Hallo,
kann jemand was mit dem Begriff der Laserschutzanweisung anfangen?
Falls ja, woher kommt der Begriff (Rechtsverordnung)?
Konnte bei meiner Recherche im Netz dazu keine Quelle finden.
Danke.
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
kann jemand was mit dem Begriff der Laserschutzanweisung anfangen?
Falls ja, woher kommt der Begriff (Rechtsverordnung)?
Konnte bei meiner Recherche im Netz dazu keine Quelle finden.
Danke.
Meinst Du eine LaserschutzANweisung oder LaserschutzUNTERweisung?
Die UNTERweisungsgrundlage findest Du in der entsprechenden Verordnung. Wenn es um eine ANweisung geht, ist dieser Begriff wahrscheinlich gleichzusetzen mit einer entsprechenden Betriebsanweisung - auch hier sollten Dir die entsprechenden Rechtsgrundlagen geläufig sein...
In diesem Sinne
Der Michael
TROS Laserstrahlung (als technische Regel zur OSTRV)
In beiden Dokumenten kannst Du überall nach dem Begriff "Unterweisung" suchen - und wirst auch etwas finden
Der begriff "Laserschutzunterweisung" ist kein Rechtsbegriff. Du kannst ja alles unterweisen. Gänseblümchengießunterweisung, Buchsenschutzunterweisung, Gefahrstoffunterweisung... Nimm das Thema, packe "Unterweisung" dazu, und jeder weiß, was Du vorhast (bitte rechtzeitig benennen, um noch fliehen zu können).
Die Unterweisung ist durch den Vorgesetzten, wahlweise durch eine Person, die in etwa eine Ahnung hat, wovon sie spricht, durchzuführen. Üblicherweise hat der Laserschutzbeauftragte diese Befähigung.
Bei Laser Klasse 2 ist Unterweisungsinhalt:
- nicht reingucken
- wenn doch: Auge bewusst schließen und Kopf abwenden
- nicht dorthin ausrichten, wo unbeteligten ins Auge geleuchtet würde
- wenn montiert, Strahl begrenzen (zur Not auch mit einem Plättchen)
Bei Laser Klasse 1 ist der Unterweisungsinhalt:
- nicht zerlegen, bei Fehlfunktion sofort abstellen.
Ja danke erstmal für die Antworten.
Aber ich habe ja nach einer Laserschutzanweisung gefragt nicht nach einer Unterweisung.
Woher hast Du den Begriff?
Laserschutz-ein-weisung?
Ansonsten an die Duden-Kommission wenden, damit das neue Wort Angeführt... Äh... Eingeführt wird?
<...>kann jemand was mit dem Begriff der Laserschutzanweisung anfangen?
Nein.
Meinst Du vielleicht eine "Betriebsanweisung für Laser" oder eine "Durchführungsanweisung"?
Findet Ihr z.B. hier:
https://www.ta.hu-berlin.de/webcontent-1254
unter der Überschrift "Kohärente Optische Strahlung (Lasertrahlung)".
Für eine Betriebsanweisung wäre das meines Erachtens zu umfangreich, da die mehrere Seiten lang ist und viel allgemeines drin steht u.a. auch wie die Aufbauorganisation im Laserschutz ist.
Ich finde aber auch keine Grundlage warum man überhaupt so ein Dokument erstellen sollte.
Das läuft auf Arbeitsanweisungen also im Prinzip Betriebsanweisungen hinaus, um den organisatorischen Maßnahmen zur Expositionsbegrenzung zu genügen.
Hallo zusammen,
die Herkunft des angefragten Begriffes "Laserschutzanweisung" ist von hugoxy immer noch nicht beantwortet worden.
Für ionisierende Strahlung ist mir derBegriff "Strahlenschutzanweisung" durchaus geläufig - hatte zu beiden Bereichen
Praxisbezüge.
mfg.
Dann wäre analog die "Laserschutzanweisung" die "Gefährdungsbeurteilung optische Strahlung"....
die Herkunft des angefragten Begriffes "Laserschutzanweisung" ist von hugoxy immer noch nicht beantwortet worden.
Moin, doch, hat er:
Findet Ihr z.B. hier:
https://www.ta.hu-berlin.de/webcontent-1254
unter der Überschrift "Kohärente Optische Strahlung (Lasertrahlung)".
aber ganz nachvollziehen kann ich die Begrifflichkeit auch nicht.
Wobei die Herkunft der "Strahlenschutzanweisung" ja eigentlich geklärt ist.
https://www.dguv.de/fb-etem/faq/fa…isung/index.jsp
Aber für den Laserschutz?
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