Lagerung von einer Gasflasche

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  • Moin zusammen,

    habe bereits die TRGS 510 bemüht und bin mir nun unsicher, ob ich alle Möglichkeiten berücksichtigt habe.

    Ein Kunde von mir verwendet zur Abnahme/Testzwecken von Gaskochern eine handelsübliche Propangasflasche falls der Kunde keine mitbringt. Es geht mehr um eine Serviceleistung. Diese würden Sie gerne weiterhin anbieten. Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Flaschen teilweise in einer KFZ Halle "gelagert - stehen sie", in anderen Fällen befindet sie sich im Versorgungs(technik)raum oder in einem allgemeinen Lager.

    Zu meinem Verständnis. Da die Flaschen mehr wie 2,5 Liter aufweisen, müsste es ein separates Lager geben. Die Lagerung im Versorgungsraum ist nicht gestattet. Im Lagerraum dürfte keine Brandlast sein, sie müsste vor Umfallen gesichert werden und der Raum muss EX Geschützt sein. In der Halle dürfen Sie nur in einem vorgesehenen (Gitter)schrank stehen. Die beste Möglichkeit wäre aber die Flaschen zu substituieren.

    Für ein wenig mehr Licht im Dunkeln würde ich mich freuen.

    VG

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  • Also,

    Du sprichst von "einer" Gasflasche zu Beginn Deiner Ausführungen und im weiteren Verlauf im Plural: Geht es also um eine Flasche die sich im Arbeitsgang befindet, oder um mehrere Flaschen, die klassisch auf Vorrat gelagert werden?

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Danke für die Rückmeldung.

    Es handelt sich um mehrere Standorte, wo eine Flasche jeweils anders "gelagert" wird.

    Also wenn es bei einer Flasche zur Bereitstellung bleibt, wäre Sie also am besten in der Halle hinzustellen?

  • Also wenn es bei einer Flasche zur Bereitstellung bleibt, wäre Sie also am besten in der Halle hinzustellen?

    Nein, das wäre möglicherweise unzulässige Lagerung. Ich würde auch so einen Blechschrank, wie von ZZZ empfohlen außen auf dem Hof aufstellen, nicht gerade neben der Raucherecke, da gibt es auch Abstandsregelungen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,

    da springe ich doch glatt mal dazu:

    Wir haben hier einen Spezialisten, der 4x 10 kg CO2 Flaschen in einer Rumpelkammer stehen hat... bis auf das Abschließen dieses Raumes keine weiteren Sicherheitsmaßnahmen (keine Standsicherung, keine Belüftung, kein Schild, kein Feuerschutz...)

    Mal abgesehen von den übrigen Versäumnissen, weswegen ich gleich ein Fass bei der frischen Betriebsleiterin aufmachen werde:

    Wenn ich nach Vorgaben für das "Sichern gegen das Umfallen" recherchiere, werden mir nur Beispiele mit großen schlanken Flaschen gezeigt. Wir haben hier aber eine kurze kleine Flasche. Gibt es da eine Regel, Ausnahme, die die selbstständige Standsicherheit dieser Art von Flaschen betrifft (die gut bekannten, sehr bauchigen Propangasflaschen sind da sogar noch markanter)?

    Ich will argumentativ vorbereitet sein, wenn der Kollege aussagt, dass diese Flaschen gar nicht umfallen können...

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hallo E.weline,

    hilft das weiter:

    https://www.vbg.de/apl/arbhilf/unterw/73_umd.htm#6

    Hi,

    das hatte ich auch gelesen...

    Z.B. "...stehende Druckgasflaschen sind gegen Umfallen und Herabfallen zu sichern..." und das Bild daneben zeigt u.a. die kleineren bauchigen nur stehend in einer Gitterbox/Lager mit Zutrittsbeschränkung... reicht das (Verbringen in ein Lager) in dem Fall zur Erfüllung? (Von den großen gehe ich mal davon aus, dass diese durch die zwischenliegenden Streben gegen Umfallen hinreichend gesichert sind)...

    Ich hätte auch keine Probleme da eine einheitliche Regelung durchzusetzen (wenn Bodendurchmesser der Flasche x nur einen Anteil y der Flaschenhöhe beträgt, sind diese immer gegen Umfallen zu sichern)... gibt es dazu einen mathematischen Richtwert? (quasi eine Umfallkonstante?)

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Wir haben hier einen Spezialisten, der 4x 10 kg CO2 Flaschen in einer Rumpelkammer stehen hat... bis auf das Abschließen dieses Raumes keine weiteren Sicherheitsmaßnahmen (keine Standsicherung, keine Belüftung, kein Schild, kein Feuerschutz...)

    Sperrst Du CO2 Feuerlöscher auch in ein Gasflaschenlager ein? ;)

    Bei Kohlendioxid halte ich eine Durchlüftung des Lagers für notwendig. Natürlich sollten auch nicht gerade gewaltige Brandlasten in der Nähe gelagert werden, ansonsten ist das relativ einfach zu handhaben.

    Wir haben für die CO2 Flaschen unserer Trinkwassersprüdler an einigen Außenhäusern die Blechschränke, wie oben von ZZZ empfohlen als Lager im Freien angelegt.

    Gibt es da eine Regel, Ausnahme, die die selbstständige Standsicherheit dieser Art von Flaschen betrifft (die gut bekannten, sehr bauchigen Propangasflaschen sind da sogar noch markanter)?

    Ich orientiere mich da an die Faustregeln für Regale, dort wird ja kleinste Stehkante zu Höhe bis zu 1:6 toleriert. Bei Gasflaschen würde ich da Durchmesser zu Höhe von 1:3, evt. 1:4 akzeptieren, darüber wird es kritisch, was die Standsicherheit angeht.

    Für Gasflaschen kann man Flaschenhalterungen beschaffen, die an der Wand befestigt werden, oder auch Kisten mit Abteilungen, ähnlich einer Getränkekiste, eben passend zu den Flaschendurchmessern. Auch Ketten, die an der Wand befestigt werden gehen, sie sollten ungefähr auf 2/3 der Flaschenhöhe um die Flasche geführt werden, also nicht zu tief oder hoch.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hey,

    möchte eine kurze Rückmeldung geben. Empfehlung wird nun sein, die Flaschen in den Metallschrank/Außenlager zu deponieren. Mit dem Hinweis das die Inhalte der TRGS 510 selbst bei nur einer Flasche angewandt werden sollten. Kleinere Flaschen entlasten nicht den generellen Umgang mit Druckbehältern und sollten nicht als Alternative gesehen werden. Weiter wird empfohlen die Flaschen komplett abzuschaffen und den Service nicht mehr anzubieten.

    Viele Grüße und bleibt gesund.