süd Neustadt an der Weinstraße hat Formblätter, die vom Arzt ausgefüllt werden müssen.

    Dafür benötigt der Ausfüllende medizinisches Wissen und informationen, die ich auch nur meinem Arzt oder Betriebsarzt mitteilen würde.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Und ja es gibt sehr viele Coronababys - 2021

    Ausgangssperren , Homeoffice etc. = es gibt nicht nur Nachteile ;)

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
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  • Es stellt sich die Frage ob grundsätzlich bei "jeder" Schwangerschaftsanzeige (auch in der gleichen Einrichtung) eine GBU erstellt werden muss/soll.

    Ich kenne es eigentlich so, dass bei der bereichsbezogenen und auch tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung der Mutterschutz berücksichtigt wird. Alternativ erfolgt eine separate Beurteilung. Diese muss vorliegen, auch wenn keine Schwangerschaft angezeigt ist, eigentlich auch, wenn dort überhaupt keine Frauen arbeiten, denn das Ergebnis könnte ja sein, dass man dort gut Schwangere beschäftigen kann, die man dann von anderen Tätigkeiten umsetzen kann.

    In meinem bisherigen Betrieb gab es eine separate GBU für schwangere und stillende Mütter vorab. Bei entsprechender Meldung wurde dann abgeglichen, ob eine Weiterbeschäftigung ohne Änderung oder mit bestimmten Bedingungen möglich ist, oder ob dies nicht möglich ist. Dementsprechend wurde dann gehandelt und dies auch so gegenüber der Aufsichtsbehörde kommuniziert. Lief in der Regel über die Arbeitsmedizin.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.