Fristlose Kündigung: „Ugah, Ugah!“ in der Betriebssratsitzung

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  • Hallo,


    siehe hier:


    Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zu einer Kündigung wegen einer groben menschenverachtenden Äußerung nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer betitelte in einer kontrovers ablaufenden Betriebsratssitzung einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah!“. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung erachteten die Arbeitsgerichte als wirksam. Dagegen berief sich der Beschwerdeführer auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG. Seine Verfassungsbeschwerde hatte jedoch keinen Erfolg. Insbesondere waren die Entscheidungen der Gerichte für Arbeitssachen, wonach die Äußerung eine menschenverachtende Diskriminierung darstellt, die sich nicht unter Berufung auf Art. 5 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.


    Sachverhalt:


    Der Beschwerdeführer war Betriebsratsmitglied. Im Rahmen einer Auseinandersetzung während einer Betriebsratssitzung über den Umgang mit einem EDV-System betitelte er seinen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah!“, der ihn wiederum als „Stricher“ bezeichnete. Auch aufgrund dieses Vorfalls erhielt der Beschwerdeführer die außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Die Gerichte für Arbeitssachen erachteten diese nach umfänglicher Beweisaufnahme auch aufgrund einer einschlägigen vorhergehenden Abmahnung, die aber nicht zu einer Änderung seines Verhaltens geführt hatte, als rechtmäßig.


    Der Beschwerdeführer rügte mit seiner Verfassungsbeschwerde unter anderem, dass die Gerichte sein Recht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG verletzten, indem sie die Kündigung für rechtmäßig erachteten. Sie hätten seine Grundrechte gegenüber dem Kündigungsinteresse der Arbeitgeberin nicht abgewogen. Man dürfe ihm keine rassistische Einstellung vorwerfen.


    Wesentliche Erwägungen der Kammer:


    Die Verfassungsbeschwerde ist mangels hinreichender Begründung unzulässig; sie wäre aber auch unbegründet. Die angegriffenen Entscheidungen der Arbeitsgerichte haben die Wertungen, die sich aus Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit) sowie aus Art. 1 GG (Menschenwürde) und Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG (Diskriminierungsverbot) ergeben, nicht verkannt. Sie verletzen den Beschwerdeführer nicht in seinem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG.


    Siehe hier:

    https://www.bundesverfassungsg…en/DE/2020/bvg20-101.html


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Der Beschwerdeführer rügte mit seiner Verfassungsbeschwerde unter anderem, dass die Gerichte sein Recht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG verletzten, indem sie die Kündigung für rechtmäßig erachteten. Sie hätten seine Grundrechte gegenüber dem Kündigungsinteresse der Arbeitgeberin nicht abgewogen. Man dürfe ihm keine rassistische Einstellung vorwerfen.

    Was könnte der Beschwerdeführer mit "Ugah Ugah" gemeint haben?

    Doch bestimmt nicht "du bist ein netter Kollege" Ich finde das Urteil in Ordnung.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Das Urteil ist für mich vollumfänglich nachvollziehbar und es geht für mich völlig in Ordnung.
    Es wäre interessant zu wissen, ob der Kollege privatrechtliche Schritte eingeleitet hat und wie dieses abgeurteilt wurde.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Unkenntnis: kann ein Betriebsratsmitglied für "Beleidigung" nun grundsätzlich gekündigt werden?


    Dann wären demnächst die Betriebsräte ziemlich ausgedünnt :44:


    Selbstverständlich ist so ein Urteil i.O., und im Bereich Strafrecht müsste es auch eine Entsprechung haben. Leider gilt das nicht für alle Formen der Rohheit. Diese Gesellschaft ist roh und diskriminierend, und tut so (auch mit solchen Urteilen), als wäre sie sensibel. Diese Janusköpfigkeit verurteile ich.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Hallo,

    Was könnte der Beschwerdeführer mit "Ugah Ugah" gemeint haben?

    Doch bestimmt nicht "du bist ein netter Kollege" Ich finde das Urteil in Ordnung.

