Feuer-Sachversicherung

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  • Hallo Gemeinde,


    Ich hatte heute ein nicht so prickelndes Gespräch mit unserem Versicherungsmakler.


    Er meinte, dass von 27 Versicherungen 21 abgesprungen wären und 6 nur unter bestimmten Bedingungen uns versichern würden.

    Der größte Knackpunkt ist, wir Lager unsere Paletten in einer Höhe von bis zu 8m ohne Sprinkleranlage ein. Das entspricht einer gesamthöhe von ca. 10m.

    Jetzt sagen die Versicherer, wir dürfen auf maximal 7,5m Gesamthöhe einlagern, sonst versichern die uns nicht.

    Damit hätten wir aber ein sehr großes Problem, denn es würden ca. 1.500 Palettenplätze auf einmal fehlen.


    Jetzt zu meiner Frage an euch.

    Hatte jemand von euch schon einmal dieses Problem und darf weiter auf max. 10m einstapeln? Wenn ja gibt es dazu Lösungen um dies zu umgehen.

    Können eventuell Gespräche mit dem Kreisbrandmeister, Feuerwehr usw. helfen.


    Wir haben jetzt ganze 2 Wochen Zeit um eine Lösung zu finden.

    Mein Chef meinte, er würde das Risiko auch zur Not selber tragen. Wir haben ja volle Konten und keinerlei Finanzierungen.

    Jedoch sagte ich zu Ihm, dass da noch einiges mehr dran hängen würde als unser Warenwert und ich überzeugt bin,

    wenn unsere Gebäudeversicherung davon was mitbekommt diese auch sofort auf diesen Zug aufspringen würde.

    Ganz davon abgesehen, wenn bei einem Brand ein Mensch verunglücken würde.


    Ich hoffe, einer von euch kann mir da einen guten Tipp geben, wie ich da am besten auf die Versicherer zugehe.



    Danke schon mal an alle Helfer.


    |?

    "Es gibt viele Wege zum Glück
    einer davon ist
    aufhören zu jammern."

    Albert Einstein

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  • Hallo,

    Der größte Knackpunkt ist, wir Lager unsere Paletten in einer Höhe von bis zu 8m ohne Sprinkleranlage ein. Das entspricht einer gesamthöhe von ca. 10m.

    Jetzt sagen die Versicherer, wir dürfen auf maximal 7,5m Gesamthöhe einlagern, sonst versichern die uns nicht.

    Damit hätten wir aber ein sehr großes Problem, denn es würden ca. 1.500 Palettenplätze auf einmal fehlen.

    Ja, das darf doch aber nicht verwundern. Bei 7.5 hat man

    einen Grenzwert, überschreitet man diesen, geht es nicht

    ohne entsprechende Brandschutzeinrichtungen. Erst mit

    diesen ist eine höhere Einlagerung möglich. Siehe z.B.

    Industriebaurichtlinie.

    Jetzt zu meiner Frage an euch.

    Hatte jemand von euch schon einmal dieses Problem und darf weiter auf max. 10m einstapeln? Wenn ja gibt es dazu Lösungen um dies zu umgehen.

    Sicherlich kann man den Weg von Kompensations-

    maßnahmen gehen. Doch was und ob das möglich

    ist, kann man hier nicht über das Forum beurteilen.

    Da man hier zu viele notwendige Informationen nicht

    hat. Und selbst hinsichtlich den Maßnahmen, so

    könnte sich eine ganze Reihe anbieten. Vom Einziehen

    von deutlich kleineren Brandabschnitten, Brandmelde-

    anlagen usw. Doch ob das wirtschaftlicher ist, als

    die Grundforderung zu erfüllen, darf bezweifelt werden.


    Und was soll die Feuerwehr oder ein Kreisbrandmeister

    tun? Im Regelfall haben die mit dem VB nur begrenzt etwas

    zu tun. Im besten Fall könnten sie vielleicht Einfluss darauf

    nehmen, das euch nicht die Baubehörden auf das Dach

    steigen! (Daher würde ich mir es auch gut überlegen, wenn

    ich mir da ins Boot hole....) Aber sicherlich werden sie keinen

    Einfluss auf die Versicherung haben, sollte es nämlich brennen,

    wird kaum die Feuerwehr oder der Herr/Frau Kreisbrandmeister

    es bezahlen wollen.

