Meister ohne Führungsverantwortung und Meisterähnliche Tätigkeit

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  • Guten Tag,

    Ich habe über die Suchfunktion leider keine Antwort auf meine Frage gefunden.


    Zu meiner jetzigen Situation:

    Ich bin ausgebildeter Chemikant und schließe die Weiterbildung zum Industriemeister Chemie IHK im Oktober 2021 ab und möchte gerne unbedingt im Anschluss die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit absolvieren.

    Ich arbeite heute schon in unserer Firma (200 MA) in der Abteilung EHS-QM und bin meinem Chef (Ing. + SiFa) unterstellt.

    Gerne würde ich Ihm vorschlagen, auch für Vertreterfunktionen, die Ausbildung zur SiFa zu absolvieren.

    In den Zulassungsvoraussetzungen steht allerdings, dass ich nach Meisterausbildung eine 2 jährige Meistertätigkeit ausüben müsste.


    Daher meine Fragen:

    - Was heißt Meisterähnliche Tätigkeit? in meiner Abteilung gibt es kein Potential für Meisterähnliche Tätigkeit.

    - Muss ich nach Meisterausbildung wirklich 2 Jahre lang warten oder können die 2 Jahre bis zum Abschluss der SiFa Ausbildung absolviert werden?

    - Wie kann ich meinen Chef am besten von der Ausbildung überzeugen?



    Vielen Dank und liebe Grüße

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  • Guten Tag,


    am besten mit der zuständigen BG und dem Betreuer der BG abklären, hier kann es auch immer Ausnahmen von der Regel geben, die aber von deren Seite bewilligt werden muss.


    Gruß
    Chris

  • In der Regel wird nur abgefragt, ob Du Meister bist und in diesem Bereich tätig. Bis zum Abschluss der SiFa Ausbildung müssen die 2 Jahre erreicht sein. Die BGen sind da üblicherweise recht flexibel, wenn der Kandidat entsprechend auftritt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Zusammen,


    es gibt hier im Forum genügend SiFa,s die keine Meister, Techniker o. Ingausbildung haben. Wenn Du die Unterstützung deines Vorgesetzten hast und die BG (AP) keine Einwände hat steht der Ausbildung nicht,s im Wege. Du stehst ja dan immer noch unter den Fitichen deines Vorgesetzten der Dich fördern kann.


    Versuch es einfach nur der Versuch macht schlau! Viel Glück.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Hallo zusammen,


    bei mir war das schon relativ kompliziert. Ich hatte auch keine Ing. - Techniker- oder Meisterausbildung und da war die BG schon "kritisch". Trotz eines Schriftstückes, dass ich jahrelang in einer Position gearbeitet habe, die einem Meister entsprach, war die BG nicht überzeugt (ich habe 2 Ausbildungen (Handwerk und Industrie), Fachabi Elektrotechnik, lange als SIB tätig gewesen und jahrelange Berufserfahrung im Labor und in der Industrie). Als ich dann aber erwähnte, dass ich meinen Qualitätsmanager und internen Auditor gemacht habe, wurde ich angenommen. Also, ich sage mal so: es ist von BG zu BG verschieden und man sollte nicht denken "die nehmen jeden".


    Beste Grüße

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  • Sprich mal unbedingt mit der BG. Davon abgesehen, dass die Aufsichtsperson im Falle des Falles sowieso mit deiner Führungskraft bzw. eventuell GF das ok einholen muss, kann der dir sagen inwieweit man flexibel von den Voraussetzungen ist. Ich z.B. habe keine 2 Jahre Berufserfahrung mitgebracht & durfte dennoch alle Ausbildungsteile durchführen und mich anschließend offiziell SiFa nennen. Kommt halt auch an, über welche Zertifizierungsstelle das geht vermutlich.. BG, TÜV etc pp. Aber einfach mal bei der BG melden und abklären |?

    ______________________________________________________

    Die gute Nachricht, mein Freund: Wir gehen einen langen Weg

    Die schlechte ist: Es war der falsche, doch das Ziel ist ganz okay

  • Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Vielen Dank an alle die mir eine Antwort gegeben haben.


    Ich habe in meinem Beurteilungsgespräch im Dezember meinem Chef meine persönlichen Ziele erklärt und ihn gebeten mich zu unterstützen.

    Er war sofort Feuer und Flamme und würde mich gerne so gut es geht fördern.

    Wir erarbeiten in den nächsten Monaten eine neue Stellenbeschreibung für meinen Job, bis ich die Meisterausbildung absolviert habe, um dann eine "Meisterähnliche" Stelle zu schaffen!

