Sifa Minijob im Minijob-Unternehmen

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  • Guten Abend zusammen,


    ich habe vor eine 450 € Nebentätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit bei einem Logistikunternehmen auszuführen, welches Fahrdienstleistungen durchführt.

    Das Unternehmen ist selbst nicht groß, das Kernteam besteht aus grade mal 4-6 Leuten, die die Prozesse steuern, allerdings sind zahlreiche Minijobber dort tätig, welche die eigentliche Dienstleistung durchführen (Fahrzeugüberführungen). Seit kurzem ist die hiesige Bezirksregierung auf das Unternehmen aufmerksam geworden und fordert hier nun eine Sifa.


    Ich denke die Aufgaben sind recht überschaubar, allerdings ist die Frage wie die Einsatzzeiten zu rechnen sind? Sind Minijobber als volle Arbeitskraft zu rechnen? Laut DGUV V2 sind es ja geringfügig Beschäftigte und daher als 0,5 pro Kopf zu rechnen, richtig?

    Ist ein Betriebsarzt und eine ASA von nöten?

    Habt ihr bedenken oder Anregungen?


    Ich freue mich auf eure Antworten und wünsche euch ein schönes Wochenende!


    Viele Grüße

    Alexander

    Einmal editiert, zuletzt von Coalminer ()

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  • Hallo Alexander,



    alles gut.

    Nutze die Chance und los.


    Ich glaube die Grenze zur SiFa liegt bei 10 MA. Darunter kann der Unternehmer das Unternehmermodell durchziehen, wenn er denn das überhaupt möchte. Meist sagen die sich: keine Zeit, muss Geldverdienen und Aufträge ranholen, keine Lust auf Fortbildungen und Sicherheitspapierkram.


    Ist ja auch gut, so kannst du ja werkeln.


    Über die Mitarbeiterzahl ergibt sich die Mindestbetreuungszeit. Dazu gibt es für die vollen Beschäftigten einen Betreuungsschlüssel der bis max. 3,5 gehen kann, in der Regel liegt der bei 1 bis 1,5. Dieser wird multipliziert mit der Anzahl der Mitarbeiter (volle jeweils 1 und die Teilzeiter rechne mit der halben Punktzahl ein). Dabei kommt aber nicht viel rum. Nimmst du z.B. 1,5 x 15 MA x 80% (SiFa), dann ist das ja nix, doch egal.


    Das für dich smarte ist, wenn die Bezirksregierung bei euch war (NRW, welcher Regierungsbezirk?), dann braucht das Unternehmen ersteinmal eine Betreuung, habt ihr ja jetzt, und viel Papier. Das Übliche: Protokolle, GB, BA's, Unterweisungen, Gefahrstoffverzeichnisse, usw.

    Frage das Internet nach GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsstrategie). Dort gibt es Erhebungslisten die die Bezirksregierung als Grundlagen im Betrieb abfragt. Ebenso diverse Vordrucke für die Bestellung der SiFa (nicht vergessen).

    Somit hast du ersteinmal was zu tun.


    Ob ein eigener Betriesarzt nötig ist, kann ich bei der Mini-Truppe, nicht sagen. Ich denke schon. Ebenso gehören zum SiFa Modell auch die entsprechenden Sitzungen mit den Protokollen dazu.


    Haben euch die Regierungsmenschen nur besucht oder bereits eine Frist gesetzt?

    Ich kenne das so: Besuch, nicht ok, 6 Wochen später, erneuter Besuch, nicht ok, Drohung mit Frist und evtl. Busgeld, wieder Besuch, nicht ok, Stillegung des Betriebes.


    Viel Erfolg.


    Diese Leute sind nicht böse. Wenn man denen nicht völlig blöd kommt sind die ganz normal. Das ist eine Arbeitschutzbehörde. So sollte man auch mit den Leuten umgehen.


    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Schau in die Vorschrift 2 der BGHW, da steht eigentlich alles drin.

