Bundestag: Verpflichtende Ladung/digitale Hinterlegung der Gefährdungsbeurteilung auf einem staatlichem Portal durch Arbeitgeber

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  • Ich habe mal gelernt, wer schreibt der bleibt.

    Alles schriftlich machen. Ich mache sogar Gesprächsnotizen, wenn irgendetwas gesagt wurde, was ich vielleicht für später benötige. Natürlich informiere ich darüber, dass ich eine GN gemacht habe. :)

    Ich lass mir doch nicht ans Bein brunzze......

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Natürlich informiere ich darüber, dass ich eine GN gemacht habe. :)

    Ich lass mir doch nicht ans Bein brunzze......

    Mir werden die GN von der GF untersagt; ernsthaft. Ich schreibe sie natürlich trotzdem. Muss ja keiner wissen, woher mein Elefantengedächtnis kommt ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Mir werden die GN von der GF untersagt; ernsthaft. Ich schreibe sie natürlich trotzdem. Muss ja keiner wissen, woher mein Elefantengedächtnis kommt ...

    eben....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Mir werden die GN von der GF untersagt; ernsthaft.

    Ok und wer schreibt sie dann? Also offiziell? Und warum untersagt er Dir diese? Will er etwa die Abteilungsleiter (denen er ja Verantwortung übertragen hat) in die Pflicht nehmen?

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Ok und wer schreibt sie dann? Also offiziell? Und warum untersagt er Dir diese? Will er etwa die Abteilungsleiter (denen er ja Verantwortung übertragen hat) in die Pflicht nehmen?

    Gesprächsnotizen, Gedächtnisprotokolle etc. will er generell nicht haben. Er verbietet das allen, auch den Abteilungsleitern. Er selbst macht auch alles nur mündlich und will Dienstags nicht mehr wissen, was er Montags gesagt hat. Grausig ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Er selbst macht auch alles nur mündlich und will Dienstags nicht mehr wissen, was er Montags gesagt hat. Grausig ...

    Oh erinnert mich verdächtig n meinen alten Chef. Dieser wollte allerdings schon ne Stunde später schon nichts mehr wissen..... Zeit, um ne neue Stelle zu suchen oder abzuwarten, bis er den Fetteimer so richtig trifft und nicht auf eure Hilfe hoffen kann.


    Viel Erfolg!


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Danke Frank. Bin gespannt. Er ist Ü70 und lebt in seinem eigenen Film. Nach Besprechungen mit ihm schütteln die Leute den Kopf und wissen nicht, wovon er gesprochen hat oder was er überhaupt wollte. Könnte interessant werden, an der Neugestaltung des Hauses mitzuwirken ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo,


    neues aus dem Bundestag in Sachen Arbeitsschutz,

    in der Kurzfassung:

    04. Arbeitsschutz leistet Beitrag in der Coronakrise

    Gesundheit/Antwort

    In der aktuellen Pandemie leistet der Arbeitsschutz nach Ansicht der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zu Unterbrechung von Infektionsketten auf betrieblicher Ebene. Die früh getroffenen Vorkehrungen ermöglichten wirtschaftliche Aktivitäten bei gleichzeitiger Sicherstellung des Infektionsschutzes, heißt es in der Antwort (19/23640) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/22833) der Linksfraktion. Der Arbeitsschutzstandard treffe bei Beschäftigten, Betrieben und Aufsichtsbehörden gleichermaßen auf hohe Aufmerksamkeit. Dies gelte gerade auch in der Landwirtschaft, dem Gartenbau sowie in Verarbeitungsunternehmen.


    Die relevanten Drucksachen dazu:

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/236/1923640.pdf

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/228/1922833.pdf


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    aus dem Bundestag in Sachen Arbeitsschutz:

    03. Arbeitsunfälle zu Hause vermeiden

    Beschäftigte im Homeoffice haben eine besondere Eigenverantwortung, um auch zu Hause Arbeitsunfälle oder das Entstehen von Berufskrankheiten zu vermeiden. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren würden alle Beschäftigten des Bundes nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes regelmäßig unterwiesen, heißt es in der Antwort. Gemäß Arbeitsschutzgesetz bestehe eine Mitwirkungspflicht der Beschäftigten und somit insbesondere im Homeoffice eine Eigenverantwortung hinsichtlich der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen. Gegen den Willen der Beschäftigten hätten Arbeitgeber jedoch kein Zutrittsrecht zum Arbeitsplatz zu Hause und damit auch keine Möglichkeit zur Überprüfung der Vorgaben, schreibt die Regierung.


    Vollständig:

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/243/1924313.pdf


    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/238/1923842.pdf


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Beschäftigte im Homeoffice haben eine besondere Eigenverantwortung, um auch zu Hause Arbeitsunfälle oder das Entstehen von Berufskrankheiten zu vermeiden

    Haben das nur Beschäftigte im Homeoffice :/

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Haben das nur Beschäftigte im Homeoffice :/

    nein, aber im Gegensatz zur Arbeits- oder Betriebsstätte haben sie Einfluss auf die Umgebung im Homeoffice. Die hat der Arbeitgeber dort nicht. Deswegen eben eine besondere Eigenverantwortung.

