Betriebsanweisung für eine nass-chemische Anlage

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  • Hallo,

    ich hab mal eine ganz allgemeine Frage zur BA für eine Anlage unter Verwendung unterschiedlicher Gefahrstoffe.

    Für eine chemischen Prozess, egal welcher Art, ist eine Produktionsanlage aufgebaut. Die Produktionsanlage kann als "eine" Anlage existieren oder durch "hintereinanderschalten" einzelner Module realisiert sein. Intern ist es aber eine Anlage für einen bestimmten Prozess (z.B. Vorreinigen, Reinigen, Galvanisieren, Trocknen). Das Produkt durchläuft die einzelnen Schritte automatisch, das System ist aber tlw. offen.

    Für die einzelnen Schritte werden unterschiedliche Gefahrstoffe und Gemische verwendet.

    Ich würde jetzt folgendermaßen vorgehen.

    Für den einzelnen Gefahrstoff erstelle ich eine BA, ähnliche kann ich zusammenfassen. Ist das notwendig?

    Bei der BA für die Anlage liste ich alle verwendeten Gefahrstoffe auf, beschreibe deren Gefahren und die getroffenen Schutzmaßnahmen (Atemschutz, Schutzbrille, usw.):

    Bei Einzelvorgängen an der Anlage beschreibe ich zusätzliche Maßnahmen (Nachsetzen von Chemie) oder den Wegfall einer PSA (Prozess starten).

    Zusätzlich beschreibe ich noch die mechanischen Gefahren und die getroffenen Maßnahmen.

    Reicht das oder muss in der BA für den Prozess bzw. der Anlage jeder Gefahrstoff mit seinen individuellen Gefährdungen und den getroffenen Maßnahmen beschrieben sein.

    Die Anweisung würde über mehrere Seiten gehen und wäre mehr als unübersichtlich.

    Muss der Mitarbeiter anhand der BA die genauen Angaben zum einzelnen Stoff einsehen können oder reicht es wenn angegeben ist, daß z.B. an der Anlage inhalative Gefahr vorliegt und ein Atemschutz (genau beschrieben) getragen werden muss?


    Ich bin für jede Antwort dankbar.

    VG Emil

    UNVERNUNFT HAT ZUKUNFT :rock2:

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  • Du kennst die DGUV-I 211-010 und 208-021?

    In einer Betriebsanweisung sind alle die Informationen aufzuführen, die für den Mitarbeiter wichtig sind um gefahrlos arbeiten zu können.

    Das heißt er muss die möglichen Gefährdungen und die dazugehörigen Schutzmaßanhmen nachlesen können.

    Sofern es möglich ist, kannst Du auch BA zusammenfassen. Lösemittel z. B. Die Symbole müssen gleich sein, Wenn möglich auch die H-Sätze.

    Ich habe das bei den Stoffen, die wir in der Chemie eingesetzt haben nie gemacht. Immer einzeln erstellt. So dass der MA nie überlegen musste, für welchen Stoff gilt das.

    Das macht auch das Unterweisen einfacher.

    Mechanische Gefahren sind in den BAs für Maschinen und Anlagen aufzuführen. Das habe ich getrennt. (Orange und Blaue Rahemen.)

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo Emil,

    sieh mal in die DGUV Regel 109-602 - da sind für etliche "Nassverfahren" die möglichen Gefährungen genannt.

    Gefahrstoffe zusammen fassen: Habe ich später nicht mehr gemacht, aber copy and paste. Meines Erachtens war damit

    die Verwaltung im Gefahrsstoffverzeichnis einfacher zu bewältigen - denn nur Veränderungen sind beständig . . .

    BA der Anlage: Da reicht ein Stoffverzeichnis evt. mit Symbolen mit dem Verweis auf die Betriebsanweisungen Gefahrstoffe -

    ggf. auch als Anlage.

    Unübersichtlichkeit ist nicht das Kriterium, sondern Vollständigkeit der Gefährdungsbeschreibungen.

    BA Gefahrstoffe: MA müssen diese einsehen können, denn in der BA steht ja wohl auch der spezifizierte Atemschutz - zugeordnet

    der speziellen Tätigkeit z. B. beim Bad nachschärfen.

    mfg.

    Uwe

  • Die BA für die Gefahrstoffe sind ja wahrscheinlich sowieso fällig. Somit würde ich in der BA für die Anlage auf die entsprechenden Gefahrstoff BA verweisen.

    Du kannst auch Deine Anlagen BA noch in die einzelnen Verfahren unterteilen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke für eure Antworten, ihr habt meine Ansicht bestätigt.

    Ich mache nun für die Gefahrstoffe jeweils eine BA, gleiche Lacke mit unterschiedlichen Farben fasse ich in einer zusammen soweit das SDB gleich ist.

    In der Anlage verweise ich auf die BA mit den notwendigen Schutzmassnahmen in Form von Symbolen und Text.

    Die BA der Anlage hängt aus, die der Gefahrstoffe sind in einer Datenbank welche frei zugänglich ist. Bei der Unterweisung werden alle durchgegangen.

    UNVERNUNFT HAT ZUKUNFT :rock2:

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