    Nichts gutes, schließlich hat der Betroffene mit "Stricher"

    geantwortet. Da scheint ja dann generell das Verhältnis

    sehr angespannt gewesen zu sein. Ich finde das Urteil

    auch in Ordnung. Was ich aber doch bemerkenswert

    finde, wie entschlossen hier der Arbeitgeber gehandelt

    hat. Ich würde mal behaupten, nicht wenige Arbeitgeber

    würden "Ugah Ugah" nicht zum Anlass nehmen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Simon,


    wie häufig hat ein AG auch schon die Möglichkeit einen BR fristlos zu kündigen?!?! ;)


    ...und bevor hier jetzt wieder alles aus dem Ruder läuft: Auch ich finde dies vollkommen in Ordnung!!


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Nicht zufassen, was mache Leute als von der Meinungsfreiheit gedeckt ansehen; unglaublich.

    Da der Kläger außrdem eine Abmahnung ignoriert hat, muss er sich endgültig nicht mehr wundern.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • <...>Was ich aber doch bemerkenswert finde, wie entschlossen hier der Arbeitgeber gehandelt
    hat. Ich würde mal behaupten, nicht wenige Arbeitgeber würden "Ugah Ugah" nicht zum Anlass nehmen.

    Bei meinem letzten Arbeitgeber hatten wir jemanden mit einer Meinung ...äh... sehr weit rechts der Mitte... <X

    Aufgrund von Beschwerden verschiedener Mitarbeiter hatte er auch schon (mind.) eine Abmahnung.


    Als er wieder einmal eine seiner "scherzhaften Bemerkungen" mit Ziel auf einen dunkelhäutigen Kollegen vom Stapel ließ, stand, von im unbemerkt, der Geschäftsführer hinter ihm.

    Er bekam nicht einmal mehr Gelegenheit, sein Werkzeug zusammen zu räumen!!!

    Unser GF war nicht besonders beliebt (Dr. der Chemie führt ein Maschinenbauunternehmen) aber er bekam Applaus von fast der ganzen Werkstatt, als er den (jetzt) Ex-Mitarbeiter (Ich weigere mich "Kollege" zu sagen) hinausbegleitete. |?|?|?

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • interessantes und auch nachvollziehbares Urteil. Was mich an der Sache noch interessieren würde ist, ob der Beleidigte für seine Antwort ebenfalls belangt wurde. Letztenendes bin ich der Meinung, dass Beleidigungen gar nicht gehen, egal, in welche noch so bescheuerte Richtung sie gehen ...

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

  • Nachvollziehbar. Und absolut richtig.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

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  • Hallo,


    das die "Schmerzgrenze" innerhalb einer Gruppe

    von Mitarbeitern aber auch deutlich höher sein

    kann, zeigt dieser -sehr extreme- Fall seit gestern:


    https://www.tagesschau.de/inve…erwehr-rassismus-101.html


    Seit 2013 gab es hier Chats über wohl mehrere

    Wachabteilungen und Feuerwachen. Wobei es nicht nur

    bei Chats geblieben ist, sondern auch ein konkretes

    Handeln gegeben hat. So zum Beispiel im Umgang mit

    einer Feuerwehrfrau mit Migrationshintergrund und

    aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Von Beleidigungen

    aus Mannschaft und Führungsebene, bis hin zu Absprachen

    wie man diese Feuerwehrfrau aufgrund ihrer sexuellen

    Orientierung durch Zusammenschlagen oder Vergewaltigung,

    wieder auf "Kurs" bringen kann.


    Beleidigungen von Hilfesuchenden ausländischen Mitbürgern,

    stimmen Berichte, wurde die Hilfe teilweise auch verweigert.


    Aufgeflogen ist das ganze erst jetzt....


    https://www.butenunbinnen.de/n…hr-rechtsextreme-100.html


    https://www.tagesschau.de/inve…erwehr-rassismus-101.html


    und siehe Internet, mit einer Vielzahl weiterer Berichte.


    Der Leidensdruck bzw. die "Toleranz" kann also auch sehr

    hoch sein in einer Behörde/Unternehmen, die BF Bremen ist

    nicht gerade eine kleine Feuerwehr.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Beleidigungen, Diskriminierung, menschenverachtende Äußerungen und Volksverhetzung sind salonfähig - wenn sie von der "richtigen" Seite kommen (z.B. in der ARD). Wenn die Verrohung von Rechts stattfindet, schreien alle (im TV usw.).


