höhenverstellbarer schreibtisch

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  • wahrscheinlich wird der ( elektrisch?) Höhenverstellbare Schreibtisch nicht bestimmungsgemäß verwendet( Kopfkino :D), daher die BA.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Frage ich mich auch, aber der Kunde will eine haben.....

    Moin,

    dann würde ich ihn einfach mal beraten. Zu viele Betriebsanweisungen sind eher kontraproduktiv. Auch mal aus Sicht der Belegschaft sehen. Reicht es nicht aus, den Betroffenen die Funktionsweise des Tisches zu erläutern und auf die überschaubaren Gefährdungen hinzuweisen (Quetschstellen bei zu geringem Abstand usw.). Die Gefährdungen durch defekte Kabel etc. kann man in dem "allgemeinen Gedöns" elektrischer Betriebsmittel abfackeln. Manchmal ist weniger mehr.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Heutzutage wirbeln die Begriffe immer wild durcheinander, so dass beim Kunden oft ankommt, dass er "rechtssicher" ist, wenn er alle aufgezeigten Dokumente anhäuft.

    Das diese auch unterwiesen werden müssen, ist nicht Teil der "wirbelnden Begriffe".

    Da wird eine Beratung durch die Fachkraft noch einmal so wichtig, um die wilden Blüten zu stutzen, die austreiben.

    Wenn die Herstelleranleitung nichts aufzeigt, die Einstellung oft nach einem einmaligen Einrichten nur noch aus dem Drücken des Verstellkonopfes besteht, ist für elektrisch definierte Positionen keine Anweisung nötig, da es ja technisch geregelt ist.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller