Unterweisung gem. §4 DGUV Vorschrift 1 in der Coronazeit

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  • Guten Morgen zusammen =)

    wie oben beschrieben stehe ich vor einem kleinen Problem und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

    Normalerweise machen wir die Unterweisung jährlich bei unserer Betriebsversammlung an der alle Mitarbeiter teilnehmen. Dies ist aus bekannten Gründen dieses Jahr relativ schwierig ;)


    Nun überlegen wir die Betriebsversammlung und die Unterweisung via Teams durchzuführen. Nur wie bekomme ich da einen Nachweis wer teilgenommen hat? Eine Unterschriftenliste wie bisher geht ja schlecht. Hat da jemand eine rechtssichere Idee?


    Danke vorab =)

    Let the music be your master

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  • Moin.


    Wir ziehen die Unterweisung in "Corona-gerechten" Gruppen durch. Alle sitzen auf Abstand und unterschreiben später eine Liste wie sonst auch. Der Raum wird vor jeder Gruppe gelüftet usw.

    Es hängt natürlich von den räumlichen Möglichkeiten ab und davon, ob man sich die Mühe machern will, die Unterweisung mehrfach zu halten.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Das Problem ist, dass wir insgesamt fast 400 Mitarbeiter auf ganz Deutschland verteilt haben. Für die Büromitarbeiter wäre diese Lösung evtl. machbar. aber die ganzen Außendienstler werden wir so nicht schaffen.


    Aber danke für den Hinweis.

    Let the music be your master

  • Kann man bei Teams nicht schauen wer sich eingewählt hat? Der hat dann auch teilgenommen. Das kann man ja auch zetral dokumentieren. Wichtig ist nur das es dokumentiert ist. Das muss nicht durch Unterschrift erfolgen.

    Ob er über Teams gleichzeitig seine Wäsche macht oder in der Betriebsversammlung schläft sollte kein großer Unterschied sein.

    Oder Eben ein Unterweisungsmarathon über eine Woche zu dem man die Außendienstmitarbeiter zu unterschiedlichen Zeitpunkten anrücken lässt.

  • Normalerweise machen wir die Unterweisung jährlich bei unserer Betriebsversammlung an der alle Mitarbeiter teilnehmen.

    Ich glaube nicht, dass da alle Mitarbeiter teilnehmen, es wird immer welche geben, die da Urlaub haben, krank sind oder anderweitig verhindert.

    Wie gelingt es Euch, die Mitarbeiter arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen in einer Betriebsversammlung zu unterweisen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ich glaube nicht, dass da alle Mitarbeiter teilnehmen, es wird immer welche geben, die da Urlaub haben, krank sind oder anderweitig verhindert.

    Wie gelingt es Euch, die Mitarbeiter arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen in einer Betriebsversammlung zu unterweisen?

    Ja, natürlich sind vereinzelt Mitarbeiter verhindert.


    Grob gesehen haben wir nur 2 bzw. 3 Mitarbeitergruppen. Bei der Unterweisung wird versucht auf jede Gruppe einzugehen.

    Let the music be your master

  • Genau das "wenn etwas passiert" sollte ja "safe" sein

    Glaubst Du dass eine Unterweisung als Massenabfertigung bei einer Betriebsversammlung "safe" ist?


    Wenn die Mitarbeiter tatsächlich relevante Unfallgefahren haben, sollten die Unterwerisungen anhand der konkreten Betriebsanweisungen in handhabbaren Gruppen und nicht unbedingt als Frontalbeschallung erfolgen.


    Wenn es nur um die "allgemeine Unterweisung" geht, die man in erster Linie zur Bürokratiebefriedigung macht, ist es m.E. egal ob die virtuell oder persönlich stattfindet. Da ist das einzige Haftungsrisiko, dass der Auditor später meckert....


    Wir dokumentieren Online-Schulungen mit Screenshots der Teilnehmerliste


    Gruß

    Schmandhoff

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  • Wir ziehen die Unterweisung in "Corona-gerechten" Gruppen durch. Alle sitzen auf Abstand und unterschreiben später eine Liste wie sonst auch. Der Raum wird vor jeder Gruppe gelüftet usw.

    So machen wir es auch ....

    ber die ganzen Außendienstler werden wir so nicht schaffen.

    In kleinen Workshops verteilt über das Jahr

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Virtuelles Meeting mit Anmeldung durch Firmenemail und schon habe ich über die Registrierungsliste meine "Teilnehmerliste". Die Signatur erfolgt dann via Namensfeld zur Eingabe und Signatur per Stick, Mouse, Pad oder Touch am Ende der Unterweisung...

  • Wäre eine Teilnahmebestätigung per mail vom eigenen mail-Account eine Lösung?

    Oder die Mitarbeiter senden dir schriftlich ihre Teilnahmebestätigung.

    Festzuhalten wäre die Version der Unterweisung, evtl. mit Inhalt (Vordruck) und das keine Fragen offen sind bzw. alles verstanden wurde.

    Die Präsentation mit Versionsnummer speichere ich mir ab und ändere sie nur wenn ich einen neuen Dateinamen vergebe. So habe ich anhand des Speicherdatum einen Nachweis über den Inhalt.

    UNVERNUNFT HAT ZUKUNFT :rock2:

  • Hallo Zusammen,


    ich schicke in Corona Zeiten jeden zu unterweisenden Mitarbeiter eine Mail mit der entsprechenden Power Point Präsentation und lasse mir per Mail bestätigen das alles gelesen und verstanden wurde. Der Schulungsnachweis wird dann bei den Mitarbeitern rumgegeben und unterschrieben.

