Gefahrgutbeauftragter und Abfallbeauftrager

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  • Hallo Fachleute,

    für mich nur eine Verständnis, bzw. wenn mein Verständnis nicht korrekt ist dann habe ich gepennt.

    1)Einen Gefahrgutbeauftragen für ein Krankenhaus benötige ich doch nach § 2 GbV Abs. 2 nur dann wenn ich diese 50 Tonnen gefährlicher Abfälle überschreite bzw. radioaktive Stoffe entsorgen muss. Oder gibt es da sonst Punkte auf die ich achten muss?

    2) Einen Abfallbeauftragen benötige doch auch nur dann wenn ich mehr als mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfälle im Jahr habe. Oder?

    Dann wäre die Frage, benötige ich das für einen Klinikverbund, also mehr als ein Krankenhaus, für jedes Haus bzw. gilt es für den Verbund. Also muss ich diese Häuser Mengenmässig zusammen zählen oder jedes einzeln.

    Danke für euren Input und bleibt gesund.

    :bremse:

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  • Moin,

    Gefahrgut und gefährliche Abfälle sind grundsätzlich zwei verschiedene Paar Schuhe.

    Die von Dir erwähnte 50 t Regel gilt primär, von wenigen Ausnahmen abgesehen, für den "Auftraggeber des Absenders". In einem Krankenhaus kann es durchaus üblich sein, Gefahrgüter zu versenden (potenziell gefährliche Körperflüssigkeiten, radioaktive Stoffe). Wenn dies der Fall ist, insbesondere Kl. 7 Stoffe, und ihr als Absender fungiert, seit ihr schon im Boot.

    Selbstverständlich kann ein GB für den Verbund bestellt werden - wenn denn einer erforderlich ist.

    Lange Rede - kurzer Sinn: Deine Frage ist mit den gegebenen Parametern nicht pauschal zu beantworten...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Servus,

    danke für das Feedback soweit.

    Gibt es denn bei den "potenziell gefährliche Körperflüssigkeiten, radioaktive Stoffe" eine Mengenbegrenzung?

    Die radioaktiven Stoffe die wir haben klingen alle sehr schnell ab und werden dann über den Hausmüll entsorgt.

    Dazu liegt eine Genehmigung bereits vor.

    Mir geht es tatsächlich um den Rest wie gefährliche Abfälle etc.

    Welche konkreten Angaben und Details bräuchtest Du noch. Es muss ja keine 100% Aussage sein, nur eine Richtschnur. Ich möchte nicht zur GF gehen und sagen wir brauchen Einen und dann schießt einer um die Ecke und sagt nee nee aus den und den Gründen auf gar keinen Fall.

    Danke schön.

    Edit:

    "potenziell gefährliche Körperflüssigkeiten" habe ich fast immer, da Blut, Urin, Speichel immer als eben potenziell infektiös eingestuft wird.

    Ergo, muss dann für diesen "Versand" wird allerdings über Dritte wie DRK, ASB, JUH, MHD durchgeführt.

    :bremse:

    Einmal editiert, zuletzt von s.schmid (17. November 2020 um 11:02)

  • Das muss ein sehr kleines Krankenhaus sein, wenn man unter den 2t/a gefährliche Abfälle bleibt.

    Beim Gefahrgut kann man möglicherweise die Ausnahme aus der GbV anwenden, aber ist das sinnvoll? Gefahrguttransporte wird es trotzdem geben. Als Empfänger bekommt Ihr Heizöl, med. Gase und einige andere Stoffe. Als Absender gibt es Ölabscheiderinhalte, leere Gasflaschen (die ja bekanntlich nicht ganz leer sind), und diverse Abfälle, die man als Gefahrgut ansehen muss. Weiterhin unter Umständen diagnostische Proben, die in ein externes Labor geschickt werden, da kann dann auch Luftfracht in Frage kommen, was das ganze nicht vereinfacht. Ohne fachkundigen Rat würde ich da nicht beteiligt sein wollen. Unterweisung der beteiligten Personen nach ADR 1.3 ist fast immer erforderlich und wer macht das, wenn es keinen Gefahrgutbeauftragten gibt?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi,

    bei Beauftragten lohnt sich auch immer mal ein Blick in die Randbedingungen einer Genehmigung. Manchmal fordert eine

    Behörde auch einen Beauftragten auch wenn die Grenzen noch weit sind.