    Bei so kleinen Betrieben führt oftmals die Berechnung für die Grundbetreuung zu derart geringen Einsatzzeiten, da ist dann mit den ASA Sitzungen die Zeit schon fast verbraucht, aber der notwendige Umfang doch deutlich höher. Von daher halte ich eine Betreuung über ein Minijob als eine ganz gute Variante.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Alexander,


    ich empfehle dir zunächst das Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen, außer Nebentätigkeiten sind in deinem Vertrag als EHS-Manager ausdrücklich zugelassen.

    Da dein Tätigkeitsfeld in der BG RCI ist, könntest du über die BezReg klären lassen, ob deine Ausbildung ausreichend ist oder eine Weiterbildung erforderlich . Wenn die Behörde das Unternehmen auf dem Schirm hat, ist der gerade Weg nach vorne meistens von Vorteil.


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Ich bin zwar noch etwas grün hinter den Ohren aber soweit ich weiss ist eine Arbeitsmedizinische Betreung bereits ab einem Beschäftigten notwendig selbts beim Kleinunternehmermodel oder liege ich da falsch ?

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  • Ich bin zwar noch etwas grün hinter den Ohren aber soweit ich weiss ist eine Arbeitsmedizinische Betreung bereits ab einem Beschäftigten notwendig selbts beim Kleinunternehmermodel oder liege ich da falsch ?

    Hi,

    ja, soweit ich weiss ist eine Arbeitsmedizinische Betreuung ab einem Mitarbeiter notwendig, aber es muss deswegen noch kein Betriebsarzt bestellt werden, sondern kann auf einen externen Betriebsarzt verwiesen werden (so zumindest beim Unternehmermodell). Bei der BG ETEM gibt es zum Beispiel
    das BG-Netzwerk "Betriebsärztliche Betreuung für Kleinbetriebe" welches sich an Betriebe bis 50 Beschäftigte, die am Unternehmermodell teilnehmen, oder Betriebe bis 10 Beschäftigte, die sich für die Regelbetreuung entschieden haben.


    Also am Besten mal bei der eigenen BG nachfragen, ob schon ein Betriebsarzt bestellt werden muss oder auf eine exteres Netzwerk verwiesen werden kann.

    LG Marina

  • Moin,

    ja, soweit ich weiss ist eine Arbeitsmedizinische Betreuung ab einem Mitarbeiter notwendig, aber es muss deswegen noch kein Betriebsarzt bestellt werden

    doch. Es muss ein Betriebsarzt bestellt werden. Es muss aber keiner eingestellt werden. Der externe Betriebsarzt wird dann als überbetrieblicher Dienst tätig.

    Dieser wird multipliziert mit der Anzahl der Mitarbeiter (volle jeweils 1 und die Teilzeiter rechne mit der halben Punktzahl ein).

    Bei Feststellung der Zahl der Beschäftigten zur Zuordnung der Betreuungsmodelle sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Also nicht einfach Teilzeit = 0,5. ;)


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich betreue zwei KfZ-Werkstätten. Beide sind so klein/groß, dass die das über dieses Unternehmermodell erledigen könnten.

    Machen die nicht. Also geh ich hin (zurzeit wg. Corona nicht). Die Berufsgenossenschaft (derselbe TAP) ist informiert und hat der Vorgehensweise zugestimmt. Ich bin noch nicht einmal bestellt. Aber die Anforderungen sind umgesetzt und werden am Leben gehalten.

    By the way: wir haben von unserem AG keine Freigabe unsere Nebentätigkeiten in C-Zeiten auszuüben.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Moin,


    Nebentätigkeiten sind doch nicht genehmigungspflichtig. Sie sind nur anzeigepflichtig, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin,


    Nebentätigkeiten sind doch nicht genehmigungspflichtig. Sie sind nur anzeigepflichtig, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann.


