Bauliche Anforderungen bei Lagerung von Gefahrstoffen nach Gefahrstoffklasse 7

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  • Servus und Hallo zusammen,

    ich hoffe das SIFA-Board kann mir bei meinen Fragen helfen. Hier erst einmal die Problemstellung.
    Ein Kunde hat ein Gebäude zur Vermietung ausgeschrieben und wurde jetzt von einem Transportunternehmen angefragt.
    Das Transportunternehmen ist ein auf Gefahrstoffspezialisierter Betrieb, vor allem für die Gefahrstoffklasse (GFSK) 7 tätigt dieses Transporte.
    Mein Kunde hat nun Fragen, die ich Ihm adhoc nicht beantworten kann. Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig helfen.
    Ich habe gelesen, dass es unterschiedliche Einteilungen in der GFSK 7 gibt.
    Ergeben sich aus dieser Einteilung,unterschiedliche bauliche Anforderungen?
    Mir würde da jetzt als erstes die Menge, Dauer der Lagerung und die Art (Strahlenart) der gelagerten Materialen einfallen.

    Müssen angrenzenden Unternehmen benachrichtigt werden?

    Welche Pflichten als Vermieter können da auf einen zukommen?

    Ich habe geraten, sich Informationen zu der Art und Menge der zu lagernden Materialen zu holen und dann bei dem zuständigen Gewerbeamt und/oder Bauamt nachzufragen.

    Auf was muss ich noch achten?

    Besten Dank im Voraus,

    Kevin

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  • Eine Gefahrstoffklasse 7 nach Gefahrstoffrecht gibt es nicht. Ich vermute Du meinst die Klasse 7 nach Gefahrgutrecht bzw. die Lagerklasse 7.

    Das fällt dann weitgehend unter das Strahlenschutzrecht und die dort gültigen Regelungen.

    Zunächst wäre relevant, ob eine solche Lagerung in dem Gebäude überhaupt zulässig ist. Das kann man unter Umständen der Baugenehmigung entnehmen. Je nach Strahlerart und Abschirmung durch die Verpackung dürften auch bauliche Anforderungen entstehen, die bis zur Einhausung in Blei führen können.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.