Am besten ihr schleppt euch verunfallt ins Geschäft und stürzt noch einmal im Büro oder die Treppe runter. Einstechen nicht vergessen.
Bundestag: Verpflichtende Ladung/digitale Hinterlegung der Gefährdungsbeurteilung auf einem staatlichem Portal durch Arbeitgeber
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SimonSchmeisser -
26. Oktober 2020 um 08:53 -
Erledigt
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was ich geschäftlich in meinem Schlafzimmer gemacht habe
Du mußt ja nicht alles erzählen.
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Hallo,
Neues aus dem Bundestag:
01. 2,2 Millionen Arbeitsunfälle im Jahr 2019
Arbeit und Soziales/Antwort
Weil der Begriff der "Gefährlichen Arbeit" im staatlichen Arbeitsschutz nicht definiert ist, kann es dazu auch keine statistische Erfassung geben. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26167) auf eine Kleine Anfrage (19/25776) der Fraktion Die Linke, in der diese sich nach dem Ausmaß gefährlicher Arbeit und Arbeitsunfällen erkundigt hatte. Die Bundesregierung schreibt weiter, dass sie wegen der fehlenden Definition auch keine Erkenntnisse zur Anzahl von Beschäftigten, die "gefährliche Arbeiten" verrichten, habe. Auch der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) würden dazu keine Daten vorliegen. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass im Jahr 2019 bei der DGVU und den Berufsgenossenschaften rund 1,2 Millionen nicht meldepflichtige Arbeitsunfälle und rund eine Million meldepflichtige Unfälle gemeldet wurden.Vollständige Fassung Anfrage/Antwort:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/261/1926167.pdf
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/257/1925776.pdf
und
02. Mehr Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt
Gesundheit/Unterrichtung
Die Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt kann nach Ansicht der Bundesregierung noch ausgebaut werden. Sinnvoll sei eine bessere Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsförderung durch mehr Transparenz der jeweiligen Zuständigkeiten und Beratungsangebote, heißt es im ersten Präventionsbericht, wie aus einer Unterrichtung (19/26140) der Bundesregierung hervorgeht.
Vollständige Fassung: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/261/1926140.pdf
Gruß
Simon Schmeisser
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Danke für die Links!
Weil der Begriff der "Gefährlichen Arbeit" im staatlichen Arbeitsschutz nicht definiert ist, kann es dazu auch keine statistische Erfassung geben.
mhm... ob da jemand seine eigenenen Verordnungen nicht kennt. Was unter Gefährliche Arbeiten fällt ist z.B. in der RAB10 beschrieben (Konkretisierung der BaustellV).
Die DGUV hat in der DGUV V 1 die gefährlichen Arbeiten auch drinne, die in der DGUV R 100-001 konkretisiert werden.
Das dies natürlich nicht dazu führt, dass die gefährlichen Arbeiten statistisch erfasst werden ist klar. Aber nicht definiert, naja da hat es sich jemand einfach gemacht
Gruß
Stephan
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Es gibt keine verbindliche klare Definition der gefährlichen Arbeit mit eindeutigen Kriterien. Es ist dem Arbeitgeber überlassen, zu beurteilen, ob in seinem Betrieb gefährliche Arbeiten durchgeführt werden anhand schwammiger Formulierungen in Verbindung mit einer Aufzählung von möglichen Beispielen. Insofern fehlt tatsächlich eine allgemeingültige belastbare Definition dieser Begrifflichkeit, die Voraussetzung für eine vernünftige statistische Erfassung und Auswertung wäre .
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keine verbindliche klare Definition der gefährlichen Arbeit
Die gibt es in der RAB 10 für den Baubereich schon
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Die "Soft-Definition" ist:
"Gefährliche Arbeiten sind solche, bei denen eine erhöhte Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen oder aus der Umgebung gegeben ist, weil keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können."
Ein weiteres Soft-Kriterium ist, wie schnell oder ob jemand überhaupt Hilfe herbeiholen könnte. Dabei ist zu betrachten, welcher Gefährdung die Person überhaupt ausgesetzt ist. Wenn sich jemand auf Grund der Arbeitsaufgabe so verletzen kann, dass er/sie/es sich danach selbständig keine Hilfe herbeiholen kann, dann haben wir eben diese erhöhte Gefährdung.
Also nähen an einer Nähmaschine kann den Finger kosten, aber ist nicht tödlich. Da muss man laut GBU einschätzen, ob der Betreffende nach dem Ereignis noch ausreichend handlungsfähig ist. Wie gesagt: die Bewertung muss streng die Arbeitsaufgabe betreffen, UND die persönlichen Leistungsvoraussetzungen des Mitarbeiters berücksichtigen. Dass man immer sterben kann, bei allen Tätigkeiten, außen vor.... Dass jeder spontan sterben kann (z.B. Aneurisma) auch außen vor, sonst können wir Keinen allein lassen.
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