Kennzeichnung Gefahrenstofflager

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  • Hallo Zusammen,

    erstmal ein dickes Hallo an Alle hier im Forum. Ich finde das Forum hier echt praktisch und habe auch schon viel hier mitgelesen. Nun habe ich mich motiviert hier anzumelden, nachdem ich leider meine Frage nicht über die Suche beantworten konnte.

    Bei uns im Betrieb haben wir Sicherheitsschränke im Einsatz. Auf diesem Sicherheitsschrank klebt ein Aufkleber mit der Aufschrift : Gefahrstofflager : Zutritt für Unbefugte Verboten !

    Jetzt hat die externe SIFA beim Rundgang bemängelt, dass an den Außentüren vom Raum, wo der Sicherheitsschrank steht, dieses Schild nicht vorhanden ist und nachgerüstet gehört. Normalerweise würde uns das nicht stören, nur ist es so, dass die Außentüren direkt ins Freie gehen und gleich der Bürgersteig angrenzt. Unsere Außentüren vom Lager sind aus Glas und wir würden ungerne die Außenhülle der Firma mit Schildern "zukleistern", wenn es nicht unbedingt notwendig ist.

    Gibt es dazu eine TRGS die explizit beschreibt, dass so ein Vorgehen notwendig ist ?

    Freue mich auf Eure Antworten :)

    LG Tyler

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  • Guckst du

    KomNet Dialog 13500

    Gruß

    Andy

    ...na DAS ist ja wieder eine Superantwort... :wacko:

    Anyway, zur Frage:

    Zugelassene Gefahrstoffschränke sind im Grunde genommen transportable Gefahrstofflager, die unter Beachtung der Installationsvorschriften nahezu überall aufgestellt werden können - sogar in Arbeitsräumen (Dafür sind sie defacto sogar gemacht).

    Da dieser also einen eigenen "Sicherheitsbereich" darstellt, ist die Umgebung im Rahmen entsprechender Vorgaben davon unabhängig und muß m.E. nicht gekennzeichnet werden - ich sehe zumindest keine Grundlage dafür.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    PS: ...welche Dimension hat denn euer Schrank, wenn dieser sogar, wie ich eurer Kennzeichnung entnehme, betreten werden kann?!?

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ...na DAS ist ja wieder eine Superantwort... :wacko:

    ...diente der Informationsweitergabe.

    Mir fehlt die Zeit für langatmige Meinungsäußerungen!

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Für mich ist so ein Sicherheitsschrank ein eigener "Raum". An diesem ist ja die Kennzeichnung, das würde mir genügen.

    Auf dem Feuerwehrplan sollte natürlich der Schrank auch vermerkt sein als Gefahrenstelle.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke für Eure Antworten,

    leider ist mir aufgefallen, dass doch so ein Schild nicht dranhängt.

    Habe ein paar Fotos angehängt. Würdet ihr die Bezeichnung am Schrank als ausreichend sehen oder soll wirklich nochmal die Außentür vom Lager mit "Gefahrstofflager : Zutritt für Unbefugte Verboten !" gekennzeichnet werden ?

    Viele Grüße

    Tyler


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  • Hi,

    die Kennzeichnung direkt auf den Türen der Sicherheitsschränke ist vollkommen ausreichend, da diese als eigener Lagerbereich gelten. Die Zugangstüren zu Aufstellorten von Sicherheitsschränken müssen nicht gekennzeichnet werden.

    Spannend ist in der Praxis die Frage, welche Warnzeichen auf die Zugänge gehören. Eine Vorgabe gibt es hier in der TRGS 510 nur für das Warnzeichen W021 (Bereiche mit mehr als 200 kg hoch-, leicht oder entzündliche Gefahrstoffe). Hier ist also der Betreiber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung gefordert, festzulegen, wann (Menge, Eigenschaften) welche Warnzeichen anzubringen sind.

    PS: Für einzelne Stoffe (z.B. Flüssiggas, radioaktive Stoffe) gibt es noch im zugehörigen Regelwerk stoffspezifische Vorgaben zur Kennzeichnung der Lagerräume.

    schöne Grüße