Hallo zusammen,
Kurz zu mir ich bin eigentlich "nur" Leser hier und das schon seit einigen Jahren (seit über 10 Jahren Sifa), habe aber jetzt ein Frage zu der ich noch nicht wirklich eine schlüssige Antwort erhalten habe.
Ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage und kann von eventuellen Erfahrungen mit dieser Thematik profitieren. Vielen Dank schon mal.
Es stellt sich die Frage ob grundsätzlich bei "jeder" Schwangerschaftsanzeige (auch in der gleichen Einrichtung) eine GBU erstellt werden muss/soll. Grundsätzlich gilt doch das eine GBU "vor" Aufnahme der Tätigkeit erstellt werden soll und die GBU bei Vorkommnissen wie z.B. Unfall, Änderung der Arbeitsweise usw. die GBU angepackt wird.
Kann mir da vielleicht weiterhelfen das wäre toll.
Bis dahin herzlichen Dank und Grüße
MaOri