Haftung bei Ladungssicherung

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  • Hallo Zusammen,


    wenn ein Staplerfahrer eine Lithium Batterie / Gefahrgut oder ein "standart" Stückgut auf einen Lkw auflädt. Wer ist für die Ladungssicherung zuständig oder

    wer ist in der Haftung? Der Flurförderzeugführer, der Lkw Fahrer oder beide?


    Kann mir da wer weiterhelfen??


    Dank im Voraus

    Markus

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  • Der Unternehmer und der LKW-Fahrer gleichermaßen.


    Der Staplerfahrer nur insoweit er für die Ladungssicherung beauftragt ist - per se also gar nicht. Wie soll er das überhaupt leisten? In den fremden LKW steigen und fremde Arbeitsmittel an fremden Eigentum anwenden? Oder mit bis zu 18 m Gabelverlängerung die Ware ans anderen Ende des Zuges bugsieren?


    Wenn sich diese Frage stellt, wird ganz dringend ein Beauftragter Ladungssicherung in der betreffenden Firma benötigt (und lasst den armen Staplerfahrer da raus)!


    Ach ja, der Staplerfahrer ist für die Ladungssicherung während des Transportes mit dem Stapler zum LKW natürlich 100% selbst verantwortlich.


    A 4.7 Ladungssicherung - BG RCI


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    5 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Verantwortlich ist nach StVO nicht nur der Fahrer, sondern jede Person, die vom Absender beziehungsweise Versender (Frachtführer) oder Empfänger als Verlader beauftragt wurde, die Beladung oder das Entladen im Fahrzeug vorzunehmen.

    Haftung gemäß BGB, HGB und Straßenverkehrsordnung

    siehe

    Verantwortung Ladungssicherung


    ithium Batterie / Gefahrgut

    Achtung ! Lithiumbatterien sind Gefahrgut. Sie unterliegen daher den Gefahrgutvorschriften. Die aktuelle ADR beachten. Der Transport von Lithium-Ionen-Batterien unterliegt dem Gefahrgutrecht. Weil immer mehr Lithium-Ionen-Batterien und -Zellen aus unbekannten Quellen im Umlauf sind, stellt das Gefahrgutrecht neue Anforderungen an die Dokumentation.Firmen, die diese Batterien transportieren wollen, müssen sich auch um die richtige Klassifizierung und die Versandvorbereitungen kümmern.


    Lithiumbatterien — BG Verkehr (bg-verkehr.de)

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Guckst Du mal hier und in der VDI 2700. Ein nicht ganz unwichtiges Dokument bei diesem Thema

    Dateien

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Markus,


    wie zzz bereits zitiert hat, und dies sollte sehr gut beachtet werden, ist der Ansprechpartner im verladenden Unternehmen i.d.R. "der Leiter der Ladearbeiten". Hier trifft es erfahrungsgemäß nicht den Staplerfahrer, sondern z.B. den Leiter/Meister Versand!!!!


    Die Rechtssprechung ist in der Tat so, dass nicht nur die Fahrer belangt werden. Hier helfen auch die sehr gerne genommenen "Pflichtenübertragungen", die Fahrer diesbezüglich in einigen Unternehmen bei der Verladung unterzeichnen müssen, gar nicht; sie werden bei Gerichtsentscheidungen als wertlos betrachtet.


    Verlader tun also gut daran, sich mit der Thematik VDI 2700 ff zu beschäftigen.


    In diesem SInne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Zusammen,


    danke nochmals für die Rückmeldungen, bzw. für die Informationen |?

    Muß mir nur noch Gedanken machen, wie ich das bei uns im Betrieb kommuniziere / umsetze.

  • Hallo Zusammen,


    danke nochmals für die Rückmeldungen, bzw. für die Informationen |?

    Muß mir nur noch Gedanken machen, wie ich das bei uns im Betrieb kommuniziere / umsetze.

    Ich habe auf allen Lehrgängen dazu gelernt, dass der Verladende am besten Beweisbilder von den Sicherungsmaßnahmen macht. Ansonsten habt ihr keine Beweise dafür. Keine korrekte Laungssicherung, dann ging die Schranke nicht hoch bei uns.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

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  • Ich möchte jetzt nicht die Keule rausholen und dies ist auch immer das denkbar schlechteste Argument, aber:


    Ich habe selbst einen Fall erlebt, bei dem auf einer Autobahnkontrolle mehrere Fahrzeuge eines Versenders beanstandet wurden mit dem Ergebnis, dass der verantwortliche Verlader seinen Führerschein verloren hat (Punkte), ohne überhaupt im Auto gesessen zu haben...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Das ist heftig....


    Es gibt halt Storys drumherum - wie die LKW-Fahrer, die top gesicherte Ladung hatten (beim Ankommen und beim Abfahren), bis einem in der Firma aufgefallen ist, dass jeder LKW-Fahrer mit den SELBEN Gurten ankommt... Die haben eine Kreuzung weiter hinten jeweils die Gurte weitergereicht. Die Story ist bei einem Seminar für Ladungssicherung erzählt worden (Ob sie stimmt? Ich glaube: ja....)

  • Das hätte man am Fahrtenschreiber erkennen können.

    Ich denke, die Zeit haben die Fahrer heute nicht mehr.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • wurde uns bei einem Audit geraten.. Bilder zu machen, wenn der Fahrer unsere Kartons in sein Auto lädt.

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  • Ich habe auf allen Lehrgängen dazu gelernt, dass der Verladende am besten Beweisbilder von den Sicherungsmaßnahmen macht.

    Zum Beispiel für größere Bereiche


    Automatisierte Videodokumentation | Bosch Energy and Building Solutions Deutschland (boschbuildingsolutions.com)

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.