    Ich weiß nicht ob dieses vorgehen rechtssicher ist aber es ist besser als gar nichts zu mal die Schulungsräume vom Konzern geschlossen wurden.

    Auch gibt es die Möglichkeiten über Web-Ex Schulungen durchzuführen da habe ich aber nicht so gute Erfahrungen mit unserer Technik gemacht.


    Wie gesagt wir verfahren so seit dem Anfang der Pandemie! Sollte sie in 1-2 Jahren vorbei sein werden wir wieder normal unterweisen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

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  • Mein Ansatz dieses Jahr war:

    - Screenshots während der Teams Schulung als Nachweis wer eingewählt war

    - soweit möglich im Nachgang die Teilnahmeliste unterschreiben lassen

    - bei denen die nicht unterschreiben konnten eine email in der sie mir die Teilnahme bestätigt haben


    Rechtssicher? Keine Ahnung, aber ein Ansatz bei dem ich mich gut fühle.


    Gruß,

    Carsten

  • bei deiner Vorgehensweise fehlt mir die persönliche Unterweisung ganz. Selbst bei meiner online-Unterweisung bin ich mir nicht sooo sicher. Zumindest hab ich aber hier die Möglichkeit der einen oder anderen Zwischenfrage um die "Aufmerksameit" zu prüfen und es ist für den Mitarbeiter einfacher, Fragen zu stellen.


    Ich denke auch, das es auf das Klientel bzw. die Tätigkeit ankommt.

    Einen Büroarbeitsplatz per Skype zu unterweisen ist einfacher als an einer grösseren Anlage mit tödlichen Gefahren. Die würde ich nur persönlich machen.

    UNVERNUNFT HAT ZUKUNFT :rock2:

  • ich schicke in Corona Zeiten jeden zu unterweisenden Mitarbeiter eine Mail mit der entsprechenden Power Point Präsentation und lasse mir per Mail bestätigen das alles gelesen und verstanden wurde. Der Schulungsnachweis wird dann bei den Mitarbeitern rumgegeben und unterschrieben.

    Ich weiß nicht ob dieses vorgehen rechtssicher ist aber es ist besser als gar nichts zu mal die Schulungsräume vom Konzern geschlossen wurden.

    KomNet sagt nein:


    Das einfache Aushändigen von Vorschriften/Betriebsanweisungen erfüllt nicht die Anforderungen an eine angemessene Unterweisung nach § 12 ArbSchG.

    Wie das allerdings in Corona Zeiten ausgelegt wird, muss sich herausstellen.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Ich wäre derzeit einigermaßen entspannt, was das Aushändigen betrifft oder die Online-Unterweisung. Corona sollte nicht alles rechtfertigen, aber wenn man die aktuellen schwierigen Bedingungen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt hat, sollte es akzeptabel sein.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Hallo Zusammen


    Vielleicht wäre es auch mal sinnvoll das sich die BG o. der Staat zu diesen Thema äusern würden.


    Wir werden zu diesen Thema eigentlich alleingelassen. Ich habe keine andere Möglichkeit zu unterweisen. Skype und Co gibt es bei uns nicht und die Schulungsräume sind zu klein und gesperrt. Web Ex ist zugelassen aber nicht jeder hat einen Computer und Telefon zum mithören oder Fragen zu stellen.

    Einzelunterweisungen ist zeitlich bei mir nicht drin, also wie unterweisen?


    Ich meine unsere vorgehensweise ist nicht optimal aber besser als nichts. Aussergewöhnliche Lagen erfordern eben aussergewöhnliche Maßnahmen.


    Ich kann meine jährlichen persönlichen Unterweisungen über Jahre nachweisen deshalb bin ich eigentlich entspannt. Bei Kontrollen wurden bis jetzt auch nur die Schulungsnachweise, der Schulungsplan und das vorhanden sein der GFB kontrolliert und dann abgenickt.


    Mal sehen was in nächster Zeit noch auf uns zukommt. Meiner Einschätzung nach wird es in nächster Zeit heiß zugehen wenn sich manche nicht an die Regeln halten wollen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Tja, da steht dann Gesundheitsschutz vs. Gesundheitsschutz.


    Ich hege ja die Hoffnung das diese Krise dazu beitragen wird, die "Nicht face-to -face Unterweisung" endlich mal zu etablieren und das antiquierte Festhalten an uralten und nicht mehr zeitgemäßen Formen zu durchbrechen.


    Für den Moment, wo selbst im privaten Umfeld nicht mehr als 10 Personen zusammenkommen dürfen, steht eine persönliche Unterweisung überhaupt nicht zur Diskussion. Hier lasse ich mich dann auch gerne auf Rechtsstreitigkeiten und Diskussinen mit TAP und GAA ein...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Warum wieder BG oder Staat bemühen wenn der Unternehmer einfach mal den Ar*** hoch bekommen muss und den Schritt ins 21. Jahrhundert wagt.


    Telekonferenzen, Videochats, Onlineschulungen - viele reagieren so, als ob das spektakuläre Erfindungen zu Zeiten Coronas sind. Selbst das Thema digitale Signaturen ist seit Jahren durchgekaut und festgelegt. Man muss nur machen.


    Aber ich sehe in vielen Firmen, dass der Weg darin gesehen wird Funkmaus, Windows 10 und LCD Display anzuschaffen wenn sie von technischer Innovation sprechen. :rolleyes: