Guten Abend.
Ich bin im öffentlichen Dienst/Bereich tätig und wir führen auch (Wartungs-)Arbeiten durch, bei denen das Tragen von Atemschutz (Grp. 2 u. 3) erforderlich wird. Hierzu wäre a. h. S. und in Anlehnung an § 7 ArbSchG ein Nachweis der gesundheitlichen Eignung für diese Tätigkeit zu erbringen.
Gibt es außerhalb des Feuerwehrkontextes eine normative/einfachgesetzliche Regelung analog der FwDV 7, die den Arbeitgeber konkret verpflichtet, sich den Eignungsnachweis für das Tragen von Atemschutzgeräten vorlegen bzw. eine Eignungsuntersuchung durchführen zu lassen?
Danke und ein gesundes neues Jahr.