Lagergut, welches aus dem Palettenlager herausragt

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  • Bestimmungsgemäße Verwendung des Regals laut Hersteller?

    Gute Idee :

    Hat gegeben falls auch noch was mit Statik zutun. Wenn Masse sich außerhalb der Regale befindet, zusätzliche Belastung für Stützen und Träger.

    Sonst wüsste ich keine Vorschrift, die Dir es verbieten würde. Natürlich keine Gefährdung von Personen, Verkehrswege müssen noch breit genug sein usw. Also GBU dafür erstellen

  • Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo zusammen,

    in der DIN EN 15635 stehet hierzu auch was.

    "Die Paletten müssen richtig ausgereichten und positioniert auf den Auflagen Lagereinrichtung liegen."


    Viele Grüße,

    Stefan

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  • Danke an alle für die Unterstützung.

    Es steht in der DGUV Regel 108-007 < Lagereinrichtungen und -geräte> Punkt 5.1.4 Verkehrswege:

    Lagergut – insbesondere Langgut – muss so eingelagert werden,

    dass es nicht in Verkehrswege hineinragt. Bei der Errichtung von

    Stapeln sind ausreichend bemessene Verkehrswege anzulegen und

    freizuhalten.

  • Jaaa, Verkehrswege! Aber was ist ab 2 - 3 m Höhe?

    1. Gesunder Menschenverstand

    2. Bestimmungsgemäße Verwendung

    Das ist wie bei den Häusern aus den 1500++ Jahren: Wegen Brandschutz im Abstand von x m von einander errichtet, und sich dann nach oben hin verbreiternd, bis sie sich überlappen.

    Man könnte auch Regale so beladen: wenn sich die Lagerware in der Mitte zwischen zwei Regalen berührt, kann sie auch nicht rausfallen. :44: