Hallo zusammen,
ich möchte gerne Eure Meinung dazu hören.
Konkret geht es um diesen Satz:
Auch lässt sich keine Verpflichtung für Arbeitgeber daraus herleiten, Vorsorgeuntersuchungen nach ArmedVV anzubieten.
tragezeitbegrenzung_kobas_27_05_2020.pdf (dguv.de)
Jetzt diskutieren wir (Unser Doc und ich) gerade, ob anbieten oder nicht. Es handelt sich um eine Klinik. Wir haben natürlich Bereiche in denen FFp2 - Masken getragen werden müssen. Bin gespannt auf Eure Rückmeldungen.
Vielen Dank vorab.
Grüße aus Lübeck