Hallo,
im Anhang befindet sich ein Ausschnitt aus der TRGS 510.
Hier heißt es: Diese Mengen dürfen außerhalb von Lagern aufbewahrt werden. Sind bei Lagern ein Gefahrstofflager oder ein normales Vorratslager gemeint?
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
im Anhang befindet sich ein Ausschnitt aus der TRGS 510.
Hier heißt es: Diese Mengen dürfen außerhalb von Lagern aufbewahrt werden. Sind bei Lagern ein Gefahrstofflager oder ein normales Vorratslager gemeint?
Wie definierst du "Gefahrstofflager" und "Vorratslager"?
Siehe auch Definition "Lager" in der TRGS 510 Nr. 2(2)
Wie definierst du "Gefahrstofflager" und "Vorratslager"?
Gefahrstofflager z.B. Gefahrstoffschrank
Vorratslager = Lager mit allen Artikeln die zur Produktion benötigt werden, aber nur Lagerpersonal Zutritt hat.
Nach TRGS 510 ist ein Gefahrstofflager ein beliebiger Bereich, in dem Gefahrstoffe gelagert werden, unabhängig von der Menge.
Je nach gelagerter Menge müssen dann entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Wie der Bereich letztlich genannt wird, ist irrelevant.
Hier heißt es: Diese Mengen dürfen außerhalb von Lagern aufbewahrt werden
Welches Lager ist damit gemeint?
Der Bereich, in dem (bestimmungsgemäß) gelagert wird.
Beispiel aus meinem Bereich:
Unsere Sauerstofflaschen (O2 med) sind in einer Box im Freien untergebracht = Lager (nach TRGS 510)
Zu Ausbildungszwecken liegt (gesichert) eine O2-Flasche (2 Liter) im Ausbildungsschrank = außerhalb eines Lagers (nach TRGS 510)
Mit Lager ist das nach 4.3 gemeint. Werden die Mengen unterschritten ist trotzdem 4.2 zu berücksichtigen, aber man muss dann eben nicht alles von 4.3 berücksichtigen.