Bundestag: Verpflichtende Ladung/digitale Hinterlegung der Gefährdungsbeurteilung auf einem staatlichem Portal durch Arbeitgeber

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Die Arbeitsschutzämter sind Ländersache. Was soll der Staat damit? TAPs sind knapp. Dafür werden dann wieder ein paar frische Physikerinnen (natürlich promoviert) bei den Ämter eingestellt, welche dann nach der Probezeit gleich wieder weg sind, weil in anderen Umständen.:bö: :lol::033::nuhr:* Autsch*

    Wie immer herzerfrischend :Lach:.

    Wenn man was ändern will, muss man auch mal den großen Weg gehen. Bund-Länder-Verschiebungen sind derzeit doch sowieso in der Debatte. ;)

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    Ich würde gern wissen, ob die TABs schon etwas dazu gesagt haben.

    Höchstwahrscheinlich gar nix. Aktuell ist es nur eine

    Idee, die ihre Unterstützung sucht. Da es an Unterstützung

    dieser Idee mangelt, wird es hier zu keinen großen Beratungen

    im Bundestag kommen, es wird lediglich noch eine Stellung-

    nahme vom zuständigen Ministerium eingeholt.

    Letztlich wird diese Idee aber im Sand verlaufen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich lese da "Die Gewerbeaufsichtsämter sind aus quantitativen Gesichtspunkten überhaupt nicht in der Lage, diese Pflichten großflächig zu überwachen und durchzusetzen. "

    Warum stattet man sie personell nicht entsprechend aus?

    Ich lese da auch "jeder Arbeitgeber verpflichtet wird, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung auf ein staatliches Portal zu laden und digital zu hinterlegen."

    Die Form der GBU ist allerdings nicht vorgeschrieben, wie soll dann das funktionieren? Als PDF Dokument oder was?

    Auch wird es kaum einen Betrieb geben, der nur eine GBU hat, sondern eine Vielzahl. Was soll somit die Hochladefunktion bringen? Wer erkennt aus der Ferne, ob die GBU umfassend, vollständig und korrekt ist? Oder bei mehreren hochgeladenen GBU ob das jetzt alle Bereiche einer Firma abdeckt?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Auch wird es kaum einen Betrieb geben, der nur eine GBU hat, sondern eine Vielzahl. Was soll somit die Hochladefunktion bringen?

    und dazu noch die regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen.......

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ANZEIGE
  • Der spitzfindige Ketzer ist wieder da (allerdings ohne den Petitionstext gelesen zu haben...

    ...also meines Wissens heißt der Gesetzestext (§6 ArbSchG) "[...] aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung [...]"!

    Eine Pflicht zur Dokumentation der GB existiert definitiv nicht; dementsprechend gibt es auch keine GB zum Hochladen auf irgendwelche Seiten...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hmmmmmm.......

    Der spitzfindige Ketzer ist wieder da (allerdings ohne den Petitionstext gelesen zu haben...

    ...also meines Wissens heißt der Gesetzestext (§6 ArbSchG) "[...] aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung [...]"!

    Eine Pflicht zur Dokumentation der GB existiert definitiv nicht; dementsprechend gibt es auch keine GB zum Hochladen auf irgendwelche Seiten...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Ich kann mich erinnern, dass wir hier schon oft die Unterschrift unter den GBUen diskutiert haben. Also muss es auch etwas schriftliches geben, welches Unterschrieben werden kann. Und so faul wie wir SiFas sind, muss es eine Anforderung geben, sonst täten wir das Alles nicht machen.

    Unterschrift

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Hier steht ja auch nur, dass das Ergebnis der GBU dokumentiert werden muss, nicht die GBU an sich.

    Wenn ich z. B. eine Exceltabelle als Vorlage nutze, mit Beschreibung des Status Quo, Tätigkeiten und Gefährdungen, mit der Risikobetrachtung über Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere, dazu die korrigierenden Maßnahmen und Verantwortlichkeiten, wie soll ich das vom Ergebnis trennen? Verstehe ich mal wieder nicht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hier steht ja auch nur, dass das Ergebnis der GBU dokumentiert werden muss, nicht die GBU an sich.

    .....Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind....

    sagt für mich alles aus....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Du kannst auch einfach ein Protokoll schreiben in dem du Festhällst:

    GB durchgeführt Am TT.MM.JJJ

    Ergebnis: Maschine XY Sofort aus dem Verkehr zeihen

    Sonst keine Gefährdungen vorhanden.

