Hallo zusammen,
wir hatten einen Unfall, welcher lediglich eine Prellung darstellte.
Der Mitarbeiter hat den Zwischenfall unmittelbar gemeldet und hat den Tag (Donnerstag) und den Tag darauf gearbeitet (Freitag).
Ab dem Montag hatte der Mitarbeiter Urlaub. An diesem Montag ist der MA dann zum Arzt gegangen und hat sich in Bezug auf diesen Unfall krankschreiben lassen.
Dass der Urlaub soweit aufgehoben wird und die Tage zu einem anderen Zeitpunkt aufgenommen werden können ist klar und hier nicht relevant.
Wie steht es nun mit der Meldung bei der BG?
Der Unternehmer sagt, dass wir das Ereignis nicht weiterleiten müssen, da der MA erst nach 4 Tagen zum Arzt gegangen ist.
Ich sehe das anders.
Wer hat hier recht?
Vielen Dank vorab!