    Meine Erziehung/Sozialisierung ist vom Ende der 60-er, Anfang der 70-er. Es gab KEINE Option, roh zu irgend jemandem zu werden, außer zur Abwehr von physischen Angriffen. Selbst dann wurden Worte gezielt und ohne Emotion so gewählt, dass sie aggressiv und roh genug wirken, um eine weitere Auseinandersetzung zu vermeiden. Es ist wie das Aufstellen der Haare oder Federn bei Tieren: man wirkt größer und nicht als "leichte Beute"... Diese Methode anzuwenden, um sich bei einer Meinungsverschiedenheit irgendwie durchzusetzen, oder um sich über andere zu erheben, ist ein absolutes No Go. In


    Deutschland habe ich die verbale, rohe Methode in bald 40 Jahren bisher nur 1x angewendet (Anfang der 90-er). Außerhalb Deutschland muss ich sie leider oft anwenden. Sie hinterlassen trotz allem Spuren in Einem.

  • Meine Erziehung/Sozialisierung ist vom Ende der 60-er

    Da warst Du noch Quark in der Kühltheke :44:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Da warst Du noch Quark in der Kühltheke :44:

    GAR NICHT! Da war ich schon mit Tante Mitzi (so eine Art Tagesmutter) in den Parkanlagen unterwegs! Und mit den Kids von Damals besteht immer noch Kontakt, weil unsere schulischen Laufbahnen gemeinsam waren und die Freundschaften unserer Eltern lange Bestand hatten/haben.

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

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  • Naja, also wenn einer sich hinsetzt und "ugah ugah" von sich gibt, ist ein Betrieb scheinbar nicht der richtige Ort für ihn. Man sollte da doch dem Gericht folgen und eventuell gucken, ob man diese Person nicht erneut in den Kindergarten schickt, damit sie es ermöglicht bekommt, ihre Skills im Bereich Kommunikation zu steigern.

  • Beleidigungen, Diskriminierung, menschenverachtende Äußerungen und Volksverhetzung sind salonfähig - wenn sie von der "richtigen" Seite kommen (z.B. in der ARD). Wenn die Verrohung von Rechts stattfindet, schreien alle (im TV usw.).


    Meine Erziehung/Sozialisierung ist vom Ende der 60-er, Anfang der 70-er. Es gab KEINE Option, roh zu irgend jemandem zu werden, außer zur Abwehr von physischen Angriffen. Selbst dann wurden Worte gezielt und ohne Emotion so gewählt, dass sie aggressiv und roh genug wirken, um eine weitere Auseinandersetzung zu vermeiden. Es ist wie das Aufstellen der Haare oder Federn bei Tieren: man wirkt größer und nicht als "leichte Beute"... Diese Methode anzuwenden, um sich bei einer Meinungsverschiedenheit irgendwie durchzusetzen, oder um sich über andere zu erheben, ist ein absolutes No Go. In


    Deutschland habe ich die verbale, rohe Methode in bald 40 Jahren bisher nur 1x angewendet (Anfang der 90-er). Außerhalb Deutschland muss ich sie leider oft anwenden. Sie hinterlassen trotz allem Spuren in Einem.

    Ach ja, ich habe meine Sozialisierung zwischen 1980 und 2000 erfahren und dabei gelernt, das hier ein echter Bruch war. Es geht mir nicht in den Kopf, was mit den Menschen los ist. Früher konnte man die Wahrheit sagen, ohne das die andere Person zum Therapeuten gelaufen ist und den Betriebsrat um Hilfe ersucht hat.


    Inzwischen muss man sowas von Weichgespült mit den Leuten reden, das es echt anstrengend ist.


    Dieses verbale Erheben, das ist wie im Kindergarten oder der Schule. Inzwischen muss ich gestehen, das es mich ab und an belustigt, wenn dies von Kollegen in Diskussionen versucht wird, da man diese Kollegen meist sehr schnell wieder auf den Boden der Tatsachen holen kann. Man muss nur die Ruhe bewahren und sie dann ganz ruhig fragen, ob Sie weiter schreien wollen oder wegen eines Dialoges da sind.


    So wie hier im Anfang beschrieben, das Urteil, hat meine Unterstützung. Diese Person bringt dem Unternehmen nix und dem BR schon gar nicht.

  • Auch und gerade Betriebsratsmitglieder dürfen den Arbeitgeber oder Dritte nicht beleidigen. Wenn Menschenverachtende Äußerungen zum Recht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs.1 GG gehören würden können wir die Rechtssprechung diesbezüglich gleich abschaffen.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.