  • Ich bin ja selbst im HOME OFFICE aber nach meinem Wissensstandd ist das ein bischen eine Grauzone, und man darf es nicht mit einem Telearbeitsplatz der vom Arbeitgeber eingerichtet wird vergleichen oder sehe ich das falsch ? Was passiert wenn ich zuhause die Treppe herunterfalle weil ich evtl. Unterlagen holen muß ?

  • Was passiert wenn ich zuhause die Treppe herunterfalle weil ich evtl. Unterlagen holen muß ?

    DAS wird Dir im Falle eines Falles ein entsprechender Richter in seinem abschließenden Urteil sagen. Alle anders lautenden "Vorhersagen" wären schlicht und einfach, erwiesenermaßen, Blödsinn. Es gibt hier einen Haufen völlig gegensätzlich lautender Urteile.


    Also - immer schön vorsichtig, auch zu Hause!!! ;)


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Ist aber schon merkwürdig, der Arbeitgeber schickt einem ins Home office Aufgrund von Infektionsschutz aber man verliert hier evtl. seinen Versicherungsschutz ??:cursing: Ich denke es wird einen rasanten Anstieg von Unfällen im Bereich Home Office geben, gerade wegen Corona, da muß der Gesetztgeber dringend nachlegen.

  • Ich bin ja selbst im HOME OFFICE aber nach meinem Wissensstandd ist das ein bischen eine Grauzone, und man darf es nicht mit einem Telearbeitsplatz der vom Arbeitgeber eingerichtet wird vergleichen oder sehe ich das falsch ? Was passiert wenn ich zuhause die Treppe herunterfalle weil ich evtl. Unterlagen holen muß ?

    bist du im Homeoffice oder arbeitest Du einfach via Laptop von zu Hause? Gibt es eine GBU? Gibt es eine Checkliste, welche du bearbeitest hast, um nachzuweisen, dass dein Büroarbeitsplatz zu Hause die Anforderungen erfüllt? Ist die Technik vom AG bereitgestellt? Wenn nicht, gibt es Betriebsvereinbarungen?


    Wenn das alles mit Ja beantwortet wurde und Du zu Hause verunfallst, solltest Du auf der sicheren Seite sein, sofern keine Fahrlässigkeit nachweisbar. Aber wie #53 schon geschrieben: "Das letzte Wort hat immer der Richter"

  • Ist aber schon merkwürdig, der Arbeitgeber schickt einem ins Home office Aufgrund von Infektionsschutz aber man verliert hier evtl. seinen Versicherungsschutz ??:cursing:

    Meine, bitteschön ganz persönliche, Meinung hierzu: Zu Recht!


    Dein Heim ist Dein Reich. Hier hast ausnahmsweise mal Du selbst für Ordnung zu sorgen und Dich entsprechend zu verhalten.


    Ich halte es für ein sehr großes Entgegenkommen, das sich BG'en überhaupt mit solchen Sachen Beschäftigen und z.T. solche Unfälle anerkennen. Ich würde den Bereich tatsächlich komplett aus dem Versicherungsschutz ausklammern.


    Aber: Das sehe ich halt ganz persönlich so.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin,


    Auszug aus dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit.

    Zitat von Referentenentwurf Mobile-Arbeit-Gesetz (MAG)

    Durch eine Änderung des SGB VII soll sichergestellt werden, dass die gesetzliche Unfallversicherung auch für das mobile Arbeiten greift (§ 8 SGB VIII-E).

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Wenn das alles mit Ja beantwortet wurde und Du zu Hause verunfallst, solltest Du auf der sicheren Seite sein

    Darauf würde ich mich nicht verlassen. Problem beim Homeoffice ist ja die Abgrenzung zur privatwirtschaftlichen Tätigkeit. Falle ich vom Arbeitsstuhl ist anzunehmen, dass dies beruflich war, falle ich die Treppe herunter ist erst einmal zu hinterfragen, warum ich über die Treppe gegangen bin? War es beruflich veranlasst oder aus privatwirtschaftlichem Grund. Da hier der Nachweis oft schwer ist, ist es auch verständlich, dass die BGen hier gerne ablehnen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ... War es beruflich veranlasst oder aus privatwirtschaftlichem Grund. Da hier der Nachweis oft schwer ist, ist es auch verständlich, dass die BGen hier gerne ablehnen.

    Daher meine Nachricht nicht auseinanderreisen und den letzten Satz berücksichtigen. Es ging erst einmal mit GBU, Check etc. eine saubere Grundlage zu schaffen. Im Schadensfall muss das wie und warum natürlich geklärt werden und ggf. wird es ein juristischer Fall.

  • falle ich die Treppe herunter ist erst einmal zu hinterfragen, warum ich über die Treppe gegangen bin? War es beruflich veranlasst oder aus privatwirtschaftlichem Grund. Da hier der Nachweis oft schwer ist, ist es auch verständlich, dass die BGen hier gerne ablehnen.

    Die Frage stelle ich mir jedes mal wenn ich im Home Office bin. Da der Empfang in meiner Wohnung so schlecht ist muss ich zum Telefonieren nach oben ins Schlafzimmer gehen. Mein Arbeitsplatz kann jedoch aus Platzmangel nicht nach oben verlegt werden. Wenn ich da jetzt falle muss ich der Unfallkasse erklären was ich geschäftlich in meinem Schlafzimmer gemacht habe :Lach:.