    Zeitgleich mit meinem Meisterabschluss möchte er mich bei der BGHM anmelden und alle geforderten Voraussetzungen zur SiFa Ausbildung erfüllen.


    Ich bin super happy über den Verlauf des Gesprächs und die Unterstützung die ich von meinem Chef erfahre.

    Vor allem, in solchen angespannten Zeiten!!!


    Wie waren die Wartezeiten von der Anmeldung bis zum Start der SiFa Ausbildung?

    Mein Chef meinte die Kurse sind immer sehr begehrt und daher hat man teilweise lange Wartezeiten. Zumindest war es damals bei Ihm so.

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  • Ich habe ein ähnliches Problem bei meinen alten Arbeitgeber gehabt, angeblich fehlt mir die Grundqualifikation - so hieß es bei der BG Bau in der Vergangenheit.

    Nun hatte ich Besuch im Büro (bin QHSE-Beauftragter und ADR Gefahrgutbeauftragter Straße / Schiene) von einer sehr netten Dame der VNG (neuer Arbeitgeber ist dort versichert).

    Es war eine stichprobenartige Prüfung der Umsetzung der COVID Maßnahmen.

    Sie fragte mich nach der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ich zeigte ihr die Bestellung und den Vertrag und erzählte ihr von meinem Versuch bei der BG Bau.

    Und nun siehe da, sie bearbeitet die Anfragen für die VBG und hat sich meine Vita angeschaut.
    Sie sagte es wäre kein Problem mich zuzulassen.

    Meine Biografie:
    Ausbildung zum Elektroinstallateur im Handwerk
    8 Jahre Berufserfahrung
    danach Wechsel in eine andere Gesellschaft und diese durch die SCC und ISO9001 Zertifizierung geführt (das war die BG-Bau versicherte Gesellschaft)
    nun seit knapp 5 Jahren im Bereich QHSE bei meinem jetzigen Arbeitgeber tätig ebenfalls SCC** und ISO 9001 Zertifizieren lassen.

    Heute bekam ich den Anruf, 2022 bin ich dabei.

    Vom Arbeitgeber habe ich das OK.

    Kerl was freue ich mich :)

  • Ich habe ein ähnliches Problem bei meinen alten Arbeitgeber gehabt, angeblich fehlt mir die Grundqualifikation - so hieß es bei der BG Bau in der Vergangenheit.

    bei der Bio hattest Du wahrscheinlich einen schlechten Tag bei der BG Bau erwischt. Personen mit solchen Grundlagen nehmen diese eigentlich mit Kusshand. Das Einzige was ich hier mir noch vorstellen kann, dass es einen Betreuungsvertrag mit der BG Bau gab. Da sind sie ganz empfindlich.

  • Ein Hallo in die Runde,

    bin hier noch all zu lang dabei, aber vielleicht kann mir jemand weiter helfen.


    Mein Arbeitgeber möchte mich unbedingt zur Fasi ausbilden lassen, was ich sehr Super finde und ich auch große Interesse daran habe.

    Nun war es so, der Antrag wurde vom Arbeitgeber an die BG gestellt, die aber wiederum haben mich abgelehnt, weil ich die Quali nicht besitze.

    Ich bin Ausgebildeter Brandschutzbeauftragter seit mehr als 10 Jahren, bin Sicherheitsbeauftragter seit mehr als 15 Jahren habe etliche Seminare etc besucht und bin im Arbeitsschutz unserer Firma tätig.

    Ist es wirklich zwingend notwendig einen Meistertitel zu besitzen oder gibt es auch andere Ausbildungsträger bzw. Möglichkeiten?

    Könnte mir jemand weiter helfen?


    Viele Grüße

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  • Servus,


    Nein, das wird nicht zwingend Vorgeschrieben, Schau mal in die DGUV Vorschrift 2 unter §4 Absatz 5:


    "Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staat-lich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat"


    https://publikationen.dguv.de/…te-fuer-arbeitssicherheit


    Hier steht alles dazu drin.

    Ich habe auch keinen Meistertitel, habe 4 Jahre als Vorarbeiter gearbeitet (gleichwertige Funktion) und es wurde von der BGHM anstandslos anerkannt.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • Hallo Christoph,


    schau auch mal hier


    Indsutriekaufmann will sifa werden - Alles über die SiFa Ausbildung - SIFABOARD


    weil ich die Quali nicht besitze.

    Was hast Du für eine Ausbildung ?

    Grundsätzlich solltest Du schon in irgend einer Form Führungstätigkeiten nachweisen können . Die Entscheidung ob Du zugelassen wirst muss die BG und die zuständige Arbeitsschutzbehörde treffen.

    Nun war es so, der Antrag wurde vom Arbeitgeber an die BG gestellt,

    Wurde hier nur der Formalakt durchgeführt oder haben persönliche Gespräche stattgefunden ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • weil ich die Quali nicht besitze.

    Moin, ich habe auch keinen Meistertitel oder ähnliches. Mein damaliger Vorgesetzter hatte mir aber eine Bestätigung ausgestellt, dass ich ihn regelmäßig vertreten habe und damit Weisungsbefugt war. Wurde dann von der BG durchgewunken.

    Gruß

    Andreas

    Morgens is nich mein Tach

  • Hallo,

    schade für Sie, aber der Trent geht endlich wieder dahin, dass eine grundlegende Mindestqualifikation, was per Gesetz die Meisterausbildung ist, verlangt wird. Zu viele freie Bildungsträger (nicht UVT) verkauften oder verkaufen immer noch die Ausbildung, ohne dass ein Tätigwerden als Fasi erfolgen kann.
    Ich habe mich immer für die Einhaltung gesetzlicher Grundlagen stark gemacht und dies auch gegenüber der BAuA und DGUV vertreten.
    Eine Umfrage ergab, dass zu viele freie Bildungsträger sich nicht an das Regelwerk halten und ALLES, was zahlt ausbilden.


    Die berühmte "Ausnahme" bei meisterähnlicher Tätigkeit, darf nur über die BG gehen und beschränkt sich auf genau diesen antragstellenden Betrieb.

    Aber es gibt auch andere Wege in diesem Beruf tätig zu werden. Absolvieren Sie einen Meisterlehrgang oder studieren Sie Arbeitsschutz; sicher ein etwas anderer, vielleicht auch anspruchvollerer Weg - aber eine sehr gute Qualifizierung.

    Viele Erfolg
    JM

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Hallo zusammen,

    auch ich habe keine der "benötigten Qualifikationen", trotz allem habe ich diese Woche von der BG die Sondergehnemigung bekommen. Aber das alles geht nicht einfach so. Ich hatte ein sehr angehnemes Gespräch mit einem Mitarbeiter der BG, in der Erörtert wurde ob eine Eignung zur FaSi möglich wäre. Ohne die Mindestqualifikation zu haben sind die Hürden sehr hoch eine Sondergehnemigung zu bekommen und ich denke das ist auch gut so (auch wenn ich gerade davon profitiere).


    Ich freu mich nun auf die Ausbildung, weiß aber auch das diese mir einiges abverlangen wird.

  • Hallo,


    Danke erst einmal für die Rückmeldungen. Es wurde nur der Formale Akt durchgeführt, was mich eigentlich sehr wundert, es hat nie ein persönliches Gespräch statt gefunden.

    Zu meiner Ausbildung:

    Ursprünglich bin ich gelernter Maler und Trockenbauer. Habe nach meiner Ausbildung eine Zeit lang in diesem Beruf gearbeitet und habe auch Baustellen geführt. Danach bin ich zum Arbeitsschutz durch meinen jetzigen Arbeitgeber gelangt. Und bin nun seit über 16 Jahren im Arbeitsschutz in unserer Firma tätig.

    Ich mache Brandschutzbegehungen, bilde Brandschutzhelfer aus, mache jährliche Unterweisungen z.B. Stapler etc..

    Bin im ASA-Kreis Tätig und unterstütze alle Bereichsleitungen, Einrichtungsleitungen und Geschäftsführung zu Thema Brandschutz und allg. Arbeitsschutz.

    Nebenbei mache ich noch die Haustechnik für drei Gebäude.


    Also wenn das nicht einer Meisterähnlichen Tätigkeit nahe kommt.....dann weis ich es auch nicht.:doppelthumbsup:


    VG

    Christoph

  • Zu viele freie Bildungsträger (nicht UVT) verkauften oder verkaufen immer noch die Ausbildung, ohne dass ein Tätigwerden als Fasi erfolgen kann.
    Ich habe mich immer für die Einhaltung gesetzlicher Grundlagen stark gemacht und dies auch gegenüber der BAuA und DGUV vertreten.
    Eine Umfrage ergab, dass zu viele freie Bildungsträger sich nicht an das Regelwerk halten und ALLES, was zahlt ausbilden.

    Da haben Sie meine volle Zustimmung.


    Die berühmte "Ausnahme" bei meisterähnlicher Tätigkeit, darf nur über die BG gehen und beschränkt sich auf genau diesen antragstellenden Betrieb.

    Diese Tatsache verdrängen viele Teilnehmer.


    Gruß

    der Alex