Haushaltgerät (Küchenmaschine) in Klinik als Gewerbliches Gerät nutzten

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  • Hallo zusammen,


    ich bin jetzt seit Wochen mit der Thematik am kämpfen Haushaltsgeräte Rechtsicher bei uns in der Klinik zu Nutzen.

    Ein Beispiel wäre jetzt durch die anstehende Weihnachtszeit kommen immer mehr anfragen für Plätzchen/Waffeleisen.

    In der Beschreibung steht ganz klar nur für den Häuslichen gebrauch.

    Die Geräte werden aber bei uns auch nur Haushaltsmäßigen genutzt, obwohl wir Gewerblich sind.

    Meine Frage:doppelthumbsup: Reicht es eine GBU für jedes Haushaltsgerät(Mixer,Toaster,Wasserkocher etc.) zu machen, oder muss dann auch noch für sämtliche Geräte eine zusätzliche am Arbeitsplatz angepasste Betriebsanweisung vorgehalten werden?

    Ich verstehe ja unseren Einkauf das die jetzt nicht unbedingt ein Waffeleisen für Gewerbliche Nutzung anschaffen möchte, weil die Geräte nicht oft genutzt werden. Wir haben mehrer Stationen und benötigen dementsprechend viel.

    Hat damit jemand schon Erfahrungen? oder gibt es dazu Checklisten die ich nutzen kann, oder wie geht Ihr mit der Thematik um, oder,oder,oder:Lach: um endlich was Licht ins Dunkle zu bekommen.

    Für jeden Tip bin ich dankbar.

    Freundliche Grüße aus dem Rheinland:rock2:

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  • Ganz normal wie jedes andere Gerät behandeln. Betriebsanweisung brauchst Du nicht, wenn die Bedienungsanleitung vorliegt. Unterweisung würde ich nur bezogen auf Brandschutz und Elektrik halten, diesbezüglich die GBU ergänzen, und auf heiße Oberflächen hinweisen.


    Wenn doch Betriebsanweisung, dann "Haushaltstypische elektrische Kleingeräte" oder so...


    Ach ja, und die psychischen Belastungen: wenn die Geräte nicht vorhanden wären, bricht die gesamte Psyche des Ladens zusammen.


    P.S.: Danke, Corona, für meine ersten wirklich stress- und "Weihnachtsfeier"-freien Weihnachten!

  • Hallo zsammen,



    wenn in der Bedienungsanleitung die Gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist (Bestimmungsgemäße Verwendung ) dann darf das Gerät nicht genutzt werden.


    Viele Grüße

  • Hallo,

    wir haben auch solche "allgemeine Küchengeräte" im Einsatz. Überprüft wird hier regelmäßig die elektrische Ausstattung/ der Zustand. Unterwiesen wird das im Zuge allgemeiner Umgang mit Elektrogeräten wie z.B. die Prüfung auf offensichtliche Mängel vor Benutzung. Eine eigene Betriebsanweisung haben wir nicht erstellt, da die Bedienungsanleitung vorliegt. Die Geräte werden auch ausschließlich privat genutzt also keine Abgabe/Verkauf der hergestellten Produkte an Dritte. In einer GBU haben wir das auch so zusammengfasst und beziehen uns hier auf die allgemeinen Gefahren, daily life risk wie man so schöne sagt. Zum Glück haben wir in Deutschland (noch) nicht das Kaffeproblem einer großen Imbisskette "Obacht, Kaffe ist heiß, könnt´s dich verbrühen".

    :307:

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Das hört sich alles ja sehr gut an. Das ganze macht mir nur was Bauchschmerzen weil wir haben hier mehrer Stationen wo wir diese Haushaltsgeräte zur Verfügung stellen. Da es sich um einen Krankenhaus Aufenthalt handelt wird dieses ja im weitesten Sinne als Gewerblich genutzt von den Patienten.

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  • Das ganze macht mir nur was Bauchschmerzen weil wir haben hier mehrer Stationen wo wir diese Haushaltsgeräte zur Verfügung stellen. Da es sich um einen Krankenhaus Aufenthalt handelt wird dieses ja im weitesten Sinne als Gewerblich genutzt von den Patienten.

    Wie sieht es mit der EMV in Krankenhäuser aus? Da viele private Geräte billiger Müll sind, kann es Probleme durch elektrisch magnetische Verträglichkeit geben. Oder sich die Medizingeräte so gut, dass es kein Problem darstellt?

    Brandschutztechnisch solltest du Dir Gedanken machen. Feuerfeste Unterlagen und Abgleich mit der Versicherung zwecks Versicherungsschutz.

  • Hallo MarioundLuigi,


    leider kommt diese Frage immer wieder. Und immer wieder gibt es (auf Grund von gierigen oder übervorsichtigen Herstellern) dazu Unsicherheiten.

