Bürogröße - ASR 1.2

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  • Dürfen Büroarbeitsplätze, welche lediglich mit Schreibtischen, Bürodrehstuhl und PC ausgestattet sind, auch entsprechend der ASR 1.2 Abs.5 (3) angewandt wenden oder muss (4) angewandt werden?

    Dürfen somit z.B. zwei Mitarbeiter in einem Büro mit 14 qm² statt der 16 qm² eingesetzt werden?

    Ich empfinde die (4) lediglich als Empfehlung.

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  • Moin,


    Absatz 3 regelt die Mindestflächen unabhängig von den Tätigkeiten. Der Absatz 4 regelt dann die Mindestflächen für Bildschirmarbeitsplätze. Insofern ist der Absatz 4 für diese Tätigkeiten maßgebend.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi, ich denke mal wie so oft gilt: "Halte die Regel ein" dann ist alles gut oder "gewährleiste die Sicherheit in anderer Art und Weise".

    Insofern kannst du Punkt 4 nicht nur als Empfehlung betrachten. Du hast auch keine Größe der Tische aufgeführt. Da hab ich schon dinger gesehen, da schmeißt du dich weg. Im Prinzip gilt, erstelle eine GBU aus der hervorgeht das alles berücksichtigt wurde. Wie lange Arbeiten die MA am Schreibtisch? 8h, 4h 1/2h. Dynamik möglich (stehen<->sitzen). Wie immer bei einer GBU wäre die Einbeziehung der MA gut. Wenn ich jetzt frech sein darf ;) ein Hasenstall ;)indem einer dauernd telefoniert, der andere Laufkundschaft hat oder einer ruhig am PC arbeiten muss... gehört alles in die Betrachtung. Leider sind wir Menschen ja nicht mehr so resilient wie früher, will sagen es gibt da (manchmal begründet) schon Ausfälle wegen psychischer Belastung, wenn´s eng hergeht.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Absatz 3 sind die Mindestwerte und Absatz 4 ist das was üblicherweise erforderlich ist. Unter die Werte von 4 kann man durchaus gehen, unter den Werten von 3 wird es kritisch, ist aber über die GBU auch möglich, wenn z.B. nur temporäre Belegung der einzelnen Arbeitsplätze.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich habe nochmal bei komnet.nrw.de die selbe Frage gestellt, da ich bisher immer Absatz 3 angewendet habe und Absatz 4 durch das Wort "Richtwert" als Empfehlung der Mindestgröße empfunden habe.


    Wenn ich Komnet glauben schenken darf, dann heißt es (Auszug):
    "Für Zellenbüros ist nicht der Absatz 3 sondern der Absatz 4 heranzuziehen, da dieser die spezielleren Forderungen enthält. Der Richtwert ist hier der Mindestwert, da in den Beispielen in Anhang 2 für ein Zellenbüro mit zwei Personen sogar eine Mindestfläche pro Arbeitsplatz von 10,12 m2 genannt wird."


    Link gibt es leider noch nicht, da noch nicht für die Öffentlichkeit verfügbar.

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