Brandschutz in Lackierkabine

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  • Hallo liebe Community :)


    zurzeit muss ich mich mit der Frage herumschlagen, ob und wie bei uns im Firmengebäude eine Lackierkabine nachgerüstet werden kann.

    Es wurde gewünscht das die Kabine in einem ungenutzten Bereich in der Oberflächenbehandlung kommen soll. Dabei will man eine Wand plus Decke in form von Trockenbau ziehen. Dazu eine Flügeltür. Der raum hat

    In dieser Kabine soll ein Lackierstand mit direkter Absaugung und ein Trocknungsofen stehen.

    Bei uns werden nur Kleinstserien lackiert und am Tag maximal 2 Liter Farbe + Verdünner in Kombination dafür verwendet.


    Welche Brandschutzanforderungen würden hier vorliegen? Laut DGUV 209-046 bräuchte man bei den Wänden und Decke min. eine Brandschutzklasse von F90 wenn ich das so richtig entnehme. Der Abteilungsleiter meint es gibt hier bei Kleinstmengen die verarbeitet werden Ausnahmen.

    Das kenne ich aber nur vom Ex-Schutz.


    Ich danke euch jetzt schon mal für eure Meinungen und hoffe die Frage ist verständlich genug.

    Wenn nicht gern einfach nachfragen :)


    Viele Grüße

    Marcel

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  • Moin.


    Ich betreue ein Unternehmen was sehr viel lackiert; sowohl in Lackieranlagen (Förderbänder) als auch Einzellackierung in Einzel und Mehrfachkabinen (Kombiboxen). Und auch noch ein Unternehmen was gelegentlich mal lackiert, mit offenen Lackierständen.


    Seid ihr der "Hersteller"; verstehe ich das richtig das ihr das "selbst bauen" wollt? Da würde ich aber ganz stark von abraten. Ein Lackierstand muss den Anforderungen entsprechen; also was CE, DIN Normen die eingehalten werden müssen, Absaugvolumen der Anlage etc. angeht. Da lehnt ihr euch aber dann ganz schön weit aus dem Fenster. Davon würde ICH an eurer Stelle weitestgehend Abstand nehmen.


    Ich war vor einiger Zeit auf einem Seminar was die Ausstattung von Lackierräumen und Einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe zum Thema hatte.

    Da wurde die DGUV I 209-046 "zerpflückt; die hast du ja schon. Da steht so wirklich alles drin.

    Von den "Ausnahmen" wie sie oben "beschrieben sind" ist mir nichts bekannt. Das ist wohl wieder "hörensagen". Das steht auch so nicht in meinen Unterlagen der IHK (dort wo meine Weiterbildung stattgefunden hat).


    Hast du mal in eure Bauordnung reingeschaut. Laut meinen Unterlagen sind nämlich Lackierräume (und das unabhänig von der kg/Tag Zahl) genehmigungspflichtige Sonderbauten. Hier werden Sachversicherer, Gewerbeaufsicht und weitere Arbeitsschutzbehörden mit einbezogen; bzw. sind mit einzubeziehen.

    Wenn ich meine Unterlagen "richtig" lese, müsst ihr hierzu einen Bauantrag stellen.

    Was passiert mit den Lacken? Wo werden die gelagert? Darf euer Gefahrstofflager das? (Stichwort "Zusammenlagerungsverbot", "Zulassung Obergrenze", "Maximale Lagerung".

    Habt ihr die Fluchtmöglichkeiten geprüft? Wenn ein Lackierstand oder eine Lackierkabine im Umfeld sind, ändern sich hier die Voraussetzungen.


    Es gibt auch je nach Betrieb Vorgaben zum Brandschutz die eingehalten werden müssen; bei Lackierständen und Bereichen sind das u.U. je nach Verarbeitung etwas vergrößerte "Sicherheitszonen" (feuergefährdeter Bereich") die eingehalten werden müssen. Und auch um "Durchbrüche" müsst ihr euch kümmern. Also Brandschutztechnischer Abschluss....

    Auch über die "Ausstattung" mit Geräten die in die Anlage verbracht bzw. von euch dort eingebaut werden musst du dir Gedanken machen. Wenn das nicht dem Ex-Schutz entspricht ist das Essig.


    Was ich da auch noch grade sehe.... In der Lackierkabine soll ein Trocknungsofen stehen? Wie soll der betrieben werden? Im Inneren von Lackierkabinen herrscht grundsätzlich mal Ex-Zone 2... und je näher du an die Sprühpistole kommst erst 1 und dann 0. Und ich sinniere gerade über mögliche Zündequellen in Verbindung mit Ex-Zonen. Da wirds dann ziemlich schnell ziemlich warm.


    An eurer Stelle würde ich das Ganze in die Tonne treten und einen Hersteller von Lackierkabinen zu rate holen. Das muss ja jetzt nicht unbedingt die Höllenanlage sein... aber da sollten meiner Meinung nach Fachleute ran. Eine FASI kann das nicht leisten.


    Mike.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike


  • Hallo Mike,

    erst einmal danke für deine Antwort! Wirklich super informativ und aussagekräftig, echt TOP! :)


    Wir wollen alles an Arbeiten in Auftrag geben, also nichts selbst bauen.

    Es soll nicht direkt eine Kabine in dem Sinn sein, sondern ein Raum in dem ein Lackierstand der Firma DesbaTec aufgestellt werden soll.

    So sieht der aus: https://www.desbatec.com/de/pr…e/anlage-sb-60-bis-sb-200

    Dieser hat in den Anforderungen für einen Ex.-Schutzbereich der Zone 2.

    Wir haben im Raum selber eine raumlufttechnische Anlage ebenso wie der Lackierstand selber.


    In der DGUV Information 209-046 ist unter Punkt 8 Explosionsschutz sind erleichterte Anforderungen angegeben wenn nach der DGUV bestimmte Kriterien zutreffen.

    Zum Beispiel:

    mit einem Rauminhalt von mehr als 30m3, und mit
    • einer Grundfläche von mehr als 10m2
    • weniger als 20ml Beschichtungsstoffe je m3 Rauminhalt in der Stunde und
    gleichzeitig
    • weniger als 5 l je Arbeitsschicht und Raum
    verarbeitet werden.


    Das würde bei uns zumindest zutreffen.

    Ob es aber zu der Ausnahme mit der Kombination mit den Räumlichkeiten und dem Lackierstand kommt, wär interessant.

    Ebenso ist die Frage ob für den Brandschutz dennoch alle Regeln gelten (F90 Wände usw.) oder nicht. Von dem Lackierstand zu den Wänden wäre es ein Abstand von 3 Metern. Und an die Außenwand aus Stahlbeton ca. 1 Meter.

    In dem Bereich kenne ich mich leider nicht aus und hatte zuvor noch keine Berührungspunkte damit.


    Gelagert werden die Lacke in einem Ex.-Schutz Container der Firma DENIOS der mit einer Lüftungsanlage ausgestattet ist. Für die Arbeiten wird jeweils nur der nötige Bedarf geholt und übrig gebliebene Lacke dort wieder eingelagert. Der Lagerort ist für die Mengen beschafft worden und darin werden auch nur zusammen lagerbare Stoffe verbracht.


    Vorgesehen ist ein Haupteingang in den Raum und ein Fluchtweg auf der anderen Seite.

    Durchbrüche oder Ähnliches haben wir keine dort.

    Alle zusätzlichen Geräte, Einrichtungen und Zubehör ist für den Brand- und Ex.-Schutz ausgelegt.

    Der Trocknungsofen würde dann natürlich ein Problem darstellen, dass war auch ein Punkt den ich sofort angesprochen habe.


    Ich erachte es auch nicht für sinnvoll und sicher in dieser Weise und würde gerne eine Fachfirma dafür in Anspruch nehmen, das ist ein Thema wo ich nicht Bedienen kann in dem Umfang.

    Habe auch geschafft das morgen jemand zu uns ins Haus kommt und dafür ein Konzept erstellt, damit wir für alle Gefahren und Anforderungen auf der sicheren Seite sind.



    Viele Grüße und danke für die Antwort

    Marcel

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  • erst einmal danke für deine Antwort! Wirklich super informativ und aussagekräftig, echt TOP! :)

    Gerne. ;)


    Das hört sich alles so an, als würde es passen. Geht doch. ;)


    Falls du noch weitere Hilfe brauchst, schreib mich an.


    Schönen Tag.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike


  • Danke dir! :)


    Nach dem Gespräch mit dem Herren von der Fachfirma ist alles geregelt und es geht nun an die Planung. ;)


    Alles klar, mach ich. Danke dir für die Unterstützung! :)



    Viele Grüße

  • Was wurde denn besprochen? Das tät mich auch interesieren.

    Gab es Anmerkungen zur RLT?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

  • Was wurde denn besprochen? Das tät mich auch interesieren.

    Gab es Anmerkungen zur RLT?

    Es wurde sich die räumliche Gegebenheit angeschaut in Bezug auf die Arbeiten die dort durchgeführt werden sollen.

    Dabei ist geprüft worden ob mit den Arbeitsmitteln (Lackierstand etc.) und den Abläufen in dem Bereich gearbeitet werden kann. Also was für Brandschutzanforderungen, Fluchtweganforderungen, RLT-Anforderungen vorliegen.


    Es wurde festgestellt, dass für diesen Bereich keine Anforderungen in dem Sinne der DGUV 209-046 vorliegen.

    Die F30 Wände sind ausreichend da der Lackierstand und der Ofen 5 Meter Abstand zu diesen haben und an der Trägerwand aus Beton 1,5 Meter.

    Der Lackierstand wird an die RLT angeschlossen für die Direktabsaugung und für den gesamten Raum ist auch noch mal eine RLT vorhanden.

    Die installierte RLT wälzt die Luft einmal komplett im 15 Minutentackt um und reicht damit aus. Die Filtersysteme usw. sind für die speziellen Dämpfe ausgelegt.


    Viele Grüße

    Marcel

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