    Aber dann ist es eben so...

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  • Zitat

    mal ein Blick in die Randbedingungen einer Genehmigung

    habe ich getan und nichts gefunden

    Das muss ein sehr kleines Krankenhaus sein, wenn man unter den 2t/a gefährliche Abfälle bleibt.

    das läuft über die Technische Leitung, da muss ich mich drauf verlassen wenn die sagen wir sind drunter


    Ohne fachkundigen Rat

    daraus schliesse ich, mache ich es der GF schmackhaft einen zu bestellen extern und internen einen auszubilden?

    :bremse:

  • Hallo s.,

    Du wirst um eine ausführliche Recherche nicht herumkommen.

    Zum einen muss gefährlicher Abfall nach Abfallrecht, aber evtl. auch nach Gefahrgutrecht klassifiziert werden. Hierzu ist eine Einstufung in eine der neun Gefahrklassen erforderlich. In Abhängigkeit dieser Klassen können dann u.U. Ausnahmen in Anspruch genommen werden. Diese Fleissarbeit wird dir aus der Ferne keiner abnehmen können.

    Zum Zweiten kann ich Deinen Aussagen nicht zweifelsfrei entnehmen, ob ihr tatsächlich Absender oder Auftraggeber des Absenders seid - auch dies macht einen Unterschied.

    Du kannst ja auch mal kurz hier reinschauen:

    https://www.abfallmanager-medizin.de/abfall-abc/un-…-und-gefahrgut/

    Ein paar kleine Tipps:

    - schließe Dich mit Kollegen aus Deiner Branche kurz,

    - hol Dir einen Fachmann für einen Beratungstermin (auch wenn es ein paar Euro kostet)

    - sprich mit Deinem GAA/AA

    - versuche in keinem Fall, Dein Gespräch mit der GF auf Informationen aus solchen Foren zu fussen (Damit will ich auf keinen Fall die Qualität der Teilnehmer und der Beiträge hier in Frage stellen!!!! - aber eine solche Problemstellung ist zu komplex um sich auf diese Art der Information zu verlassen).

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zum einen muss gefährlicher Abfall nach Abfallrecht, aber evtl. auch nach Gefahrgutrecht klassifiziert werden.

    Das würde ich doch dann an den Abfallbeauftragten bzw. Gefahrgutbeauftragten abgeben, oder?

    schließe Dich mit Kollegen aus Deiner Branche kurz,

    hatte ich versucht. der eine sagt so, der andere so, dass bringt mich leider nicht weiter. Dennoch Danke für den Hinweis.

    Danke schön für die guten Tipps.

    Das reicht mir soweit erst einmal als Input. Wenn es noch Ergänzungen gibt, sehr gerne.

    :bremse:

  • das läuft über die Technische Leitung, da muss ich mich drauf verlassen wenn die sagen wir sind drunter

    Ich würde mir mal das Abfallregister zeigen lassen. Übergibt nur die Technik?

    daraus schliesse ich, mache ich es der GF schmackhaft einen zu bestellen extern und internen einen auszubilden?

    Genau.

    Das würde ich doch dann an den Abfallbeauftragten bzw. Gefahrgutbeauftragten abgeben, oder?

    Ist das deren Job? Meiner Meinung nach nicht unbedingt. Beratung dazu ja, operative Tätigkeit, nein!

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Das würde ich doch dann an den Abfallbeauftragten bzw. Gefahrgutbeauftragten abgeben, oder?

    hatte ich versucht. der eine sagt so, der andere so, dass bringt mich leider nicht weiter. Dennoch Danke für den Hinweis.

