Moin, ich suche mir nen Wolf zu dem Thema "Eingriffschutz Hubmast" an einer Mitgänger E-Ameise.
Habe in einer Firma zwei alte E-Ameisen vorgefunden, welche keinen o.a. Schutz am Hubmast haben.
Ich meine mich erinnern zu können, dass es da mal eine Pflicht zur Nachrüstung gab.
Der Staplerprüfer meinte, dass es nicht nötig ist.
Kann einer helfen? Danke