PSA FFP2 Masken für Mitarbeiter, nicht im Gesundheitswesen, ohne G26 anzubieten?

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  • FFP2 Atemschutzgerät Kat. 1 = Angebotsvorsorge

    Rohbau - FFP wegen Staub etc. bei Tragezeiten von > 4 Std. kann als Pflichtvorsorge angesetzt werden...Abstimmungen hierzu mit BA.


    Wenn ich mir auf den Baustellen die steten Staubentwicklungen ansehe, auch recht sinnvoll. Aber die größte Hürde ist, die Jungs dazu zu bekommen die Dinger auch aufzusetzen. Zu den Staublungen kommt dann meist die Raucherlunge noch hinzu. Ist wahrscheinlich eine Reaktion darauf, dass in der Pause der Staub nicht mehr im Rachen kratzt, dann muss hier der Tabak das Kratzen erzeugen. Bei dem "Kraut" was manche konsumieren, stellen sich mir zusätzlich die Nackenhaare auf (aber das ist ja subjektiv).


    Aber was meistens vergessen wird, dass FFP halt PSA sind. Thema PSA Benutzerverordnung Einweisung und da PSA der Kat. 3 hier praktische Einweisung in richtige Anwendung. Alles fein mit Nachweis.

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  • Es handelt sich um eine Baustele, auf der permanent FFP 2 Masken auf grund der Corona Situation getragen werden müssen. So ist es seitens des generalunternehmers angeordnet. Tragepausen sind nicht vorgesehen. Aber genau das steht ja in der DGUV.


    Und da es sich, wie schon erwähnt, um ein Atemschutzgerät Kat. 1 handelt, würde ich gerne wissen, ob das einfach so machbar ist.

    Dazu kommt: schwere körperliche Arbeit, bei Wind und Wetter draussen (Ansteckungsgefahr sehr gering)


    Das Thema ist komplex....

  • Anordnung des GU aufgrund der Baustellenordnung?!


    BG Bau sagt FFP (wegen Corona) bei Nicht-Einhaltung-Mindestabstand. Diese Einschätzung erfolgt anhand der GBU der AN/NU...

    Wenn der GU für die öffentlichen Bereiche ebenfalls eine Tragepflicht von Masken festlegt, kann er das gern machen. Hier lässt aber selbst die BG den Spielraum zwischen MNS und FFP


    Nun lassen wir die Forderung des GU so stehen. Der AN/NU hat "qualifiziertes und befähigtes Personal bereitzustellen" - hier ergo Mitarbeiter hinschicken, die wissen, dass sie eine FFP zu tragen haben, die unterwiesen wurden in die Anwendung von PSA und eingewiesen/geschult ins Auf- und Absetzen und Lagern von FFP und die entsprechende Vorsorgeuntersuchungen erfüllen, sofern notwendig. Ohne wenn und aber ist FFP 2 Atemschutz Kat. 1 und laut ArbMedVV Anhang hat der AN/NU seinen Beschäftigten eine Angebotsvorsorge zu unterbreiten. Ob die Beschäftigten das Angebot annehmen, ist ein anderer Schuh.


    Tragepausen sind auch anhand der GBU des AN/NU festzulegen, da hat der GU gar kein Mitspracherecht. Wenn ich unsere Rohbauer sehe, da steht in der GBU unter Tragepflicht FFP2 aufgrund Corona - 75 min, danach 30 min ohne Maske (kann weiter gearbeitet werden, wobei Tätigkeiten unter Einhaltung AHA zu erfolgen hat), das max. 3 mal = 325 min des Arbeitstages (8,5 x 60 = 510 min). D.h. 2 Masken je Rohbauer pro Tag.

    Die Rohbauer haben per Mail das Angebot zur Vorsorgeuntersuchung erhalten und auch zu 100% angenommen.


