Ablaufbeschreibung neue Betriebs-/Arbeitsmittel

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  • Hallo zusammen,

    hat jemand eine Ablaufbeschreibung (idealerweise als Flow-Chart) den Einsatz neuer Betriebs-/Arbeitsmittel?

    Insbesondere stelle ich mir vor, dass die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und die Ermittlung der notwendigen Prüfungen beschrieben sind.

    Falls nein, skizziere ich einen Ablauf und stelle diesen zur Diskussion.

    Vielen Dank im Voraus

    Q901S

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  • Nein, eher so:

    1. Abteilung will neues Arbeitsmittel

    2. Antrag XD_2dddr4567_Q v. 1.12 unter ://filsystem/irgendwo/wo/niemand/nix/findet ausfüllen

    3. Dreifache Ausführung an HSE, QM, Scheff, BG, BR, Oma und in de Streichelzoo nach München schicken.

    4. Gehenmigungsverfharen nach Nohl durchlaufen

    5. Unterlagen entsorgen

    6. Zwischenzeitlich besorgtes Material von Obi ignorieren. wenn was passiert, wurde es privat und ohne Kenntnis der Vorgesetzten genutzt, weil wir einen super Prozess haben, der immer eingehalten wird.

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz (26. November 2020 um 12:50)

  • Spaß beiseite - ein Ablaufprozess (nicht unbedingt linear) für Beschaffung UND insbesondere für Gefahrstoffe ist DRINGEND angeraten.

    Arbeitsmittelprüfung vor erstem Einsatz inbegriffen.

    Q901 ich freue mich, wenn Du Deinen Entwurf postest - uns fehlt das auch (aus Sicht von EHS, aus Sicht des Einkaufs ist der Prozess vorhanden).

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  • Spaß beiseite - ein Ablaufprozess (nicht unbedingt linear) für Beschaffung UND insbesondere für Gefahrstoffe ist DRINGEND angeraten.

    Also bei uns gibt es einen Beschaffungsprozess, aber der ist, gelinde ausgedrückt, nicht brauchbar.

    Was fehlt ist ein stringenter Freigabeprozess, doch der verlangsamt das Verfahren und daher wird er auch nicht installiert, mit der Folge, dass alles mögliche und unmögliche beschafft wird und man hinterher feststellt, dass das dann für den geplanten Einsatz oft nicht verwendet werden kann bzw. weitere Dinge zu beachten sind, die evt. weitere Kosten verursachen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ..., mit der Folge, dass alles mögliche und unmögliche beschafft wird und man hinterher feststellt, dass das dann für den geplanten Einsatz oft nicht verwendet werden kann bzw. weitere Dinge zu beachten sind, die evt. weitere Kosten verursachen

    ... das ist der Punkt, presetestes Beispiel ist die Beschaffung von Desinfektionmittel und dessen Lagerung.

    - Regale und deren Prüfung

    - Auffangwannen

    - etc.

    aber wir werden ja nicht gefragt/beteiligt

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  • Hey, da finde ich uns fast voll wieder...

    Also Punkt 2 haben wir nicht... oder falls wir sowas haben, findet das keiner.

    Punkt 3 erfüllen wir eventuell... zumindest gehe ich davon aus, dass einer (der das Formular findet) das an seine Oma schicken würde.

    Punkt 4... ppfft... hier will doch keiner Verantwortung haben.

    Punkt 5 erfüllen wir zu 100%... alternativ verschwinden solche Sachen im Archiv, wo keiner das findet, daran denkt geschweige denn das mal aktualisiert...

    Bei Punkt 6 aber.... nee Obi wird nicht ignoriert, sondern - sobald da etwas als Chinakracher angeschafft worden ist - der Prozess als erledigt abgelegt.

    Basta...

    Wir haben sogar einen Punkt 7... Arbeitsmittel bei Begehungen verschwinden lassen... Deswegen werden meine Bewegungen hier mittlerweile genau analysiert...

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hi zusammen,

    vielen Dank für die vielen Antworten.

    Hier mein erster Entwurf. Freue mich schon auf eure Inputs.

    Viele Grüße

    Q901S

    Hallo,

    Punkt 2: Allgemeines Arbeitsmittel... wie genau ist das bei euch gemeint? Da blicke ich nicht ganz durch, denn bei der Antwort ja muss auch geschaut werden, dass die Sicherheitsvorrichtungen intakt sind, die Bedienungsanleitung da ist, die elektrischen Prüfungen gemacht werden... in meinen Augen wäre dies nur eine Frage der Ansiedlung - z.B. konkretes Labor xyz vs allgemein Abteilung Technik, Facility etc...

    Oft steht bei solchen Prozessen auch noch wer da neben dem Vorgesetzten noch tätig werden muss bzw. involviert sein sollte (SiFa, Betriebsarzt, Mitarbeiter, Stelle für Inventarisierungen...), dann weiß man auch wer rechtzeitig informiert werden muss und wann derjenige spätestens tätig geworden sein muss (etwas was hier bei mir fehlt... und dann wartet man und wartet, weil derjenige gar nicht ahnt, dass er was machen muss - herrlich auch noch bei einer Deadline :thumbup:).

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Für mich startet Dein Entwurf zu spät.

    Es muss starten, wenn der Wunsch geäußert wird ein neues Arbeitsmittel zu beschaffen, also vor dem Bestellvorgang.

    Dann gehört für mich systematisch abgefragt, welche Ressourcen gebunden werden und welche "Betriebskosten" über die veranschlagte Lebenszeit des Arbeitsmittels.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,

    Punkt 2: Allgemeines Arbeitsmittel... wie genau ist das bei euch gemeint? Da blicke ich nicht ganz durch, denn bei der Antwort ja muss auch geschaut werden, dass die Sicherheitsvorrichtungen intakt sind, die Bedienungsanleitung da ist, die elektrischen Prüfungen gemacht werden... in meinen Augen wäre dies nur eine Frage der Ansiedlung - z.B. konkretes Labor xyz vs allgemein Abteilung Technik, Facility etc...

    Oft steht bei solchen Prozessen auch noch wer da neben dem Vorgesetzten noch tätig werden muss bzw. involviert sein sollte (SiFa, Betriebsarzt, Mitarbeiter, Stelle für Inventarisierungen...), dann weiß man auch wer rechtzeitig informiert werden muss und wann derjenige spätestens tätig geworden sein muss (etwas was hier bei mir fehlt... und dann wartet man und wartet, weil derjenige gar nicht ahnt, dass er was machen muss - herrlich auch noch bei einer Deadline :thumbup:).

    Viele Grüße

    E.weline

    Hallo E.weline,

    zu Pkt.2: hier wollte ich zwischen "einfachen Arbeitsmitteln" im Sinne der BetrSichV und komplexeren Arbeitsmitteln unterscheiden.
    Einfache Arbeitsmittel sind nach BetrSichV: Werkzeuge und Geräte wie Handsägen, Zangen, Bolzenschneider, ..., aber auch einfache kraftbetriebene Produkte, wie Akkuschrauber und Bohrmaschinen.

    Insbesondere wollte ich hier auch Private oder in der Kaffeeküche genutzte Geräte, wie Radios, Wasserkocher,..., mit erfassen, das hier mindestens die elektrische Prüfung durchgeführt wird.

    Die Zuständigkeiten habe ich im 1. Entwurf noch weggelassen. Natürlich hast du recht, das hier definiert werden muss, wer was macht.

  • Für mich startet Dein Entwurf zu spät.

    Es muss starten, wenn der Wunsch geäußert wird ein neues Arbeitsmittel zu beschaffen, also vor dem Bestellvorgang.

    Dann gehört für mich systematisch abgefragt, welche Ressourcen gebunden werden und welche "Betriebskosten" über die veranschlagte Lebenszeit des Arbeitsmittels.

    Hallo AxelS,

    in einem Punkt gebe ich dir recht, dass der Prozess zu spät startet, nämlich das die SiFa und (der vollständigkeit halber) auch der Betriebsrat bereits in der Planungsphase für technische Anlagen und Arbeitsmittel mit einbezogen werden muss.

    Bezüglich der Betriebskosten, Lebenszeit, ... bin ich nicht der Meinung, dass diese Anforderungen in eine Anweisung für die Arbeitsschutz-relevanten Notwendigkeiten gehört. Hier ist dann eher Finanz-technische Abläufe wie Investionen und Anlagenbuchhaltung die richtigere Adresse.

    Einmal editiert, zuletzt von Q901S (27. November 2020 um 11:05)

  • Bezüglich der Betriebskosten, Lebenszeit, ... bin ich nicht der Meinung, dass diese Anforderungen in eine Anweisung für die Arbeitsschutz-relevanten Notwendigkeiten gehört. Hier ist dann eher Finanz-technische Abläufe wie Investionen und Anlagenbuchhaltung die richtigere Adresse.

    Das sollte aber alles in einem Systemablauf enthalten sein, wenn das getrennt wird, hast du hinterher unzählige Systemabläufe, die irgendwie miteinander in Einklang gebracht werden müssen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi,

    sehe ich auch so, dass derAuswahlprozess respektive die Einbindung der SiFA schon vor Entscheid, was zu kaufen ist, sein muss. Es bietet sich an, als Abzweig die Kostenschiene mitzuführen. Wenn du als Sifa Vorschläge unterbreitest, hast du ja mehrere Varianten in petto mit mit i.d.R. unterschiedlichen Kosten (Wartung,Instandhaltung, Prüfung, Verschleiß etc.) Es wird ja immer so ein MIttelding von "es darf nicht viel Kosten" und "ist wenigstens einigermaßen Brauchbar" gesucht ;). Wir haben bei uns schon für viel Geld nachgebessert, weil die Anforderungen vom Nutzer unter Beachtung der Einschränkungen vom Einkauf irgendwie nicht zusammenpassen ;(.
    Ansonsten finde die Abbildung des Prozesses gut dargestellt :thumbup:

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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  • Hallo Q901S,


    hast Du Deinen ersten Entwurf mittlerweile überarbeitet und bei euch integriert? Wie sind Deine Erfahrungen?

    Wie bereits von einigen vorgeschlagen, würde ich die Prozessbeschreibung ebenfalls "früher" starten und unbedingt die Zuständigkeiten definieren und aufführen. Zur besseren Übersichtlichkeit könnten vielleicht auch 2 Prozessabläufe "Beschaffung" und "Einsatz" Sinn machen....

    Liebe Grüße

    Jutta

    Mache die Dinge so einfach wie möglich. Aber nicht einfacher!

    Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.

    Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom.

    Albert Einstein (1879-1955)

  • Hallo Jutta,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Nein, der Ablauf ist noch nicht implementiert.

    Klar werden dann noch die Verantwortlichkeiten definiert.

    Für die Beschaffung von Arbeitsmitteln kann ich mir auch einen 2. Ablauf vorstellen.

    Viele Grüße

  • Ja das ist ja wieder QM par excellence...

    Die Notwendigkeit eine GB zu erstellen muss ich nicht wirklich hochkomplex in einem AP darstellen. Jemand, der diese rechtliche, und mittlerweile umfassend bekannte, Anforderung nicht kennt oder erfüllt, der tut dies auch nicht, wenn in irgendeiner Schublade ein solcher Plan rumliegt.

    Wenn ich in der Werkstatt einen Hammer brauche, dann muss ich keinen zwanzigseitigen Plan haben. Wenn ich eine genehmigungspflichtige Anlage erstelle und die Verantwortlichen haben ohne einen solchen Plan keine Ahnung, dass sie genehmigungspflichtig ist, dann sind sie auf der falschen Position...

    Anyway, ihr merkt schon - ich bin definitiv kein Anhänger von QM Systemen...

    Hey, wollte ich nur mal loswerden... ;)

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)