    Wir haben jetzt ganze 2 Wochen Zeit um eine Lösung zu finden.

    Mein Vorschlag:


    1: Reduzierung der Lagerung (Höhe) damit die

    Versicherung zufrieden und es Rechtskonform ist. Da man

    innerhalb dieser sehr kurzen Zeit, keine anderweitige

    Lösung umsetzen kann. Man kann nicht mal eben ein

    paar Rohre verlegen und hat dann eine Sprinkleranlage

    z.B...

    2: Brandschutz-Sachverständigen oder Brandschutzbeauftragten

    vor Ort ins Boot holen und mögliche Lösungen ausarbeiten lassen.

    Und dann kann man sehen, wohin die Reise geht.

    Mein Chef meinte, er würde das Risiko auch zur Not selber tragen. Wir haben ja volle Konten und keinerlei Finanzierungen.

    Ja, das ist ja aber ein Trugschluss. Sollte es im Unternehmen mal

    brennen, hat man nicht nur den Brandschaden an sich. Man hat

    auch die Zeit für den Wiederaufbau, Personalkosten usw. und

    ob die Kunden bei der Stange bleiben, ist auch immer fraglich.

    Diese ganzen Ausfallkosten sind nicht selten deutlich höher, als

    der Brandschaden selbst.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ergänzung:


    Und noch ein Tipp: Schauen Sie nicht nur auf Höhe der

    Lagerung, sondern auch auf die Abstände dazwischen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    ich denke die Frage ist für das Forum zu allgemein.


    Hier kann nur auf Vorschriften verwiesen werden und das Ergebnis ist digital.


    Damit kommt ihr nicht weiter.


    Setzt euch (ja, es ist Corona) zusammen. Euer Betrieb mit, wenn vorhanden auch den BSB mitnehmen, dem Sachversicherer und evtl. auch die örtliche Feuerwehr.

    Ihr packt eure Dinge raus und dann wird geredet und verhandelt.

    Für die Versicherung ist das ein erhöhtes Risiko. Das möchten die wahrscheinlich extra bezahlt haben. Letztlich versichern die die Sache, eine Wiederbeschaffung, neue Gebäude und auch einen Betriebsausfall?


    Dann habt ihr sicherlich im Baurecht Vorschriften zu beachten (fragt euren Architekten, die Genehmigungsbehörden, etc.)?


    Was macht die Feuerwehr? Kennt die euch (durch Übungen) oder durch Kontakte?


    Wenn ihr auf diesem Wege zu einem Kompromiss kommt, der von allen getragen werden kann, dann habt ihr gewonnen.


    Habt ihr spezielle Auflagen für die Lagerung? Ihr sammelt sicherlich nicht die Holzpaletten mit einer bestimmten Brandlast. Auf den Paletten ist vielleicht jeweils noch eine Tonne Gewicht mit einer weitern Brandlast?


    Könnte man das Lager durch Brandabschnitte verkleinern?

    Also Einzug von neuen Brandabschnitten?


    Versucht es einfach.

    Hier kennt keiner eure Details. Alle Antworten sind daher allgemein.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    Ihr packt eure Dinge raus und dann wird geredet und verhandelt.

    Für die Versicherung ist das ein erhöhtes Risiko. Das möchten die wahrscheinlich extra bezahlt haben.


    Wenn ihr auf diesem Wege zu einem Kompromiss kommt, der von allen getragen werden kann, dann habt ihr gewonnen.

    Ich sehe hier nur kaum einen Verhandlungsspielraum,

    da die Rechtslage eindeutig ist, genauso der Verstoß

    dagegen. Warum die Versicherung das so nicht versichern

    möchte und kann, ist offensichtlich.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Da frag ich mich, wer so einfach ein so hohes Lager baut, ohne sich über die Vorschriften, Brandschutz und Versicherung Gedanken zu machen? Min. 1500 Stellplätze gehen ja nicht mal eben in einen kleinen Schuppen.

    Wer hat da in der Planung geschlafen? Bei uns in Bayern machen schön Rabatz, wenn der Akku einer Notfallbeleuchtung keinen Zulassungsnummernschein hat und hier geht der Behörde sowas komplett durch?