    Gruß Frank

    Es ist bei unserem AG schon vorgekommen, dass dieser den Antrag abgelehnt hat. Da hat wohl die Arbeitsleistung desjenigen nicht so ganz ausgereicht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Es ist bei unserem AG schon vorgekommen, dass dieser den Antrag abgelehnt hat.

    Zustimmung !

    Je nach Führungsposition wird es nicht gerne gesehen. Das ist auch meine Erfahrung. Auch wenn keine Antrag erfolgen muss oder eine Ablehnung nicht stattfinden darf, es gibt ausreichend Möglichkeiten für einen AG "seinen" Willen durchzusetzen. Daher mein Rat im Vorfeld mit dem AG zu sprechen.


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann.

    Diese Interessen sind ja schon tangiert, wenn die Nebentätigkeit als Arbeiter oder Angestellter erfolgt, denn dann müssen sich die beiden AG über die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes einigen, oder zumindest den AN entsprechend darauf hinweisen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Vorab vielen Dank für eure zahlreichen Beiträge!

    Ich hab den Job einfach mal angenommen und helfe nun einem anderen Betrieb weiter... nicht zu vergessen den Mitarbeitern, denen das zugute kommt! Die Erfahrung und der Obulus, die dazu kommen sind doch auch mal ganz nett ;)

    Das für dich smarte ist, wenn die Bezirksregierung bei euch war (NRW, welcher Regierungsbezirk?), dann braucht das Unternehmen ersteinmal eine Betreuung, habt ihr ja jetzt, und viel Papier. Das Übliche: Protokolle, GB, BA's, Unterweisungen, Gefahrstoffverzeichnisse, usw.

    Frage das Internet nach GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsstrategie). Dort gibt es Erhebungslisten die die Bezirksregierung als Grundlagen im Betrieb abfragt. Ebenso diverse Vordrucke für die Bestellung der SiFa (nicht vergessen).

    Somit hast du ersteinmal was zu tun.

    Vielen Dank vorab für die Auskunft Waldmann. Wir gehören zur Bez. Reg. Düsseldorf.

    Es ist wirklich smart... die Basics durfte ich erst vor 2 Jahren in meinem 1. Unternehmen durchführen, dass ist kein Problem und erstmal etwas zu tun.

    Schau in die Vorschrift 2 der BGHW, da steht eigentlich alles drin.

    Bei so kleinen Betrieben führt oftmals die Berechnung für die Grundbetreuung zu derart geringen Einsatzzeiten, da ist dann mit den ASA Sitzungen die Zeit schon fast verbraucht, aber der notwendige Umfang doch deutlich höher. Von daher halte ich eine Betreuung über ein Minijob als eine ganz gute Variante.

    Die Zeit wird mit 450 Euro pauschal vergütet... die Zeit läuft, mal mehr mal weniger, Nichts desto trotz will ich ja helfen, sonst hätte ich ja meine Berufung verfehlt ;)

    beantragen müssen das nur die Beamten, insofern greift bei coalminer nur die Anzeigepflicht (wenn überhaupt).

    Ich habs aufgrund der guten Beziehung zur Geschäftsführung einfach mal bekannt gegeben. Der erste Einwand war, wie erwartet, dass die Kerntätigkeit im Betireb nicht drunter leidet... war doch klar. Ansonsten gilt halb immer dasselbe: Kein Mitbewerber, etc... so bin ich auf der sicheren Seite. Im Grund genommen war eigentlich nur das ArbZG ein Thema aus Sicht der Perosnalabteilung.

  • Hallo,


    der Job ist wie eine Waage, geben und nehmen.


    Wenn die Waage für dich zur positiven Seite ausschlägt: machen. So kannst du zumindest Erfahrungen sammeln.

    Und ist es dann wirklich nicht "dein" Ding, kommst du da schnell wieder raus.


    Nutze alle Unterstützungen, die du bekommen kannst, zapfe Netzwerke und Bekannte an, und ...... los.


    Viel Erfolg.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)