    Wie willst du jetzt nachweisen, dass Du die Themen Beleuchtung, Lärm, Verkehrswege etc. behandelt und beurteilt hast? Ich dokumentiere alle möglichen Gefährdungen und beureile diese. Da reicht am Ende der Satz den du geschrieben hast a. m. S. nicht aus. Es bleibt in der Regel nicht nur bei einer Gefährdung.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Wenn ich z. B. eine Exceltabelle als Vorlage nutze, mit Beschreibung des Status Quo, Tätigkeiten und Gefährdungen, mit der Risikobetrachtung über Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere, dazu die korrigierenden Maßnahmen und Verantwortlichkeiten, wie soll ich das vom Ergebnis trennen? Verstehe ich mal wieder nicht.

    Natürlich ist die Formulierung des Gesetzestextes schwammig, sonst hätten viele Juristen keine Arbeit in ihrem Fachgebiet und würden Kunden vielleicht solche Fragen stellen: "Einzeln oder als Menü?"

    Wenn man eine Vorlage für das Spiel benutzt, ist es sicherlich nicht notwendig, am Ende die Sachen zu löschen, die zum Ergebnis geführt haben bzw. das Ergebnis in einer separaten Mappe anzeigen zu lassen. Das macht eine spätere Überprüfung der GBU viel schwieriger. Aber mein Verständnis sieht nach dem zitierten Paragraphen so aus:

    Haben sie die GBU gemacht? - Ja! - Mit welchem Ergebnis? - Soundso, hab ich hier auf dem Zettel. Liegt auf Server XYZ bei uns. - Ahja, okay, das genügt nach §soundso ...

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • CaThMa

    Einverstanden|?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Naja, aber das ist doch auch die Grundidee dahinter. Klar, kann nicht zugesichert werden ob die hochgeladenen GBU vollständig, allumfassend sind. Das "aktuell" ist dann schon einfacher zu lösen. Aber: Wer nicht hochlädt, hat nichts gemacht. Schick ich die Behörde zum Kontrollieren ZIELGERICHTET hin - Werkzeug hat so den grundlegenden Sinn erfüllt.

    ArbSchG §6 sehe ich auch so: die Dokumentenform ist nicht vorgeschrieben, dass es ein Dokument nachweislich geben muss schon.

    Bzgl. dem Maschinenbsp. denke ich, dass es eine Kontrollinstanz geben wird und wenn es nur ein Bot ist der die Datenlage nach grundlegenden Gefährdungsfaktoren wie Flucht- und Rettungswege, Arbeitsschutzorganisatsion, Notfallmanagement usw. absucht.

  • Mal wieder sehr erstaunlich, welche Diskussionen sowas auslösen kann...

    Ich wollte, ohne Mechanismen, Sinnhaftigkeiten u. Ä. in Frager zu stellen, einfach nur mal die Gesetzeslage in Erinnerung rufen. Recht in Deutschland entsteht nun mal nicht nach Empfindungen sondern nach Gesetzestexten. Wenn Ich also dem Richter die Frage aller Fragen stelle: "WO STEHT DAS?" (Also das ich die GB als solche dokumentieren muss.) wird er mir nur antworten können: "Nirgendwo!"

    Dies macht lediglich die Krux mit Rechtsvorschriften deutlich und, bezogen auf den Einganspost, die Tatsache, dass es immer noch "professionelle" Schlaumeier gibt, die so professionell gar nicht sind. Sie sind allerdings immer noch die gewählten Volksvertreter.

    Anyway, betrachtet meinen Beitrag also losgelöst von der Eingangsfrage einfach als nette Anektote.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ANZEIGE
  • Arbeitsschutzgesetzt, §6 Dokumentation

    Zitat: (1) Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefaßte Angaben enthalten.

  • Hallo,

    interessant die unterschiedlichen Auffassungen.

    Letztlich sind die Auffassungen aber unerheblich,

    da so der politische Prozess nicht funktioniert.

    Hätte diese Pet. eine breite Basis an Unterstützung

    und würde ein solches Vorhaben auch in der Regierung

    auf Unterstützung stoßen, so würde man die

    Rahmenbedingungen dazu schaffen. Ganz egal, ob

    diese jetzt -je nach Auffassung- bestehen oder

    nicht. Daher sind solche Diskussionen auch nicht

    zielführend. Die Diskussion ist in meinen Augen nur

    dahingehend relevant und möglich, ob man sowas

    begrüßen würde oder nicht.

    Unabhängig von diesem Sachverhalt, ist der Arbeits-

    sschutz aktuell im Bundestag ein großes Thema.

    Was man an zahlreichen Kleinen Anfragen an die

    Regierung sehr gut erkennen kann. So geht es aktuell

    um Themen wie Arbeitsschutz bei der Deutschen Bahn,

    in der Fleischindustrie, Arbeitsschutz für Feuerwehrleute

    usw.

    Antworten von der Regierung gibt es da größtenteils noch

    nicht. Teils muss man da einige Wochen warten.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010