Hallo,
in welcher DGUV Vorschrift, Info oder Regel finde ich eine Information,
wie weit und ob überhaupt das Lagergut vorn aus dem Palettenregal herausragen darf.
Danke
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
in welcher DGUV Vorschrift, Info oder Regel finde ich eine Information,
wie weit und ob überhaupt das Lagergut vorn aus dem Palettenregal herausragen darf.
Danke
Bestimmungsgemäße Verwendung des Regals laut Hersteller?
Bestimmungsgemäße Verwendung des Regals laut Hersteller?
Gute Idee :
Hat gegeben falls auch noch was mit Statik zutun. Wenn Masse sich außerhalb der Regale befindet, zusätzliche Belastung für Stützen und Träger.
Sonst wüsste ich keine Vorschrift, die Dir es verbieten würde. Natürlich keine Gefährdung von Personen, Verkehrswege müssen noch breit genug sein usw. Also GBU dafür erstellen
https://www.bghm.de/arbeitsschuetz…reinrichtungen/
https://www.bghm.de/fileadmin/user…nen/208_043.pdf
Überstehende Paletten im Hochreag
@ AllFox eine kleine Vorstellung von Dir hier
EURE VORSTELLUNG im Sifapage Board
wäre nett
Hallo zusammen,
in der DIN EN 15635 stehet hierzu auch was.
"Die Paletten müssen richtig ausgereichten und positioniert auf den Auflagen Lagereinrichtung liegen."
Viele Grüße,
Stefan
Danke an alle für die Unterstützung.
Es steht in der DGUV Regel 108-007 < Lagereinrichtungen und -geräte> Punkt 5.1.4 Verkehrswege:
Lagergut – insbesondere Langgut – muss so eingelagert werden,
dass es nicht in Verkehrswege hineinragt. Bei der Errichtung von
Stapeln sind ausreichend bemessene Verkehrswege anzulegen und
freizuhalten.
Alles anzeigenDanke an alle für die Unterstützung.
Es steht in der DGUV Regel 108-007 < Lagereinrichtungen und -geräte> Punkt 5.1.4 Verkehrswege:
Lagergut – insbesondere Langgut – muss so eingelagert werden,
dass es nicht in Verkehrswege hineinragt. Bei der Errichtung von
Stapeln sind ausreichend bemessene Verkehrswege anzulegen und
freizuhalten.
Jaaa, Verkehrswege! Aber was ist ab 2 - 3 m Höhe?
1. Gesunder Menschenverstand
2. Bestimmungsgemäße Verwendung
Das ist wie bei den Häusern aus den 1500++ Jahren: Wegen Brandschutz im Abstand von x m von einander errichtet, und sich dann nach oben hin verbreiternd, bis sie sich überlappen.
Man könnte auch Regale so beladen: wenn sich die Lagerware in der Mitte zwischen zwei Regalen berührt, kann sie auch nicht rausfallen.