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo,

    Da frag ich mich, wer so einfach ein so hohes Lager baut, ohne sich über die Vorschriften, Brandschutz und Versicherung Gedanken zu machen? Min. 1500 Stellplätze gehen ja nicht mal eben in einen kleinen Schuppen.

    Wer hat da in der Planung geschlafen? Bei uns in Bayern machen schön Rabatz, wenn der Akku einer Notfallbeleuchtung keinen Zulassungsnummernschein hat und hier geht der Behörde sowas komplett durch?

    Geschlafen? Es gibt einfach Kommunen, wo sowas möglich ist.

    Ich hatte schon zahlreiche Objekte, die teilweise vollkommen

    ohne Baugenehmigung errichtet worden sind. Da haben

    Firmen rechtskonform angefangen, dann kam wegen zusätzlichem

    Bedarf noch eine Halle oder ein Bürobau dazu....nur halt nicht

    genehmigt. Oder das Kommunen Sonderbauten durchgewinkt

    haben...bis sie kalte Füße bekommen haben. Einfangen musste

    man das dann im Rahmen der BVS.


    Man sieht das ganze doch auch schön immer, wenn es irgendwo

    eine schwere Brandkatastrophe gegeben hat. Man denke

    nur zuletzt an Grenfell Tower in UK, dieses Brandereignis hat

    in Deutschland auch zu zahlreichen -medienwirksamen-

    BVSs geführt, mit teilweisen vollständigen Schließungen

    von Gebäuden oder Brandschutzauflagen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    über Sinn oder Unsinn einer solchen Stapelaktion will ich gar nicht diskutieren. Das muss das entsprechende Lagerunternehmen für sich selber klar machen.


    Was ich aber damit sagen wollte:

    Eine Versicherung verkauft ein kalkuliertes Risiko, Das Geschäft ist berechnet und geht immer für die Versicherung auf.

    Wenn die Versicherung jetzt kündigt oder nicht weiterversichern möchte, dann hat das einen geldlichen Charakter. Das Risiko ist mit der Versicherungssumme nicht mehr im Einklang.

    Jetzt gibt es doch zwei Ansätze; Risiko runter, also Brandlast reduzieren und viele Paletten auslagern oder aber individuell nachverhandeln.

    Ich denke wir reden nicht vom Ausgangspunkt "ich kaufe Leistung einer xxx-Standardversicherung", sondern von einem Teil, das entsprechend gestrickt wird.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo,


    ich verstehe was Sie meinen. Warum sollte eine Versicherung

    etwas versichern, was nicht rechtskonform ist? Und selbst wenn,

    wäre es ja aus Unternehmenssicht im Zweifel auch nicht gerade

    wirtschaftlich. Zumal die Versicherung dieses Risiko wohl gerade

    nicht eingehen möchte, sonst würde es ja die Forderung nicht

    geben.


    Letztlich ist die Diskussion aber mühselig, dazu müsste sich

    der Threadersteller äußern.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Danke für die vielen Antworten, leider kann ich erst jetzt wieder schreiben.


    Also zum Gebäude,

    es wurde mit allen Genehmigungen im Jahre 2000 gebaut.

    Mein Chef meinte die 7,50m wusste er damals schon. Wurde aber genehmigt. Jedoch musste eine Zusatzzahlung bei der Versicherung und mit der Aussage "die obere Reihe wird nur als Puffer genutzt und ist somit kaum belegt", sei das nie ein Problem gewesen.

    Leider ist mit den Jahren der Bedarf gestiegen und das Lager wurde bis an die Decke bestückt.


    Letztes Jahr hatten wir eine Begehung mit dem Versicherer und dadurch ist das ins rollen gekommen.


    Die Verhandlungen mit den Versicherungen laufen alle über einen Makler ob das jetzt von Vorteil ist, keine Ahnung.


    Nächste Woche werden wir einen Termin mit unserem BSB und der örtlichen Feuerwehr machen.


    Mir ist klar, die 7,50m kann man nicht wegreden. Wir brauchen für die Zukunft eine Lösung.

    Wenn wir jetzt noch einen Versicherer an Land bekämen, hätten wir noch etwas mehr Zeit.

