Arbeitsunfall hochstufen

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  • Hallo zusammen,

    wir hatten einen Unfall, welcher lediglich eine Prellung darstellte.

    Der Mitarbeiter hat den Zwischenfall unmittelbar gemeldet und hat den Tag (Donnerstag) und den Tag darauf gearbeitet (Freitag).

    Ab dem Montag hatte der Mitarbeiter Urlaub. An diesem Montag ist der MA dann zum Arzt gegangen und hat sich in Bezug auf diesen Unfall krankschreiben lassen.

    Dass der Urlaub soweit aufgehoben wird und die Tage zu einem anderen Zeitpunkt aufgenommen werden können ist klar und hier nicht relevant.

    Wie steht es nun mit der Meldung bei der BG?

    Der Unternehmer sagt, dass wir das Ereignis nicht weiterleiten müssen, da der MA erst nach 4 Tagen zum Arzt gegangen ist.

    Ich sehe das anders.

    Wer hat hier recht?

    Vielen Dank vorab!

    :512:

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  • Der Unternehmer sagt, dass wir das Ereignis nicht weiterleiten müssen, da der MA erst nach 4 Tagen zum Arzt gegangen ist.

    Ich sehe das anders.

    Siehst du richtig. Sobald ein Mitarbeiter durch einen Arbeitsunfall länger (voraussichtlich) als 3 Tage arbeitsunfähig ist, ist er meldepflichtig. Ist auch im Interesse des Mitarbeiters, zwecks Beweislast gegenüber der BG bei Folgeschäden.

  • Wenn der Arzt das der BG gemeldet hat, wird sich die BG melden. Wenn nicht: vergiss es, es ist nicht Aufgabe des Unternehmens, medizinische Sachverhalte am Schreibtisch nachzuvollziehen. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Prellung und Krankschreibung ist aus den gegebenen Informationen nicht objektiv nachvollziehbar.

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  • Genau - und dann füllt man die Unfallmeldung aus: Unfall - Prellung - Arztbesuch - weiter arbeitsfähig. Fertig - und die Wahrheit.

    Die andere Frage ist, ob der Mitarbeiter durch die BG versichert ist. Diese Fragen klären die beiden unter sich.

    Last but not least kann die Frage sein, was zu diesem Unfall geführt hat, ob Maßnahmen erforderlich sind. Diese Frage ist zwischen BG und Unternehmen zu klären.

    Das alles sind nur Formalitäten und nicht zum Nachteil des Versicherten, wenn die Firma jetzt keinen Unfall nachträglich an die BG meldet.

  • und die BG wird fragen warum erst mit zeitlichen Verzug ein Arzt aufgesucht wurde...

    Da gilt es auch zu klären

    • wer hat die Erstversorgung gemacht
    • wer hat entschieden, dass er weiter arbeiten kann
    • warum wurde kein Schonarbeitsplatz eingenommen
    • warum wurde nicht vorsorglich ein Arzt konsultiert

    Selbst im Freizeitsport beim Umknicken - Druckverband und ab ins KH und Bänder und co. checken lassen. Der letzte "Umknicker" hatte eine Knöchelabsplitterung - hat er nicht gemerkt - das Röntgenbild hat es gezeigt und der Arzt meinte "Gut, dass sie hergekommen sind, der Splitter hätte wandern können...