    Die BAuA hat auf ihrer Homepage eine Stellungnahme veröffentlicht: Dürfen Haushaltsgeräte im gewerblichen Betrieb genutzt werden

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Wie sieht es mit der EMV in Krankenhäuser aus? Da viele private Geräte billiger Müll sind, kann es Probleme durch elektrisch magnetische Verträglichkeit geben. Oder sich die Medizingeräte so gut, dass es kein Problem darstellt?

    Brandschutztechnisch solltest du Dir Gedanken machen. Feuerfeste Unterlagen und Abgleich mit der Versicherung zwecks Versicherungsschutz.

    Die EMV ist OK. Feuerfeste Unterlagen sind auch bei jedem Gerät in den Essensräume vorhanden. Wir haben jetzt auch keine Aldi Geräte im Einsatz, meistens Philips oder Siemens sind meines Erachtens jetzt auch nicht Günstig. Der Abgleich mit dem Versicherungsschutz ist ein guter Hinweiß.|?

  • Hallo zusammen,



    was die BAuA hat auf ihrer Homepage schreibt ist 2 Rangig. Ausschlaggebend ist immer noch die Betriebsanleitung des Herstellers. Welche FASI will mit in eine GBU entscheiden, wieviel Kaffe gekocht wird und ob die Kaffemaschine dafür geeignet ist. Schwachsinn.


    Hier entscheidet der Hersteller was seine "Maschine leistet und wofür diese geeignet ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Erwin Vogt ()

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  • Hallo zusammen,



    was die BAuA hat auf ihrer Homepage schreibt ist 2 Rangig. Ausschlaggebend ist immer noch die Betriebsanleitung des Herstellers. Welche FASI will mit in eine GBU entscheiden, wieviel Kaffe gekocht wird und ob die Kaffemaschine dafür geeignet ist. Schawachsinn.


    Hier entscheidet der Hersteller was seine "Maschine leistet und wofür diese geeignet ist.

    zumal ja die Mitarbeiter, die die Geräte wie Kaffeemaschinen nicht entsprechend nutzen bzw. mit ihnen nicht entsprechend umgehen. Häufig sind die Maschinen recht schnell "misshandelt". Ist ja nicht meins und habe ich auch nicht bezahlt. Dann steht die Kaffeekanne sechs Stunden auf der immer heißen Platte.....

    Aber wer kauft schon eine gewerbliche Kaffeemaschine?

    Bei uns ist das ja sogar so geregelt, dass die MA ihre eignen Maschinen mitbringen dürfen. Wir haben keine Kaffeeküchen. Der WEg in die Betriebsgastronomie ist weit. Darf aber ohne auszustechen zum Kaffeegenießen genutzt werden. Das geht....

    Ist der Betrieb der priv. Kaffeemaschine (wird vor Nutzung im Betrieb geprüft) privat oder gewerblich, wenn ich mir einen Kaffee im Büro während der Arbeitszeit brühe?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo Mick,

    Dann steht die Kaffeekanne sechs Stunden auf der immer heißen Platte.....

    na dann muss ich das bei meiner GBU berücksichtigen. ?(


    Welche FASI will mit in eine GBU entscheiden, wieviel Kaffe gekocht wird und ob die Kaffemaschine dafür geeignet ist. Schawachsinn.


    Hier entscheidet der Hersteller was seine "Maschine leistet und wofür diese geeignet ist.

    Die Angabe "Nicht für den gewerblichen Betrieb geeignet" vom Hersteller schließt aber keine Nutzung im gewerblichen Bereich aus. Wenn man bei der Einschätzung, ob die Maschine gewerblich genutzt wird, nicht ausreichend unterstützen kann, darf gerne noch der Hersteller hinzugezogen werden.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass auf konkrete Anfragen auch überwiegend konkrete Antworten kommen. Im Beispiel der von Dir genannten Kaffeemaschine z.B. die Aussage bis zu 5 Liter pro Tag sah ein Hersteller als ok an, ein anderer wollte ab 2 Liter/Tag bereits eine gewerbliche Nutzung erkennen. Das muss halt in der GBU berücksichtigt werden.

    Sogar ein Automobilhersteller hat in seiner Bedienungsanleitung die gewerbliche Nutzung eines Modells ausgeschlossen und verweist dort explizit auf die professionellen Flotten :rolleyes:


    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Ist der Betrieb der priv. Kaffeemaschine (wird vor Nutzung im Betrieb geprüft) privat oder gewerblich, wenn ich mir einen Kaffee im Büro während der Arbeitszeit brühe?

    Theoretisch: Wenn du deinen Kollegen zum Kaffee trinken einlädst um berufliche Dinge durchzusprechen gewerblich. Du willst ja auch in dieser Zeit über die BG versichert sein. 8o...

