Pressemitteilung Fakten zu Mund-Nase-Bedeckungen

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  • Hallo zusammen,


    ich möchte gerne Eure Meinung dazu hören.


    Konkret geht es um diesen Satz:


    Auch lässt sich keine Verpflichtung für Arbeitgeber daraus herleiten, Vorsorgeuntersuchungen nach ArmedVV anzubieten.


    tragezeitbegrenzung_kobas_27_05_2020.pdf (dguv.de)


    Jetzt diskutieren wir (Unser Doc und ich) gerade, ob anbieten oder nicht. Es handelt sich um eine Klinik. Wir haben natürlich Bereiche in denen FFp2 - Masken getragen werden müssen. Bin gespannt auf Eure Rückmeldungen.

    Vielen Dank vorab.


    Grüße aus Lübeck

    :)



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  • Das ergibt sich ja auch aus der DGUV I 212-190 und AMR 14,2 Gruppe 1 Atemschutz (Halbfiltermasken).

    Ich habe jetzt gelernt Vorsorge nein, Wunschvorsorge ist zu ermöglichen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Moin Sabine,


    ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Ihr tragt FFP2 seit jeher. FFP2 = Angebotsvorsorge

    Was hat sich jetzt geändert?


    Gruß Frank


    P.S. In Deinem Stichwort fehlt ein "B" ;)

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Sabine,


    vielleicht habe ich ja die Fragestellung falsch verstanden: Reden wir über FFP2 Masken oder textilen Mund-Nasen-Schutz? Eventuell bin ich momentan nicht auf dem Laufenden aber m.W. ist ein solcher in der ArbmedV V überhaupt nicht erwähnt...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • weil uns der eine Satz " Auch lässt sich keine Verpflichtung für Arbeitgeber daraus herleiten, Vorsorgeuntersuchungen nach ArmedVV anzubieten. " gestört hat.


    Wir sehen es genauso : Angebotsvorsorge und gut!


    Ps.: Danke Frank zu schnelle Finger. *biene2*

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  • Hallo in die Runde,


    zu diesem Thema eine Allgemeinverfügung von letztem Freitag, gültig ab letztem Samstag. Generelle Pflicht zum tragen von MNB in Räumlichkeiten, sobald sich dort mehr als eine Person aufhält.


    Also 3 MA verteilt in einer zugigen 3.000m² Halle = MNB-Tragepflicht. Plexiglasverbauung + 1,5m Mindestabstand = MNB-Tragepflicht


    Habe dann beim zuständigen Ordnungsamt angefragt, wie dass denn mit notwendiger Nahrungsaufnahme laufen soll, "ja das wäre Ihnen auch schon aufgefallen ..." :/


    Gruß

    Harti

  • Wir haben natürlich Bereiche in denen FFp2 - Masken getragen werden müssen.

    Wäre für mich zumindest eine nicht gezielte Tätigkeit mit Biostoffen der Risikogruppe 3 und somit Angebotsvorsorge und Atemschutz der Gruppe 1, ebenfalls Angebotsvorsorge.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.