    Danke schön für die guten Tipps.

    Das reicht mir soweit erst einmal als Input. Wenn es noch Ergänzungen gibt, sehr gerne.

    zu 1. Ich würde nicht von "abgeben" sprechen. Sicher sind diese Funktionen Hauptansprechpartner bei solchen Fragestellungen. Ich würde hier also von "Zusammenarbeit" Bereichsverantwortliche Person/Beauftragte reden.

    zu 2. ...mein Reden

    Grundsätzlich würde ich auch hier, ohne belastungsfähige Aussage, meiner GF nicht pauschal die Installation eines GB "nahelegen". Ich würde ihn mit genau diesen Frage- und Problemstellungen konfrontieren und auf einen Arbeitsauftrag zur Klarstellung hinwirken. Damit kannst Du die benötigten Ressourcen schaffen um hier Klarheit zu bekommen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo ZUSAMMEN,

    wollte die Fragestellung etwas erweitern:

    Was ist mit dem Gefahrstoffbeauftragten?????

    Der wird sogar in NRW durch die BezReg gefordert.

    da fällt die Mengenbegrenzung folglich weg, da es doch süffisant um die Verwendung, Lagerung und Kontrolle sowie Ersatzstoffermittlung geht.

    Sahne^Häubchen dazu: Gefährlich Stoffe - Abfälle - Klasse 3 und 4...…………. und Medikamente

    Ich bin selbst am 9 und 10.12.20 in einem Seminar in ESSEN zum Gefahrstoffbeauftragten und das in meinem Alter

    Beste Grüße

    Thomas

  • Was ist mit dem Gefahrstoffbeauftragten?????

    Der wird sogar in NRW durch die BezReg gefordert.

    Hallo Thomas,

    ich bin kein NRW'ler (mehr) also vielleicht kannst Du mir kurz etwas helfen.

    Meines Wissens ist der Begriff des "Gefahrstoffbeauftragten" in keinem Rechtsbereich, auch der Gefahrstoffverordnung, definiert. Gibt es in NRW tatsächlich eine wie auch immer geartete Verordnung, die das tut?

    Danke.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Meines Wissens ist der Begriff des "Gefahrstoffbeauftragten" in keinem Rechtsbereich, auch der Gefahrstoffverordnung, definiert

    Fachkunde wird erwähnt aber sonst nichts.

    Dann gibt es den DGUV Grundsatz 313-003 der so ein bisschen in die Richtung spielt.

    Grundsätzlich würde ich auch hier, ohne belastungsfähige Aussage, meiner GF nicht pauschal die Installation eines GB "nahelegen".

    vollkommen richtig! War auch nicht meine Absicht. die Frage tauchte auf und hiess kümmer Dich mal. mache ich ja auch gerne. Ich fand halt nichts handfestes um zu sagen "JA" oder "NEIN", denn die Frage die folgt ist, was kostet das....

    Ich würde mir mal das Abfallregister zeigen lassen. Übergibt nur die Technik?

    offiziell ja. Weil der Versorgungshof, wie er genannt wird, in deren Verantwortung liegt.

    Das Abfallregister wird leider nicht allzu gut gepflegt.

    sogar in NRW durch die BezReg

    welche denn konkret?

    ja in NRW wird ganz viel gefordert. An Rechtsgrundlagen mangelt es meistens. Da wird willkürlich was rein interpretiert....

    :bremse:

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  • Das Abfallregister wird leider nicht allzu gut gepflegt.

    Das würde ich der GF übermitteln, denn ein nicht oder falsch geführtes Abfallregister ist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit, die je Einzelfall ein Bußgeld bis zu 50000.-€ nach sich ziehen kann. Da das Abfallregister 3 Jahre aufzubewahren ist + das laufende Jahr entsteht dadurch ein nicht zu vernachlässigendes Risiko für den Betrieb.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.