FFP-Masken Rückkehr zur "Normalität"

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  • Moin,

    kurze Info zu FFP-Masken

    Zitat von AAMÜ


    FFP Masken – Rückkehr zur EU-Konformität11.08.2020Entsprechend § 6 Abs. 6 der Geschäftsordnung des AAMÜ wird der nachfolgende Beschluss veröffentlicht:Ausgehend von der Erkenntnislage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt es aktuell keinen Versorgungsengpass für partikelfiltrierende Halbmasken mehr.Damit ist eine zentrale Voraussetzung für die Ausnahmemöglichkeiten nach § 9 MedBVSV, nämlich die Mangelsituation, nicht mehr gegeben und Ausnahmegewährungen im Zusammenhang mit der erstmaligen Bereitstellung auf dem EU-Binnenmarkt nicht mehr statthaft. Mit dem Stichdatum 01.10.2020 wird den Wirtschaftsakteuren eine angemessene Übergangszeit eingeräumt. Beschluss:Die für Ausnahmemöglichkeiten und -entscheidungen nach § 9 Absatz 1 und 2 MedBVSV notwendige Mangelsituation ist ausgehend vom Schreiben des BMAS vom 31.07.2020 nicht mehr anzunehmen. Daher liegen spätestens ab dem 1. Oktober 2020 die Voraussetzungen für Ausnahmen nach § 9 Absatz 1 und 2 MedBVSV nicht mehr vor

    Zitat von Unfallkasse Hessen
    UKH Newsletter

    PSA wieder nach EU Verordnung 2016/425

    Ausnahmeregelung für FFP Masken entfällt

    Die Lieferschwierigkeiten zu Beginn der Pandemie sind behoben, deshalb gilt für filtrierende Halbmasken nun wieder zwingend die Verordnung (EU) 2016/425. Diese tragen eine CE-Kennzeichnung und sind in der Regel nach EN 149 geprüft. Befinden sich noch Masken im Verkehr, die der Ausnahmeregelung §9 Absatz 1, 2 und 3 MedBVSV entsprechen, dürfen diese noch aufgebraucht werden. Das heißt, Arbeitgeber*innen können ihren Beschäftigten bereits erworbene Masken als PSA zur Verfügung stellen, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Atemschutz getragen werden muss und diese Masken geeignet sind.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Sind die FFP-Masken wirklich schon wieder so gut flächendeckend verfügbar?

    Jep, derzeit keine Probleme, sich mit Nachschub einzudecken.

    Eigentlich sieht man aktuell auf der Straße, in den Arztpraxen etc. nur die chinesischen KN95-Masken.

    Die gekauften Masken müssen ja irgendwann aufgebraucht werden. ;)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • UVEX hat auf der A&A 2020 erzählt, dass die Lage auf dem Gesamtmarkt (Weltmarkt) bei FFP2- und FFP3-Masken (besonders bei FFP3-Masken) immer noch sehr angespannt ist und die Unterversorgung noch einige Monate andauern wird. Es kommt weiterhin zu erhöhten Preisen und es kann immer wieder zu Verfügbarkeitsproblemen kommen. Erschwerend kommt hinzu, dass immer noch viel zu viele gefälschte sowie nicht zugelassene Produkte im Umlauf sind.

    Positiv für die Lage in Deutschland ist, dass im Land immer mehr Produktionsstätten für FFPx-Masken hochgezogen werden und somit die Abhängigkeit vom Ausland stetig sinkt. Wobei ich diesbezüglich nicht beurteilen kann, in wie weit wir bezüglich der Rohstoffe von den Masken vom Ausland abhängig sind, weil ich mich noch nicht so im Detail mit der Maskenproduktion beschäftigt habe.

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  • Dürfen die KN95-Masken, die bereits in der EU in Verkehr gebracht wurden, noch verwendet werden?

    Lies mal den zweiten Kasten " Die Ausnahmeregelung für FFP Masken entfällt. Es gilt wieder zwingend die........

    Diese Anweisung gilt für Mitarbeiter (m/w/d) die gem. GBU in einem Medizinischen Bereich eine Maske (PSA) tragen müssen.

    Gilt nicht für den Asphaltierer.....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (28. Oktober 2020 um 08:03) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Bei uns lautet die Aussage von verschiedenen Lieferanten "uiuiui, da muss ich schauen, ob noch was da ist/ob wir noch was besorgen können"

    FFPx ohne Ventil sind nahezu garnicht erhältlich, mit Ausatemventil bekommt man sie (noch) angeboten.

    Von meinem Gefühl her ist die Lage nicht ganz so wie im März/April, aber es wird mMn nicht mehr lange dauern, dann werden wieder alle schreien, dass nix zu kriegen ist.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

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  • Guten Tag Zusammen,

    verstehe ich es richtig!

    Es sollen also jetzt alle Unternehmen ihre Bestände "vernichten" und neue FFP-2 Masken mit gültiger Konformitätserklärung einkaufen.

    Das die Sonderregelung zum 1. Oktober abgelaufen ist mir bewusst. Allerdings sieht der Markt immer noch bescheiden aus. Wir haben ähnliche Probleme in der Beschaffung von Nitril-, Vinyl-, Latex-Handschuhen (bewusst alles aufgezählt, da dort immer noch Lieferengpässe herrschen).

  • Guten Tag Zusammen,

    verstehe ich es richtig!

    Es sollen also jetzt alle Unternehmen ihre Bestände "vernichten" und neue FFP-2 Masken mit gültiger Konformitätserklärung einkaufen.

    Das die Sonderregelung zum 1. Oktober abgelaufen ist mir bewusst. Allerdings sieht der Markt immer noch bescheiden aus. Wir haben ähnliche Probleme in der Beschaffung von Nitril-, Vinyl-, Latex-Handschuhen (bewusst alles aufgezählt, da dort immer noch Lieferengpässe herrschen).

    Ich verstehe es nicht als "nicht mehr nutzen dürfen" sondern als "nicht mehr NEU beschaffen"...

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  • hmmm ... spannend ....
    Was lese ich in der PSA-BV:

    Zitat von § 1, Abs. 1

    ... darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die
    1. den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen,

    und da gibt es dann noch die DGUV Vorschrift 1:

    Zitat von § 29 Abs. 2 Satz 2

    Für die bereitgestellten persönlichen Schutzausrüstungen müssen EG-Konformitätserklärungen vorliegen.

    Damit ist nach meiner Lesart (es gilt der geschriebene Text) nichts mit "Vorrat aufbrauchen" bei den häufig nicht EU-konformen "Atemschutzmasken".

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ..

    Damit ist nach meiner Lesart (es gilt der geschriebene Text) nichts mit "Vorrat aufbrauchen" bei den häufig nicht EU-konformen "Atemschutzmasken".

    Wenn die PSA am 31.September für die Menschheit ausreichend war und ab dem 1. Oktober nicht mehr... irgendwie.. nein, das macht kein Sinn.


    Aber leider hast du recht:

    Die für Ausnahmemöglichkeiten und -entscheidungen nach § 9 Absatz 1 und 2 MedBVSV notwendige Mangelsituation ist ausgehend vom Schreiben des BMAS vom 31.07.2020 für filtrierende Halbmasken nicht mehr anzunehmen. Aus diesem Grund hat der Arbeitsausschuss Marktüberwachung in dem Beschluss vom 11.08.2020 veröffentlicht, dass filtrierende Halbmasken spätestens ab dem 1. Oktober 2020 nicht mehr auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 und 2 MedBVSV nach den vereinfachten Prüfgrundsätzen der ZLS geprüft und bereitgestellt werden dürfen.

    2 Mal editiert, zuletzt von mika2013 (12. November 2020 um 07:27)