  • ...auch immer wieder ein schönes Thema, hach...


    In jeder Betriebsanleitung für Haushaltsgeräte, die "Otto-Normal-Verbraucher" kaufen kann, findet ihr den Hinweis auf ausschließlich private Nutzung.


    Bei Licht betrachtet, die momentane Besonderheit der Situation einmal ausser Acht lassend, könnten alle Weihnachtsmärkte ihren Betrieb einstellen, wenn ich mal an die o.g. Waffeleisen denke...

    Nur weil ich die Kaffeemaschine nicht in meiner privaten Küche stehen habe, sondern in der Teeküche im Betrieb, ist das für mich noch lange keine gewerbliche Nutzung - hier bin ich bei der BAuA. Entscheidend sind hier für mich:


    1. Die Art des Betriebes (Wird das Gerät von 100 Personen oder einer sehr überschaubaren Anzahl regelmäßig bedient)

    2. die Dauer (Läuft das Gerät im Dauerbetrieb und produziert 500 Tassen Kaffee am Tag oder vielleicht 50))

    3. die Anwender (Darf da jeder einfach dran)


    Ich kann sehr gut damit leben, wenn zur Weihnachtszeit Waffeln gebacken werden, dies mit einem handelsüblichen Eisen zu tun. Voraussetzung:


    1. Es ist gem. DGVU geprüft und

    2. es wird während des Betriebs überwacht - was sich ja von selbst ergibt.


    Um auf die Eingangsfrage von MarioundLuigi zurück zu kommen: Ich würde hier eine entsprechende GB erstellen und eine allgemeine BA für den Betrieb der Geräte erstellen.

    Bist du mit einer solchen Regelung "rechtssicher"? Definitiv: "Nein!" Bist du mit jeder anderen Regelung "rechtssicher"? Auch hier definitiv: "Nein!"

    Die Wahrscheinlichkeit damit so richtig auf die Schnauze zu fallen "Knast für alle!" - wie es gerne von den vermeintlich "Rechtssicheren" propagiert wird, sehe ich hier bei einer verantwortungsvollen Organisation eher gering...


    Am Ende ist es aber eine Entscheidung, die jedes Unternehmen für sich selbst treffen muss.


    ...allerdings: Bei Haushaltsgeräten im absoluten Niedrigpreissegment, wie sie gerne bei Discountern angeboten werden, lohnt sich ein zweiter Blick in die Betriebsanleitung. Hier ist sogar oftmals explizit vom "Kurzzeitbetrieb" die Rede. D.h. ein Stabmixer darf beispielsweise nicht länger als 30 Sekunden am Stück betrieben werden. Von solchen Sachen, egal wo, Finger wech!!!


    In diesem SInne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Wobei "Kurzbetrieb" eine kaufmännische Aussage ist. Verletzte man die Vorgabe, ist das Ding kaputt, und nicht alle tot.


    Gefährlich für Leib und Leben darf weder Privatgebrauch noch gewerblicher Gebrauch sein. Insofern alles gut.


    Dass elektrische die Geräte VDE-Stempel haben, darauf würde ich bestehen.

  • Gewerblich ist es, nur nicht steuerpflichtig :) Auch ein Einzelunternehmer verwendet seine Kaffeemaschine gewerblich. Im Gegensatz zu Versicherten kann er ohne CE und ungeprüft alles verwenden, wozu er Lust hat. Erzielt er damit Gewinne, muss er die Gewinne versteuern - aber ansonsten ist alles easy.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Ich gehe bei euch in der Klinik mal von keiner Gewinnerzielungsabsicht aus. Von daher ist es für mich nicht gewerblich.

    Ein gemeinnütziger Verein hat auch keine Gewinnabsicht, muss aber die Arbeitssicherheit einhalten. Wenn Handwerksmeister XY seinen Gesellen , was leiht, hat er auch keine Gewinnabsicht, muss aber auch dort sich für die Sicherheit der Produkte verantworten.

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  • Jetzt haben wir die Thematik ja schon gut aufgedröselt.

    Ich glaube so langsam das es irgendwie keine klare Handlungshilfe gibt,

    oder ein prozedere was Zielführend dieses Problem abschließen kann.:S

  • oder ein prozedere was Zielführend dieses Problem abschließen kann.:S

    Das Prozedere heißt: Gefährdungsbeurteilung nach §3 BetrSichV


    Hinweise hast Du in diesem Thread ausreichend(?) gekriegt. Verarbeite sie nach Deinem Gewissen, lege sie dem Scheff vor, und lass ihn damit machen, was er will.


    Zu (?): Falls Du das alles als ausreichend ansiehst - Deine Bewertung der gegebenen Hinweise hier will ich nicht beeinflussen.