    Momentan, wissen wir nur nicht wohin mit den Paletten :(


    Ich bin gespannt, was die FFW dazu sagt.


    Danke noch einmal für eure Antworten.

    "Es gibt viele Wege zum Glück
    einer davon ist
    aufhören zu jammern."

    Albert Einstein

  • Hallo,

    Mein Chef meinte die 7,50m wusste er damals schon. Wurde aber genehmigt.

    Ja, weil es bis 7.50 m auch keine Problematik gibt.

    Leider ist mit den Jahren der Bedarf gestiegen und das Lager wurde bis an die Decke bestückt.

    Und damit habt ihr die rechtskonforme Nutzung verlassen.

    Mir ist klar, die 7,50m kann man nicht wegreden. Wir brauchen für die Zukunft eine Lösung

    Scheinbar doch, sonst würde man die Forderung umsetzen.

    Alleine wegen diesem Satz

    Wenn wir jetzt noch einen Versicherer an Land bekämen, hätten wir noch etwas mehr Zeit.

    Momentan, wissen wir nur nicht wohin mit den Paletten :(

    und diesem Satz, würde ich euch als Baurechtsamt

    die Pistole der Nutzungsuntersagung auf die Brust setzen!


    Sorry, Ihr Chef hat ganz bewusst verstoßen. Wenn er mehr Platz

    braucht, dann muss er sich um eine rechtskonforme Lösung

    kümmern. Die Versicherung ist hier nicht der Böse im Spiel.

    Nächste Woche werden wir einen Termin mit unserem BSB und der örtlichen Feuerwehr machen.

    Mit Verlaub, was soll dabei rauskommen?

    Eine Feuerwehr hat nicht die Rechtskompentz einer

    Genehmigung. Und ich muss schon -sehr überspitzt-

    mal die Frage stellen, was man von einer in Sachen

    VB - in der Regel - unerfahrenen örtlichen Feuerwehr

    erwartet?!


    Ich lese hier im Forum immer wieder, wie man sich in VB-

    Sachen an die Feuerwehr wendet. Mit Verlaub, sofern es

    sich nicht um eine betriebliche Feuerwehr oder um eine

    VB-Abteilung einer Berufsfeuerwehr handelt, ist an VB-

    Wissen in der Feuerwehr -meist- nicht viel da. Jeder Brandschutz-

    beauftragter lernt in seiner Grundausbildung deutlich mehr

    VB (von Fortbildung und Berufserfahrung gar nicht zu reden),

    als ein Feuerwehrangehöriger, angefangen von der Truppmann-

    Ausbildung bis zu Gruppenführer oder Zugführer. Dafür

    ist die Ausbildungstiefe (Themen und Zeit) einfach viel zu

    kurz in der Feuerwehrausbildung bemessen. Wer sich mal

    einen groben Eindruck verschaffen möchte:


    https://www.lfs-bw.de/Fachthem…Seiten/brandschutzgf.aspx

    https://www.lfs-bw.de/Fachthem…iten/lernunterlagef4.aspx


    Aus diesem Grund bin ich auch ein klarer Gegner, jeder der

    "Qualifikationen" die man nach ASR A2.2 zugesteht.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser ()

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  • Ja dem stimme ich zu. Die Zeit der Planung weiterer Lagerkapazitäten war die zunehmende Belegung der obersten Reihen. Da kann keine Behörde oder Feuerwehr etwas ausrichten. Ok nur noch drastische Maßnahmen die dem Chef nicht gefallen werden.

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • WENN, also nur WENN, ihr tatsächlich einen Versicherer finden solltet, der sich. mit welche Begründung auch immer, auf eine "Übergangslösung" einlassen würde (und ich glaube nicht das dies passiert), werdet ihr dafür wahrscheinlich einen Preis zahlen, für den ihr locker eine temporäre Halle im besten Viertel eurer Stadt anmieten könntet...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo in die Runde.


    Heute haben wir von unserem Makler eine Antwort bekommen. Nachdem wir ihm die ganzen Schreiben der FFW und dem KbM zukommen ließen. In denen alle sagten dass löschen über 7,5m Höhe sei kein Problem mit ihren ........ Geräten.


