Eingriffschutz / Einklemmschutz E-Ameise

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Moin, ich suche mir nen Wolf zu dem Thema "Eingriffschutz Hubmast" an einer Mitgänger E-Ameise.


    Habe in einer Firma zwei alte E-Ameisen vorgefunden, welche keinen o.a. Schutz am Hubmast haben.
    Ich meine mich erinnern zu können, dass es da mal eine Pflicht zur Nachrüstung gab.
    Der Staplerprüfer meinte, dass es nicht nötig ist.

    Kann einer helfen? Danke

  • ANZEIGE
  • Moin,


    anderer Ansatz:


    https://www.bgrci.de/praxishan…a-126-schutzeinrichtungen


    Was willst du? Gefährliche Maschinenteile (ohne Zweifel ist der Hubmast eins) müssen abgeschottet werden. Bei den elektrischen Hubwagen macht man das recht gerne mit einer Klarsichtplatte. Vorteil: Schnell gemacht, volle Durchsicht und Maschenweite = Null.


    Wäre das ein Ansatz?


    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Auf die schnelle fällt mir die Maschinenrichtlinie 2006-42 EG ein:

    1. GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN

    1.3.7. Risiken durch bewegliche Teile

    Die beweglichen Teile der Maschine müssen so konstruiert und gebaut sein, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert sind; falls Risiken dennoch bestehen, müssen die beweglichen Teile mit trennenden oder nichttrennenden Schutzeinrichtungen ausgestattet sein.