Hallo liebe Community
zurzeit muss ich mich mit der Frage herumschlagen, ob und wie bei uns im Firmengebäude eine Lackierkabine nachgerüstet werden kann.
Es wurde gewünscht das die Kabine in einem ungenutzten Bereich in der Oberflächenbehandlung kommen soll. Dabei will man eine Wand plus Decke in form von Trockenbau ziehen. Dazu eine Flügeltür. Der raum hat
In dieser Kabine soll ein Lackierstand mit direkter Absaugung und ein Trocknungsofen stehen.
Bei uns werden nur Kleinstserien lackiert und am Tag maximal 2 Liter Farbe + Verdünner in Kombination dafür verwendet.
Welche Brandschutzanforderungen würden hier vorliegen? Laut DGUV 209-046 bräuchte man bei den Wänden und Decke min. eine Brandschutzklasse von F90 wenn ich das so richtig entnehme. Der Abteilungsleiter meint es gibt hier bei Kleinstmengen die verarbeitet werden Ausnahmen.
Das kenne ich aber nur vom Ex-Schutz.
Ich danke euch jetzt schon mal für eure Meinungen und hoffe die Frage ist verständlich genug.
Wenn nicht gern einfach nachfragen
Viele Grüße
Marcel