Bei steigenden infektionszahlenahlen zurück in den Präsenzunterricht

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  • Hallo zusammen,

    ich brauche einmal Eure Hilfe bei der Argumentationsfindung.

    Ausgangssituation:
    Wir sind eine Bildungseinrichtung (keine Schule), die als gGmbH firmiert. Unsere TN sind max .25 Jahre, meist aber <=18 jahre alt.

    Unser Hygienekonzept sieht das übliche vor:
    - Abstand halten, Maskenpflicht (seit dem 22.10. auch im Unterricht), verkleinerte Gruppen.

    - Personen mit Erkältungssymptomen haben daheim zu bleiben (bzw. werden heimgeschickt) und einen Arzt zu konsultieren (AU).

    - Tischdesinfektion bei "Schichtwechsel" (Die TN sind in 2 bzw. 3 Gruppen aufgeteilt, die nacheinander zum Präsenzunterricht kommen.)
    - Zwischen den Schichten befindet sich ein 30-Minuten-Fenster.

    - Seit dem 23.10. ruht der Präsenzunterricht vollständig. (Also am Anfang der "Neuen Deutschen Welle", wenn mir der Wortwitz gestattet ist)
    - Die TN werden seitdem elektronisch unterrichtet.

    - Wir werden nicht getestet. - Lehrer in Hessen haben seit dem 10. August 2020 die Möglichkeit sich (auf frewilliger Basis) alle 14 Tage testen zu lassen.

    - Einer unserer TN wurde vor 3 Wochen SARS-Cov-2-Positiv getestet und unter Quarantäne gestellt. - Das hatte aber auf uns keinen Einfluß, da er sich davor und danach im Praktikum befand und niemand von uns direkten/persönlichen Kontakt mit ihm hatte. (Für den Sachverhalt irrelevant, sollte aber erwähnt werden.)

    Heute erhielten wir die Mitteilung, daß wir ab Montag 02.11.2020 (also mit dem Inkrafttreten der neuen Beschränkungsmaßnahmen) den Präsenzunterricht "wie gehabt" wieder aufnehmen.

    In meiner Sifa-Funktion möchte ich nun eine Email an die GL schreiben, in der ich meine Bedenken dazu äussern möchte, mit dem Ziel das Homeoffice und die alternative Beschulung bis auf weiteres aufrecht zu erhalten bzw. wieder einzusetzen.

    Eine Gesetzesgrundlage für eine Fortsetzung des Homeoffice bzw. der alternativen Beschulung gibt es nicht, das ist mir klar.

    Meine Argumente:
    In meinen Augen sind wir eine "sonstige Ausbildungseinrichtung" nach §33 IfSG.

    (§35 IfSg muß ich unserer GL mal vorlesen, da kommt wieder Arbeit auf mich zu...)


    Wir haben als Betrieb den TN gegenüber eine Bildungsverpflichtung.
    Dem Gegenüber steht aber auch die Fürsorgepflicht des Betriebes den AN und TN gegenüber.

    Natürlich ist mir klar, das alternativer Unterricht einen Präsenzunterricht nicht vollumfänglich ersetzen kann.

    Aber wir haben die letzten 7 tage bewiesen das es geht und die Fürsorgepflicht ergiebt sich nicht nur aus §§ 3 ff. ArbSchG sondern auch aus §34 IfSg.

    Im letzteren ist SARS-Cov-2 nicht explizit gelistet. Aber Erkrankte können auch symptomfreie Ausscheider sein!

    Einige (nicht alle!!!) der TN sind recht verantwortungslos und müssen stetig ermahnt werden die Maske korrekt aufzusetzen. Die Zahl derer, die ihr AHA-Verhalten zum negativen ändern, sobald sie das Betriebsgelände verlassen haben, dürfte deutlich höher liegen.

    Einige der AN, darunter auch ich, gehören mehr als einer Risikogruppe an...

    Könnt Ihr ein paar Argumente für die Fortführung von Homeoffice und alternativer Beschulung hinzufügen?
    Darf ruhig Brainstormmäßig geäussert werden, ich selektiere dann, was auf unseren Fall zutrifft oder nicht.

    Vielleicht hilft meine Frage - oder besser die Antworten darauf - ja dem einen oder anderem von Euch auch.

    Vielen Dank schon jetzt,

    Micha

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Schwierig, wenn ihr tatsächlich alle hygieneregeln einhalten könnt. Andererseits ist die dringende Empfehlung der Regierigen, nach Möglichkeit auf Präsenzunterricht zu verzichten.

    Habt Ihr BG oder UK? wenn BG: mal dort anrufen, was die davon halten, und was sie dagegen haben..... Die sind wohl auf diese frage besser vorbereitet.

  • Was ich morgen mal machen werde, ist den Schulungsraum ausmessen und mit der DGUV-CO2-App abzugleichen. Stichwort "Lüftung"

    Die Werkstatthalle ist in 2 Bereiche geteilt: Werkstatt und Lager. - In beiden Bereichen findet derzeit kein Fachunterricht statt: In der Werkstatt nicht, weil die Abstandregeln nicht eingehalten werden können und im Lager nicht, weil die große Fläche als Schulungsraum genutzt wird. Die TN haben seitlich 3 Meter und nach vorne/hinten 2 Meter Abstand. Der Dozent steht bis zu 2.5 Metern vor den TN.

