Hygieneinspektion an Laborabzügen

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  • Hallo,

    wir hatten heute wohl Besuch von einer Firma, die die Hygieneinspektion nach VDI 6022 für unsere RLT-Anlagen (wir mussten feststellen, dass es doch mehr als 2 waren) gemacht hat.

    Nun spricht mich unser Facility Manager an, ob wir auch eine Hygieneinspektion an unseren Laborabzügen durchführen wollen/müssen. Der Dienstleister hätte ihn wohl darauf angesprochen.

    Ich habe nun u.a. Google befragt und auf die Schnelle nichts gefunden... Bis auf die Wartung und Prüfung auf Funktionsfähigkeit gemäß ArbStättV finde ich keine weiteren Angaben. Und die wird nach meinem Wissen bereits jährlich gemacht.

    Wisst Ihr da was genaueres?:45:

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Ich finde einer Dienstleister-Webseite nur "<...>Prüfung von Laborabzügen und Digestorien entsprechend DIN EN ISO 14175."
    Habe die DIN nicht vorliegen, kann leider nichts zum Inhalt sagen. Bei der BGRCI habe ich folgendes PDF gefunden, das sich ebenfalls auf die Norm bezieht:
    https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRC…IN_EN_14175.pdf

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Warum sollte ein Laborabzug, der ja in der Regel nicht im Umluftbetrieb läuft eine Hygieneinspektion bekommen?

    Guten Morgen,

    genau der Gedanke ist mir auch gekommen...

    Luftbewegungsrate wird kontrolliert, elektrisch ebenso...

    Ich warte jetzt mal den Bericht über unsere RLT Anlagen ab und schaue, ob das Thema da nochmal aufgegriffen wird. (Ich habe so meine Vermutung, dass das womöglich von unserem Facility Manager her kommt, der da Birnen mit Äpfeln vergleicht...)

    Viele Grüße

    E.weline

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    E.weline

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    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Zur Hygieneinspektion könnte man unter der Din evtl. unter Punkt 7.3 eine Ableitung auf niedergeschlagene Stoffen an den Einbauten vorstellen. Quasi als Nachweis, dass der Abzug auch wirkt und nicht nur ne Luftpumpe ist. Ist aber schon weit ausgeholt. Oder die Kontrolle auf eine Rückströmung aus dem Abfluss bzgl. evtl. Schimmelbildung o.ä.

    Aber sonst habe ich da nichts gefunden was wirklich passen würde. Eher in der VDI 6022.

    Auzug Din 14175

    7.3 Luftaustauschverömgen

    Fähigkeit eines Abzugs, luftgetragene Verunreinigungen aus dem Abzugsinnenraum wirkungsvoll zu entfernen

    In der VDI 6022 steht dazu:

    ....Diese Richtlinie gilt für alle RLT-Anlagen und -Geräte und deren zentrale und dezentrale Komponenten, die die Zuluftqualität beeinflussen. Sie gilt nur dann auch für Abluftanlagen, wenn diese die Zuluftqualität beeinflussen können. Die Zielsetzung gilt auch für Prozessluftanlagen (im Sinne dieser Richtlinie sind das Anlagen die als Maßnahme zur Erfüllung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder der Biostoffverordnung (BioStoffV) eingesetzt werden). Dabei sind die Besonderheiten bei der Konstruktion, zur Kontrolle des Hygienezustands und zur Festlegung der Vergleichsluft sowie prozessspezifischer Emissionen im Zusammenhang mit gesetzlichen Regelwerken zu beachten. ....

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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  • Ich finde einer Dienstleister-Webseite nur "<...>Prüfung von Laborabzügen und Digestorien entsprechend DIN EN ISO 14175."
    Habe die DIN nicht vorliegen, kann leider nichts zum Inhalt sagen. Bei der BGRCI habe ich folgendes PDF gefunden, das sich ebenfalls auf die Norm bezieht:
    https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRC…IN_EN_14175.pdf

    Genau das habe ich auch gefunden... in der Laborrichtlinie und der Liste mit den Prüfpflichten wird auch nichts dergleichen (Hygieneinspektion) erwähnt...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

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    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker