Hallo,
nach DGUV 52 § 29 Absatz 1 muss ein Kranführer
1. mindestens 18 Jahre alt
2. körperliche und geistig geeignet
3. zuverlässig
4. Unterwiesen/ geprüft nach DGUV 309-003
5. vom Unternehmer beauftragt sein
Nach bestandener Unterweisung erhält man einen Befähigungsnachweis.
Wer hat Erfahrungen damit gemacht, ist es nicht wesentlich besser den MA einen Kranschein machen zu lassen?