    So von Kollege zu Kollege, da ich ja sehe, dass Du SiGeKo bist, was sagt denn der SiGeKo des BV zu der Thematik. Er muss ja aufgrund des Zusammenwirkens der Gewerke eine Vorgabe gemacht haben. Kurzer Blick in meinen S+G Plan (Abforderung der GBU von AN/NU - Prüfung durch SiGeKo - Umsetzungskontrolle durch BL des GU)

    Einmal editiert, zuletzt von USI ()

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  • Dazu kommt: schwere körperliche Arbeit, bei Wind und Wetter draussen (Ansteckungsgefahr sehr gering)

    hier noch eins...

    Mach Dir die Mühe und friemel die einzelne Tätigkeiten im Freien auf und versuche den Arbeitsablauf so zu planen, dass die Mindestabstände eingehalten werden können. Habe ich z.B. beim Rückbau Stb-Hochhaus gemacht. Betonschneideverfahren und dann Plattenweise anschlagen und weg. Da wurde der Arbeitsablauf so geplant, dass nie 2 Leute gleichzeitig an einer Stelle tätig waren. Somit war laut GBU für den Ablauf der Tätigkeit das Tragen der Maske hinfällig.


    Hat der GU auch erst geschimpft. Hab ich die BG zum Termin vor Ort eingeladen, die fanden das Richtig und Toll so. Thema beendet.

  • Danke, das ist doch mal Hilfreich.


    Der Gu ist ein japanisches Unternehmen, das die Sicherheitsbestimmungen aus Japan mitgebracht hat. Der Bauherr hat das abgesegnet. Auf dieser BAustelle laufen Sachen ab, die kann man sich nicht vorstellen.


    Machen wir uns nichts vor, das beste Mittel gegen Corona repektive CoVid19 ist immer noch der gesunde Menschenverstand. Die Anordnungen des GU sind aber größtenteils durch nichts zu erklären....

  • hier noch eins...

    Mach Dir die Mühe und friemel die einzelne Tätigkeiten im Freien auf und versuche den Arbeitsablauf so zu planen, dass die Mindestabstände eingehalten werden können. Habe ich z.B. beim Rückbau Stb-Hochhaus gemacht. Betonschneideverfahren und dann Plattenweise anschlagen und weg. Da wurde der Arbeitsablauf so geplant, dass nie 2 Leute gleichzeitig an einer Stelle tätig waren. Somit war laut GBU für den Ablauf der Tätigkeit das Tragen der Maske hinfällig.


    Hat der GU auch erst geschimpft. Hab ich die BG zum Termin vor Ort eingeladen, die fanden das Richtig und Toll so. Thema beendet.

    keine Chance.... ist ein Kraftwerksbau..... es laufen mittlerweile recht viele Gewerke hier rum.... Die BG war auch schon hier und von deren Seite rührt sich nix....

  • keine Chance.... ist ein Kraftwerksbau..... es laufen mittlerweile recht viele Gewerke hier rum.... Die BG war auch schon hier und von deren Seite rührt sich nix....

    Ah, meine Glaskugel sagt: Mitsubishi Hitachi Power Systems Europe.

    Dann springt wohl wer gerade bei Uniper Datteln 4 herum?! :D

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  • das beste Mittel gegen Corona repektive CoVid19 ist immer noch der gesunde Menschenverstand.

    Nein, das ist nicht das beste Mittel, denn bei vielen ist der gesunde Menschenverstand stark verkümmert, oder überhaupt nicht vorhanden und wenn es "bequemere Wege" gibt, existiert er einfach nicht.


    Wenn GU und Bauherr sich einig sind, gelten die von diesen vorgegebenen Regelungen. Im Zweifelsfalle können diese immer noch das Hausrecht geltend machen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wenn GU und Bauherr sich einig sind, gelten die von diesen vorgegebenen Regelungen. Im Zweifelsfalle können diese immer noch das Hausrecht geltend machen.

    Eine Vernünftige Kommunikation mit den Sicherheitsverantwortlichen des GU und Bauherrn ist erforderlich.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Nur für mich zur Info: die angesprochene Kat. 1 ist aber nicht die KAT. I der VO 2016/425?

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