Fahren mit Bagger und Radlader im öffentl. Straßenverkehr

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  • Bekannt ist:

    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen unter 20 km/h sind nicht zulassungspflichtig


      • Mitzuführende Fahrzeugdokumente:  allgemeine Betriebserlaubnis  ggf. Ausnahmegenehmigung  ggf. Spezialgenehmigung für einzelne technische Veränderungen
      • Beschriftung der Arbeitsmaschine:  Name Firma  Firmensitz
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 20 Km/h sind anmeldungs- und kennzeichenpflichtig (Kennzeichen nach § 8 FZV führen)


      • Mitzuführende Fahrzeugdokumente:  Zulassungsbescheinigung Teil I  ggf. Ausnahmegenehmigung  ggf. Spezialgenehmigung für einzelne technische Veränderungen


    Nun stellt sich aber für mich die Frage: Fahrer eines Radlasters möchte einmal quer durch die Stadt und über die Bundesstraße von einer Baustelle auf die nächste - Strecke ca. 60 km. Da habe ich dann das große Flattern bekommen, konnte argumentativ aber nicht untermauern, warum es nicht gehen soll. "Dauert halt, geht aber."


    Mir stellen sich schon als normaler Autofahrer die Nackenhaare auf, wenn ich daran denke, dass ich auf einer Bundesstraße so einem Teil hinterherkriechen muss, da die Bundesstraße ein Überholen nur unter Zugzwang möglich macht. Gibt es nichts juristisches, wo steht, bis Kilometer X ok?!

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  • Moin,


    ja das funktioniert unter den von Dir genannten Punkten. Das kannst Du jeden Tag bei jedem etwas größeren Bauhof beobachten. Die fahren ihre Radlader auch nicht auf einem Tieflader durch die Gegend.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Eine derartige Limiterung ist mir nicht bekannt aber da kannst Du doch einfach mal bei der Polizeiwache deines Vertrauens nachfragen.


    Ich sehe da erstmal "kein Problem", den es liegt in der Verantwortung des Folgenden sicher zu überholen.
    Natürlich wird es gerne gesehen (aber nicht immer verstanden), wenn der Radlader rechts bzw. links blinkt um anzuzeigen das man überholen kann bzw. nicht kann.

    Auf jeden Fall soll er dann aber oft rechts ran fahren um die Fahrzeuge hinter ihm passieren zu lassen.


    Wäre es keine Option das Dingen auf einen LKW zu laden und von A nach B zu verbringen? (60 km ist schon ein Eckchen...)


    Liebe Grüße
    Micha

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Wäre es keine Option das Dingen auf einen LKW zu laden und von A nach B zu verbringen? (60 km ist schon ein Eckchen...)

    ...das ist mit ein Punkt der mich stört.


    Persönlich sehe ich solche Vehikel eher als Behinderung des Straßenverkehrs.


    Ich frage mich, ob das Aufbocken und Verfahren wirklich teurer ist, als wenn der Mitarbeiter einen ganzen Arbeitstag von A nach B tuckelt. Besonders weil es ja auch ein Tag ist, wo das Gerät nicht eingesetzt werden kann. Beim Verladen und Verfahren spricht man von ein paar Stunden (max.)

  • Eine derartige Limitierung ist mir nicht bekannt aber da kannst Du doch einfach mal bei der Polizeiwache deines Vertrauens nachfragen.

    ...für die ist die Frage der Verkehrstauglichkeit und Bestückung des Gefährtes relevanter...und O-Ton "das es keine Kremserfahrt mit offenen Türen wird"

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