Eine Brandschutztür muss selbstschließend sein, mit der Plakette im Anhang auf beiden Seiten beschriftet sein, jährlich gewartet werden, einen Schließzylinder hat, ein Zulassungsschild sowie eine CE-Kennzeichnung hat.
Ist dies korrekt?
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Neues Benutzerkonto erstellenEine Brandschutztür muss selbstschließend sein, mit der Plakette im Anhang auf beiden Seiten beschriftet sein, jährlich gewartet werden, einen Schließzylinder hat, ein Zulassungsschild sowie eine CE-Kennzeichnung hat.
Ist dies korrekt?
Hallo,
fast. Sie trägt noch ein Txxx, wobei xxx die Flammschutzzeit ist und T für Tür steht. T90 hält einem Feuer 90 Minuten stand, bis sie durchschlägt.
Sie ist gefertigt nach DIN 4102. Oder aber trägt eine Bezeichnung nach TGL.... (alte DDR Türen), wobei die TGL dann auch in eine DIN ging.
Kennzeichnung von Brandschutztüren - Baulicher Brandschutz - SIFABOARD
Das Thema gab es auch schon mal.
Wer darf alles Brandschutztüren warten?
Hi,
für was müssen Brandschutztüren einen Zylinder haben????
Wichtiger finde ich die Ausführung RS (Rauchschutz)
Feststellanlagen sind soweit ich weiß monatlich zu prüfen.
Kritischer finde ich noch den richtigen Einbau von Brandschutztüren. Oftmals werden
teure "Luxusversionen" falsch eingebaut.
Da es jemand sein muss, der sich mit Baustoffen und Technik der Türen auskennt
(Verschleiß erkennen, welches Spaltmaß ist OK?) muss hier eine Sachkunde vorliegen.
Ein Schließzylinder ist kein "muss". - Wenn die Tür nicht abgeschlossen werden soll/darf, kann man stattdessen einen Blindzylinder einsetzen.
Irgendwann und irgenwo habe ich mal etwas gesehen, mit einer Blechzunge, die angehoben werden musste.
Ich meine (!) mich erinnern zu könne, dass das Blech war rot lackiert und es eine Brandschutztür war. - Ich habe aber keine Ahnung ob der Schließzylinder leer bzw. was für ein Schloß verbaut war.
Hallo,
Wer darf alles Brandschutztüren warten?
Warum benutzen Sie nicht die Forensuche?
Fragen dieser Art, sind schon unzählige Male hier
beantwortet worden....
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Wichtiger finde ich die Ausführung RS (Rauchschutz)
Neija, kommt ja auf den Einzelfall an. Es gibt genug
Fälle, wo ein RS nicht erforderlich ist.
Gruß
Simon Schmeisser
Wer darf alles Brandschutztüren warten?
Die Jahres-Prüfungen dürfen nur von einem Fachmann oder von einer hierfür ausgebildeten Person (z.B. Brandschutzbeauftragter) durchgeführt werden.
Hallo,
Die Jahres-Prüfungen dürfen nur von einem Fachmann oder von einer hierfür ausgebildeten Person (z.B. Brandschutzbeauftragter) durchgeführt werden.
Der Brandschutzbeauftragte ist dazu nicht ausgebildet.
Ergänzung: Da Sie wohl nicht gewillt sind, mal die Forensuche
zu benutzen, siehe hier:
https://www.feuertrutz.de/wartung-von-br…eren/150/51048/
Gruß
Simon Schmeisser
Ich korrigiere mich:
Wartungen sind von Sachkundigen durchzuführen. Empfehlenswert ist ein Sachkundenachweis, etwa durch eine Ausbildung und/oder Einweisung beim jeweiligen Hersteller oder bei einer geeigneten Institution.
Hi,
Hekatron hat dazu kostenlose Webinare im Angebot, bei denen solche Fragen behandelt werden. Ich fand das Webinar zu Feuerschutzabschlüssen (45 min) dieses Jahr kurzweilig und inhaltlich gut gemacht, war eine schöne Wissensauffrischung (und nein, ich habe nichts mit Hekatron zu tun, ist ein Erfahrungsbericht und keine Werbung .
Ob andere Hersteller ähnliche Webinare anbieten kann ich nicht sagen, habe mich diesbezüglich nicht informiert.
schöne Grüße
Hi,
Hekatron hat dazu kostenlose Webinare im Angebot, bei denen solche Fragen behandelt werden. Ich fand das Webinar zu Feuerschutzabschlüssen (45 min) dieses Jahr kurzweilig und inhaltlich gut gemacht, war eine schöne Wissensauffrischung (und nein, ich habe nichts mit Hekatron zu tun, ist ein Erfahrungsbericht und keine Werbung .
Ob andere Hersteller ähnliche Webinare anbieten kann ich nicht sagen, habe mich diesbezüglich nicht informiert.
schöne Grüße
Danke für den Hinweis... das kommt zur richtigen Zeit!
Wir haben seit zwei Tagen ein Brandschutzunternehmen wegen den Türen hier und was finde ich nach erfolgter Wartung und Instandsetzung:
oder das
Und da gibt es noch so viele weitere
Viele Grüße
E.weline
Alles anzeigenDanke für den Hinweis... das kommt zur richtigen Zeit!
Wir haben seit zwei Tagen ein Brandschutzunternehmen wegen den Türen hier und was finde ich nach erfolgter Wartung und Instandsetzung:
oder das
Und da gibt es noch so viele weitere
Viele Grüße
E.weline
Läuft bei euch
Feststellanlagen sind soweit ich weiß monatlich zu prüfen. - durch den Nutzer, jährlich durch Sachkundigen (nicht BSB)
Läuft bei euch
Du hast keine Ahnung...
Nach meiner Beschwerde bei der GF erfahre ich gerade, dass die erst Mal eine Mängelliste erstellt haben... aber die Türen sind schon mit erfolgter Wartung und Instandsetzung bis 12/2021 besiegelt... Präventiv sozusagen.
Hallo,
Alles anzeigenDanke für den Hinweis... das kommt zur richtigen Zeit!
Wir haben seit zwei Tagen ein Brandschutzunternehmen wegen den Türen hier und was finde ich nach erfolgter Wartung und Instandsetzung:
oder das
Und da gibt es noch so viele weitere
Ernsthaft? Nachbesserung fordern bzw. am besten alles
dokumentieren und einen anderen Brandschutzdienstleister
beauftragen. Die Rechnung an den ehemaligen Dienstleister
schicken.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
ich bin neu hier und finde leider keine befriedigende Antwort auf folgende Frage:
Woran erkennt ein Mitarbeiter oder Gast eine Brandschutztür in einer 17 Jahre alten Pflegeeinrichtung?
Ich bin Brandschutzbeauftragter in einem Seniorenheim. Ich habe insgesamt 38 Brand- und Rauchschutztüren gefunden, von denen 10 Stück angeblich bei der "Prüfung" und Wartung der Feststellanlage mit geprüft werden.
Mein Betreiber sagt, das in einem Brandschutzkonzept einige der restlichen 28 Türen (ohne Feststellanlagen) nicht mehr benötigt werden. Diese Türen lassen sich für mich und einen Bewohner/Besucher/Mitarbeiter aber nicht von den "benötigten" und ungeprüften Brandschutztüren unterscheiden, da alle die geforderten Prüfschilder besitzen, also für mich jährlich zu prüfende Brandschutztüren sind.
Ich finde dazu nichts schriftliches und für logische Argumente (Erkennbarkeit wegen Verkeilen etc.) ist mein Betreiber nicht offen.
Oder reicht der Verweis auf die DIN 4066? Da steht das m. E. auch nicht so deutlich drin.
Als Anmerkung noch: Hier sollen Brandschauen stattgefunden haben und mein Betreiber verweist auch auf Bestandsschutz
Schild: Brandschutztür verkeilen, verstellen, festbinden o.ä. verboten ?
Danke
Hallo,
Mein Betreiber sagt, das in einem Brandschutzkonzept einige der restlichen 28 Türen (ohne Feststellanlagen) nicht mehr benötigt werden.
Warum werden diese nicht mehr benötigt? Dazu muss es von
baurechtlicher Seite entsprechender Schriftverkehr bzw. ein
neues Brandschutzkonzept geben. Ist das nicht der Fall, ist
die Aussage vom Betreiber uninteressant.
Da Brandverhütungsschauen stattgefunden haben, sollten Sie die
Niederschriften prüfen. Niederschriften gibt es immer, auch der
Betreiber erhält diese in Kopie. Wenn nicht, sollten Sie diese beim
zuständigen Bauamt nach Rücksprache anfordern.
Ihre Hauptfrage halte ich aktuell für unerheblich, da Sie als
Brandschutzbeauftragter erst den Sachverhalt aufklären sollten.
Kleiner Tipp: Bei 28 Türen die angeblich nicht mehr notwendig sind,
würde ich SEHR auf eine ausführliche Dokumentation achten und
keinesfalls nur auf das gesprochene Wort.
Woran erkennt ein Mitarbeiter oder Gast eine Brandschutztür in einer 17 Jahre alten Pflegeeinrichtung?
Erkennen kann man dies am Zulassungsschild.
Das was Sie meinen ist nicht zwangsläufig notwendig.
Grundsätzliche Informationen zum Thema:
https://www.feuertrutz.de/beurteilungen-…estand-18122017
Letztlich stellt sich aber die Frage: Warum muss dieses
von einem Mitarbeiter oder Gast überhaupt erkannt werden
können?
Gruß
Simon Schmeisser
Moin,
dein Frage erkenne ich nicht ganz klar.
Brandschutztüren sind nur an den von dir genannten Etiketten und Kennzeichnungen erkennbar. Dies gilt für alle, die es wissen möchten/müssen. Einige Betreiber kennzeichnen Brandschutztüren zudem zusätzlich mit einem Sticker im Sichtbereich um dies zu unterstreichen.
Nur das genehmigte Brandschutzkonzept regelt die Notwendigkeit von Brandschutztüren. Diese müssen da sein. Alles darüberhinaus kann, muss aber nicht. Solange es aber eine Brandschutztür ist, sind Prüfungen notwendig und Aufkeilen verboten (in meiner Definition als BSB) - genau um solche ja/nein/vllt. Spielchen zu vermeiden. Begründbar wäre es, da die Tür mit der Kennzeichnung eine Zulassung hat, um diese Beizubehalten geprüft werden muss oder sonst das Schlidchen nicht mehr gilt. Sollten die Prüfungen etc. nicht mehr gewünscht sein, Tür raus ... oder Etiketten und Kennzeichnungen ab.
Haben dir die Ausführungen geholfen?
Erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Wegen der Erkennbarkeit von Brandschutztüren für Hausfremde "zitiere" ich aus meiner Schulung zum Zertifikat "Prüfung von Brandschutztüren":
Angenommen es verstellt ein Lieferant oder ein Gast eine Brandschutztür und es bricht ein Brand aus, dann fragt der Staatsanwalt (und Versicherer) wegen der Schuldfrage danach, ob der "Unwissende" Blockierer hätte erkennen können, daß er eine Brandschutztür blockiert.
Wenn ja, liegt die Schuld beim Blockierer, wenn nein haftet voll der Betreiber.
Fur mich war das eine relativ einleuchtende Argumentation.