Liebe Brandschützer,
Uns ist jetzt bei Umbauarbeiten in einem Bürotrakt, aufgefallen, dass die Verkabelung der ELA keinen Funktionserhalt hat und auch nicht redundant ist.
Die ELA ist das einzige Alarmierungssystem.
Notstromversorgung ist für >30 Min. gewährleistet.
Baujahr ist 1998.
BMA ist bei der FW aufgeschaltet.
Im Brandschutzkonzept sind Hupen zur Alarmierung gefordert.
Dazu eine Frage:
Was ist denn genau gefordert? Redundant? E30? Beides?
Gibt es so etwas wie Bestandsschutz?
Gruß
Schmandhoff