    Sie haben sich alle auf die Baurechtlinie berufen und uns abgelehnt. Wenn wir jetzt nicht schriftlich bestätigen, dass wir ab 01.01 bis max. 7,5m einlagern haben wir keinen Versicherungsschutz mehr.

    Punkt und Ende.


    Es gibt da also keinen Puffer mehr.

    Bin gespannt was meine GL jetzt macht.


    Kann mir einer sagen. Wie sichert sich in dieser Situation der BSB ab?


    Das ist ein Pulverfass mit glühender Lunte.

    "Es gibt viele Wege zum Glück
    einer davon ist
    aufhören zu jammern."

    Albert Einstein

  • Wer schreibt der bleibt. (€3 Euro fürs Phrasenschwein)


    Fass den Sachverhalt zusammen. Beziehe dich auf die rechtlichen Anforderungen und mach Lösungsvorschläge.

    Sprinklern oder eine weitere Halle.

    Du musste eine gangbare Lösung aufzeigen. Oder eben den Supergau. Euer Konto leert sich auf jeden Fall. Entweder über

    einen Neubau oder über enventuelle Schäden durch einen Brand. Ich bin kein Jurist. sich aber wissentlich, bei vollbesitz seiner

    geistigen Kräfte, wäre dieses Vorgehen a. m. S. Vorsatz. Löschwasserschäden, Gebäudeschäden und und und.........


    Eine neue Halle scheint günstiger. Lasst gleich eine Sprinkleranlage einbauen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Hallo,

    Nachdem wir ihm die ganzen Schreiben der FFW und dem KbM zukommen ließen. In denen alle sagten dass löschen über 7,5m Höhe sei kein Problem mit ihren ........ Geräten.

    Ja, für die Wurfweite von einem Strahlrohr bzw. HSR

    ist das auch kein Problem. Doch diese Fragestellung stellt

    sich nicht. Das hier eine FFW oder ein KBM ernsthaft

    ein Schreiben ausstellen, macht mich sprachlos. Dümmer

    und unprofessioneller geht es schon gar nicht!

    Sie haben sich alle auf die Baurechtlinie berufen und uns abgelehnt. Wenn wir jetzt nicht schriftlich bestätigen, dass wir ab 01.01 bis max. 7,5m einlagern haben wir keinen Versicherungsschutz mehr.

    Punkt und Ende.

    Ja, verwundert doch nicht. Wir leben doch nicht im Wilden

    Westen...

    Kann mir einer sagen. Wie sichert sich in dieser Situation der BSB ab?


    Das ist ein Pulverfass mit glühender Lunte.

    Das ist doch kein Pulverfass. Nochmals, da es scheinbar nicht ankommen

    will, Ihr Chef hat einen nicht rechtskonformen Zustand geschaffen.

    Über die Folgen dieses nicht rechtskonformen Zustand kann er

    doch niemanden verantwortlich machen, als sich selber.


    Sie als Brandschutzbeauftragter haben eine beratende Funktion,

    dementsprechend stellt sich hier keine Problematik der Haftung.

    Oder gibt es von Ihrer Seite entsprechende Schriftstücke?


    Sicherlich und das sage ich sehr deutlich:

    Ihrem Unternehmen würde ich eine Nutzungsuntersagung aus-

    sprechen und den vollen Rahmen von Bußgeldern ausnutzen, das

    es nur so kracht.


    An Ihrer Stelle würde ich mich mal aber hinterfragen, ob die

    Funktion Brandschutzbeauftragter noch richtig ist. Hätten Sie

    ernsthaft den Schwachsinn der Feuerwehr und von ihrem

    Chef mitgetragen?


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich bin gespannt, was die FFW dazu sagt.

    Aus rein rechtlicher Sicht würde ich mich da als Kdt der örtlich zuständigen FF eher ruhig verhalten. Die oberste Baubehörde (Landratsamt) müsste hier in die Gänge kommen.

  • Ja, für die Wurfweite von einem Strahlrohr bzw. HSR

    ist das auch kein Problem. Doch diese Fragestellung stellt

    sich nicht. Das hier eine FFW oder ein KBM ernsthaft

    ein Schreiben ausstellen, macht mich sprachlos. Dümmer

    und unprofessioneller geht es schon gar nicht!

    |?