    Die Fläche habe ich nicht parat. Ich fahre morgen mal hin und messe das aus. Die mittlere Deckenhöhe schätze ich auf 5 bis 5,5 Meter.
    Der Werkstattbereich ist durch ein 2 meter hohes Regal, das Rückseitig komplett geschlossen ist, abgetrennt. daneben gibt es noch einen kleinen, Raum, der durch eine ~ 2.5 Meter hohe Wand abgeteilt ist, nach oben aber offen und durch einen Durchgang (keine Tür) zu erreichen ist.

    Die Fenster, 2x 1m² befinden sich in der Werkstatt und reichen zum durchlüften sicher nicht aus.
    Dann wäre da noch das Tor mit ~ 4 Metern Breite und 4.5 Metern Höhe...

    Soll ich das gesamte Raumvolumen zugrunde legen oder "nur" vom den Schulungsbereich?
    Für den gesamten Raum spricht, das es ja ein Raum ist, der ja nur durch halbhohe Wände die genannten Bereiche abteilt.
    Für die ausschließliche Berücksichtigung des Schulungsbereichs spricht, das dieser keine zu öffnenden Fenster hat.

    Die Warheit liegt natürlich dazwischen! Aber ich mir fehlt die Lust (und das Wissen) eine Simulation der "räumlichenLuftsrömungsverhältnisse unter Berücksichtigung störender Einbauten bei gleichzeitiger Einbeziehung thermodynamisch begründeter Turbu- und humanoider Flatulenzen" zu erstellen.:saint:

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • naja mit §33 IfSG "3. Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen," schießt Du Dir doch aber selber ins Bein -

    10. Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

    ...und offen heißt für mich, der Schulungsbetrieb läuft unter Anwendung des Hygienekonzeptes...

  • Hallo Micha,

    mir ist auch nicht ganz klar weshalb du nach Fehlern und nicht nach Lösungen suchst?

    Gruß Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • naja mit §33 IfSG "3. Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen," schießt Du Dir doch aber selber ins Bein -

    10. Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

    ...und offen heißt für mich, der Schulungsbetrieb läuft unter Anwendung des Hygienekonzeptes...

    Wir unterliegen meiner Meinung nach nicht dem schulischen Weisungsrecht der Länder, da wir ein Betrieb sind (gGmbH). Wir orientieren uns aber daran.

    Der von Dir angeführte Punkt 10 stammt aus dem Beschluss vom 28.10.2020 der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs*innen der Länder und ist völlig korrekt wiedergegeben.

    Da halte ich dann den Punkt 13 hoch:
    13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeitenmöglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene-und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist,Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führenKontrollen durch.

    Dieses werde ich auch in meinen Argumenten aufnehmen.

    mir ist auch nicht ganz klar weshalb du nach Fehlern und nicht nach Lösungen suchst?

    Ich suche nicht nach Fehlern, sondern weiteren/ ergänzenden Argumenten den Onlineunterricht (Lösung) beizubehalten.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K (30. Oktober 2020 um 12:23)

  • Heute erhielten wir die Mitteilung, daß wir ab Montag 02.11.2020 (also mit dem Inkrafttreten der neuen Beschränkungsmaßnahmen) den Präsenzunterricht "wie gehabt" wieder aufnehmen.

    In meiner Sifa-Funktion möchte ich nun eine Email an die GL schreiben, in der ich meine Bedenken dazu äussern möchte, mit dem Ziel das Homeoffice und die alternative Beschulung bis auf weiteres aufrecht zu erhalten bzw. wieder einzusetzen.

    ...dann habe ich das missverstanden.

    Gruß Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Ich hatte zwischenzeitlich telefonischen Kontakt mit einer TAP unserer BG:

    Zusammenfassung:

    • Sie kann das zurückschwenken vom Online- auf Präsenzunterricht bei steigenden Infektionszahlen auch nicht nachvollziehen.
      (In unserem Landkreis ist der Inzidenzwert von gestern auf heute um 21 gestiegen bzw. hat sich in 6 Tagen etwas mehr als verdreifacht)
    • Ich soll Rücksprache mit dem BA halten, ob und welche Argumente er zusteuern kann.
      (Wir haben auch unter den TN "aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftige Personen")
    • Die TAP hat mich auf mehrere PDF-Dokumente verwiesen, die ich (bis auf 1) schon hatte.

    Fazit:

    Ich werde meine Bedenken und die gesammelten Argumente nun formulieren und der GL zur Verfügung stellen.

    Meine Empfehlung wird lauten, die alternative Beschulung wieder aufzunehmen, bis sich der Inzidenzwert auf den Stand vom 22.10.2020 zurückentwickelt hat. - Ich nehme diesen Stand für mich als "Auslösewert" an, da der Präsenzunterricht am Folgetag kurz nach Betriebsbeginn eingestellt wurde.

    Mit dem BA werde ich elektropostalisch verkehren... :Lach:

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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